Ratgeber

PKV-Gruppenvertrag: private Krankenversicherung für Teams über der Versicherungspflichtgrenze

Ihre Fachkräfte verdienen über der Versicherungspflichtgrenze? Dann können Sie ihnen mehr bieten als eine Zusatzversicherung: private Krankenversicherung zu Gruppenkonditionen. Hier steht, wie ein PKV-Gruppenvertrag funktioniert, ab welcher Größe es ihn gibt und was er Ihrem Team bringt.

Redaktion bKV-Kosten.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Was ist ein PKV-Gruppenvertrag?
  2. Für wen kommt der PKV-Gruppenvertrag infrage?
  3. PKV-Gruppenvertrag für kleinere Teams unter 20 Personen
  4. Die Vorteile eines PKV-Gruppenvertrags
  5. Warum die private Krankenversicherung für Gutverdiener so attraktiv ist
  6. Was der Arbeitgeber zahlt: der Zuschuss zur PKV
  7. Was Mitarbeitende vor dem Wechsel wissen sollten
  8. So führen Sie einen PKV-Gruppenvertrag ein
  9. PKV-Gruppenvertrag und bKV kombinieren
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein PKV-Gruppenvertrag ist ein Kollektiv-Rahmenvertrag, über den Arbeitgeber, Verbände oder Vereine private Krankenversicherung zu Gruppenkonditionen anbieten – als Vollversicherung oder als Zusatzschutz.
  • Die ARAG verlangt mindestens 20 Personen innerhalb eines Jahres; bei Arbeitgeberfinanzierung ist die Antragstellung ab 50 aktiven Mitarbeitenden ohne Risikoprüfung möglich. Die DKV bietet Gruppenverträge für Arbeitgeber ab 500 Mitarbeitenden (abgerufen 18.10.2026).
  • In die private Krankenvollversicherung können Angestellte wechseln, deren Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt: 2026 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 € (Bundesrat ausstehend).
  • Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des PKV-Beitrags als Zuschuss, 2026 höchstens 613,22 € im Monat (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI); der Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 62 EStG).
  • In der PKV sind die Leistungen vertraglich zugesichert (§ 206 Abs. 1 VVG), und 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in unter vier Wochen (Patientenvertretung im G-BA, 2025).

Ein PKV-Gruppenvertrag ist ein Rahmenvertrag, über den ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten private Krankenversicherung zu Gruppenkonditionen anbietet – als Vollversicherung für Mitarbeitende über der Versicherungspflichtgrenze (2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 €) oder als Zusatzschutz. Die ARAG verlangt dafür mindestens 20 Personen, die DKV bietet Gruppenverträge für Arbeitgeber ab 500 Mitarbeitenden (Stand Oktober 2026).

Was ist ein PKV-Gruppenvertrag?

Ein PKV-Gruppenvertrag – auch Gruppen- oder Kollektivversicherung genannt – ist ein Rahmenvertrag zwischen einem privaten Krankenversicherer und einer Organisation: einem Arbeitgeber, einem Verband oder einem Verein. Die ARAG beschreibt es so: „Arbeitgeber, Verbände und Vereine können einen Kollektiv-Rahmenvertrag mit der ARAG abschließen.“ Über diesen Rahmen werden die berechtigten Personen zu Konditionen versichert, die im Einzelvertrag so nicht üblich sind – etwa ohne Wartezeiten oder mit vereinfachter Risikoprüfung.

Vom bekannteren Modell der betrieblichen Krankenversicherung unterscheidet sich der PKV-Gruppenvertrag vor allem im Umfang. Die bKV ist eine Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber für alle Beschäftigten bezahlt, egal wie sie krankenversichert sind. Ein PKV-Gruppenvertrag kann dagegen die komplette Krankenversicherung ersetzen – „ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung oder als Vollschutz“, wie die ARAG schreibt. Für Unternehmen mit vielen Fachkräften über der Versicherungspflichtgrenze ist das ein Benefit, das deutlich über die bKV hinausgeht.

Allgemeine Gegenüberstellung; Angaben zu Mindestgrößen und Bedingungen laut Versicherer-Websites, abgerufen 18.10.2026. Werte 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend.
MerkmalBetriebliche KrankenversicherungPKV-Gruppenvertrag (Vollversicherung)
ZweckZusatzschutz zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungvollständige private Krankenversicherung, alternativ Zusatzschutz
Wer kann teilnehmen?alle Beschäftigtenfür die Vollversicherung: versicherungsfreie Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze
Wer zahlt?der Arbeitgeber; bis 50 € im Monat steuer- und beitragsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG)der Beitrag; der Arbeitgeber zahlt die Hälfte als Zuschuss, 2026 bis 613,22 € im Monat
Mindestgröße3, 5 oder 10 Mitarbeitende je nach VersichererARAG: 20 Personen innerhalb eines Jahres; DKV: Arbeitgeber ab 500 Mitarbeitenden
Gesundheitsprüfungbei den geprüften Anbietern keinevereinfacht oder entfallend je nach Rahmenvertrag und Größe
Wartezeitenmeist keineARAG: „sofort voller Versicherungsschutz ohne Wartezeiten“, außer Pflege-Pflichtversicherung und ARAG FörderPflege

Für wen kommt der PKV-Gruppenvertrag infrage?

In die private Krankenvollversicherung können Angestellte wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Die Grenze liegt 2026 bei 77.400 € und soll 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 auf 84.150 € steigen (Bundesrat ausstehend). Wer am 31.12.2026 bereits versicherungsfrei und privat vollversichert ist, für den gilt 2027 eine Grenze von 80.550 € (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.). Wichtig: Die Versicherungspflicht endet erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wird – und nur, wenn das Entgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V).

Fach- und Führungskräfte

Teams in IT, Ingenieurwesen, Beratung oder Vertrieb, in denen viele Gehälter über der Versicherungspflichtgrenze liegen.

Verbände und Vereine

Die ARAG öffnet ihren Rahmenvertrag ausdrücklich auch Verbänden und Vereinen; die DKV bietet Gruppenverträge über berufsständische Organisationen an.

Größere Arbeitgeber

Ab 500 Mitarbeitenden öffnet sich zusätzlich der DKV-Gruppenvertrag für Arbeitgeber – auch hier mit Mitversicherung von Angehörigen.

Mitarbeitende unter der Grenze bleiben gesetzlich pflichtversichert. Für sie ist die betriebliche Krankenversicherung der richtige Weg: Zusatzschutz ohne Gesundheitsprüfung, bis 50 € im Monat steuer- und beitragsfrei. Wer genau wissen will, ob ein Gehalt die Grenze überschreitet und was dazu zählt, findet die Details im Partnerportal Jahresarbeitsentgeltgrenze im Überblick.

PKV-Gruppenvertrag für kleinere Teams unter 20 Personen

Nicht jedes Unternehmen erreicht die Mindestgröße eines PKV-Gruppenvertrags. Für kleinere Teams gibt es trotzdem Wege in die private Krankenversicherung – sie sind nur etwas individueller:

  • Einzelverträge mit Arbeitgeberzuschuss: Jeder versicherungsfreie Mitarbeiter kann sich privat versichern; Sie zahlen den gesetzlichen Zuschuss wie bei einem Gruppenvertrag. Die Gesundheitsprüfung klärