Inhalt (6 Abschnitte)
- Sachbezug 50 Euro: So funktioniert der Topf mit der betrieblichen Krankenversicherung
- bKV und Tankkarte: Rechenbeispiele für den 50-€-Topf
- Wenn der Sachbezug 50 Euro überschritten wird: die Wege
- So rechnet der 50-Euro-Check
- Welche Benefits teilen sich den Topf – und welche nicht?
- Was der 50-Euro-Check nicht prüft
- Sachbezüge bleiben steuerfrei, wenn sie nach Anrechnung von Zuzahlungen insgesamt 50 € im Kalendermonat nicht übersteigen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
- Die 50 € sind eine Freigrenze: Schon 1 Cent darüber macht den gesamten Sachbezug steuer- und beitragspflichtig.
- bKV, Guthabenkarten, Tankkarten und andere Sachbezüge teilen sich den Topf – 22,90 € bKV plus 20 € Tankkarte plus 10 € Guthabenkarte (52,90 €) sind schon zu viel.
- Jährlich gezahlte Beiträge fließen im Zahlungsmonat zu und sprengen die Grenze; deshalb wird die bKV als Sachbezug monatlich gezahlt.
- Über 50 € bleiben Pauschalierungen: § 37b EStG (30 % plus Soli, sozialversicherungspflichtig) oder § 40 Abs. 1 EStG (bis 1.000 € im Jahr, sozialversicherungsfrei).
Der Sachbezug von 50 Euro gilt für die betriebliche Krankenversicherung und alle anderen Sachbezüge zusammen: Nur wenn bKV-Beitrag, Tankkarte, Guthabenkarte und weitere Vorteile nach Abzug von Zuzahlungen höchstens 50 € im Kalendermonat ergeben, bleibt alles steuer- und beitragsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, Stand Oktober 2026). Prüfen Sie Ihren Topf:
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Stand 18.10.2026. Rechtsgrundlage § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG; Guthaben- und Tankkarten zählen nur, wenn sie die Kriterien des § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG erfüllen und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden. Allgemeine Regel, keine Steuerberatung im Einzelfall.
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- Summe Ihrer Sachbezüge und Rest im 50-€-Topf
- Wege über 50 €: Budget anpassen, Zuzahlung, Pauschalierung
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bKV-Leitfaden für Arbeitgeber 2027 (PDF)Sachbezug 50 Euro: So funktioniert der Topf mit der betrieblichen Krankenversicherung
Seit dem 01.01.2022 liegt die Sachbezugsfreigrenze bei 50 € im Monat (vorher 44 €). Das Gesetz formuliert es so: Sachbezüge „bleiben außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen“ (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Drei Wörter entscheiden: insgesamt (alle Sachbezüge zusammen), Kalendermonat (kein Übertrag, kein Jahresblick) und nicht übersteigen (Freigrenze, kein Freibetrag).
Dass die bKV überhaupt in diesen Topf gehört, hat das Bundesfinanzministerium klargestellt: Die Gewährung von Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherungsschutz „bei Abschluss einer Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung und Beitragszahlung durch den Arbeitgeber“ ist Sachbezug (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 6). Zahlt der Arbeitgeber dagegen einen Zuschuss zu einer Police, die der Mitarbeiter selbst abschließt, ist das eine Geldleistung – dann gibt es keine Freigrenze (Rn. 18). Ist der Sachbezug innerhalb der Grenze lohnsteuerfrei und wird er zusätzlich zum Lohn gewährt, ist er auch kein Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV).
Der 50-€-Topf: Beispiel mit bKV, Tankkarte und Guthabenkarte
Euro im Monat – alle Sachbezüge zählen zusammen; schon 1 Cent über 50 € macht den ganzen Betrag steuerpflichtig
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG („insgesamt 50 Euro im Kalendermonat“); Beitrag Allianz MeineGesundheit 600 (abgerufen 18.10.2026). Beispielrechnung, keine Steuerberatung im Einzelfall.
bKV und Tankkarte: Rechenbeispiele für den 50-€-Topf
| Fall | Summe im Monat | Ergebnis |
|---|---|---|
| bKV 25 € monatlich + Guthabenkarte 15 € + Tankkarte 10 € | 50,00 € | frei, Rest 0 € |
| bKV 22,90 € (600-€-Budget) + Tankkarte 20 € + Guthabenkarte 10 € | 52,90 € | überschritten um 2,90 € – alles steuerpflichtig, wenn nicht gelöst |
| bKV 13,90 € jährlich gezahlt (166,80 € im Zahlungsmonat) | 166,80 € | überschritten – bei monatlicher Zahlung frei, Rest 36,10 € |
| bKV 13,90 € (300-€-Budget) + Tankkarte 30 € | 43,90 € | frei, Rest 6,10 € |
Im zweiten Fall genügen kleine Stellschrauben: das 300-€-Budget statt 600 € (12,50 bis 13,90 € statt 22,90 €), die Tankkarte um 3 € reduzieren oder eine Zuzahlung des Mitarbeiters von 2,90 €, die angerechnet wird. Was die verschiedenen Budgetstufen kosten, zeigt der bKV-Kostenrechner.
Wenn der Sachbezug 50 Euro überschritten wird: die Wege
Monatlich zahlen
Ein Jahres- oder Quartalsbeitrag fließt im Zahlungsmonat zu. Monatliche Zahlung verteilt den Vorteil auf zwölf Monate – Voraussetzung für den Sachbezug (Hallesche, Beratungsblatt 01/2022).
Topf neu verteilen
Budgetstufe der bKV senken oder andere Sachbezüge kürzen, bis die Summe höchstens 50,00 € beträgt.
Zuzahlung vereinbaren
Zahlt der Mitarbeiter den Überhang selbst, wird er angerechnet (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG: „nach Anrechnung der … gezahlten Entgelte“).
Pauschal versteuern
§ 37b EStG: 30 % pauschale Einkommensteuer plus Soli auf die bKV, sozialversicherungspflichtig, bis 10.000 € je Mitarbeiter und Jahr, einheitlich für alle Sachzuwendungen. Bei jährlicher Zahlung § 40 Abs. 1 EStG: Pauschsteuersatz vom Finanzamt, sozialversicherungsfrei, bis 1.000 € je Mitarbeiter und Jahr.
Welche Variante für Ihren Betrieb passt, hängt von Teamgröße, Zahlweise und den übrigen Benefits ab. Die Übersicht aller Steuerwege mit Fundstellen steht im Hub bKV und Steuer. Die Entscheidung im Einzelfall trifft Ihr Steuerberater – eine gebührenfreie Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt ist nach § 42e EStG möglich.
So rechnet der 50-Euro-Check
- Zufluss im Zahlungsmonat: bKV-Beitrag × 1 (monatlich), × 3 (vierteljährlich) oder × 12 (jährlich).
- Summe: plus Guthabenkarte, Tankkarte und sonstige Sachbezüge, minus Zuzahlung des Mitarbeiters.
- Prüfung: Summe höchstens 50,00 € → frei; darüber → überschritten, und zwar für den gesamten Betrag.
- Wege: höchster bKV-Beitrag, der noch passt (50 € plus Zuzahlung minus übrige Sachbezüge), nötige Zuzahlung und Pauschalsteuer nach § 37b EStG (30 % plus 5,5 % Soli = 31,65 % des bKV-Beitrags, ohne Kirchensteuer).
Welche Benefits teilen sich den Topf – und welche nicht?
| Benefit | Im 50-€-Topf? | Fundstelle |
|---|---|---|
| bKV (Arbeitgeber schließt ab und zahlt) | ja | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG; BMF Rn. 6 |
| Guthaben-, Tank- und Einkaufskarten nach ZAG-Kriterien | ja, nur zusätzlich zum Lohn | § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG; BMF Rn. 3, 4, 9–16 |
| Prepaid-Kreditkarte ohne Einschränkung | nein – Geldleistung, keine Freigrenze | BMF Rn. 23 |
| Zuschuss zu einer privaten Police des Mitarbeiters | nein – Barlohn | BMF Rn. 18 |
| Zertifizierte Gesundheitsförderung | nein – eigene Steuerbefreiung bis 600 € im Jahr | § 3 Nr. 34 EStG |
| Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen | nein – bis 60 € je Anlass | R 19.6 LStR |
Gerade die Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG lässt sich gut mit der bKV kombinieren: Zertifizierte Kurse bis 600 € im Jahr belasten den 50-€-Topf nicht. Wie die bKV im Vergleich zur Gehaltserhöhung wirkt, zeigt der bKV-oder-Gehaltserhöhung-Rechner.
Was der 50-Euro-Check nicht prüft
- ob Ihre Guthaben- oder Tankkarten die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen (§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG) – das bestätigt Ihr Kartenanbieter;
- die Kirchensteuer zur Pauschalsteuer nach § 37b EStG (pauschales Verfahren je Bundesland);
- Sonderregeln für einzelne Benefits außerhalb des Topfs (z. B. Dienstrad, Jobticket);
- Sozialversicherungsbeiträge bei Pauschalierung nach § 37b EStG – sie kommen bei dieser Variante hinzu.
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Häufige Fragen
Zählt die bKV zum 50-Euro-Sachbezug?
Ja. Schließt der Arbeitgeber ab und zahlt die Beiträge, ist der Versicherungsschutz ein Sachbezug (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 6). Er wird mit allen anderen Sachbezügen des Monats zusammengerechnet; nur wenn die Summe 50 € nicht übersteigt, bleibt alles steuer- und beitragsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
Kann ich bKV und Tankkarte kombinieren?
Ja, solange beide zusammen mit weiteren Sachbezügen höchstens 50 € im Monat ergeben. Beispiel: 13,90 € bKV (300-€-Budget) plus 30 € Tankkarte = 43,90 € – frei. 22,90 € bKV (600-€-Budget) plus 30 € Tankkarte = 52,90 € – überschritten. Tank- und Guthabenkarten müssen außerdem zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden.
Was passiert, wenn der Sachbezug 50 € überschreitet?
Dann entfällt die Freigrenze für den gesamten Betrag, nicht nur für den Überhang: Alle Sachbezüge des Monats werden lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Alternativ kann der Arbeitgeber die bKV pauschal nach § 37b EStG mit 30 % plus Soli versteuern (sozialversicherungspflichtig) – dann bleiben die übrigen Sachbezüge innerhalb der Freigrenze.
Darf ich die 50 € in einen anderen Monat übertragen?
Nein. Die Freigrenze gilt je Kalendermonat. Nicht genutzte Beträge verfallen, und ein Vorziehen oder Nachholen ist nicht möglich. Deshalb wird die bKV als Sachbezug monatlich gezahlt (Hallesche, Beratungsblatt 01/2022).
Sachbezug 50 oder 60 Euro – was gilt?
Für laufende Sachbezüge wie die bKV gilt die monatliche Freigrenze von 50 € (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, seit 2022). Die oft genannten 60 € betreffen Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit nach den Lohnsteuer-Richtlinien (R 19.6 LStR) – sie zählen nicht in den 50-€-Topf.
Wird eine Zuzahlung des Mitarbeiters angerechnet?
Ja. Maßgeblich ist der Vorteil „nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte“ (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Zahlt der Mitarbeiter zum Beispiel 3 € dazu, sinkt der anzurechnende Sachbezug um 3 €. Wie das in der Lohnabrechnung umgesetzt wird, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Quellen
- § 8 EStG – Einnahmen (Abs. 2 Satz 11: 50-Euro-Freigrenze) – abgerufen 18.10.2026
- BMF-Schreiben vom 15.03.2022 – Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug (Kopie Hallesche) – IV C 5 - S 2334/19/10007 :007, Rn. 3–6, 26
- Hallesche: Steuerliche Behandlung der bKV (Beratungsblatt BGR 237) – Stand 01/2022
- § 37b EStG – Pauschalierung bei Sachzuwendungen – abgerufen 18.10.2026
- § 40 EStG – Pauschalierung in besonderen Fällen – abgerufen 18.10.2026
- § 1 SvEV – kein Arbeitsentgelt – abgerufen 18.10.2026
- iww: bKV als steuerfreier Sachbezug (Gummels) – 04.04.2022
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der betrieblichen Krankenversicherung (Kosten, Steuer, Sozialversicherung, Einführung) und der Krankenversicherung von Inhabern und Geschäftsführern (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Steuer-, Lohn- und Arbeitsrechtsthemen sind hier nur als allgemeine Regel dargestellt – keine Steuerberatung im Einzelfall; verbindlich entscheiden Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Gerichte. Herausgeber: bKV-Kosten.de. bKV-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.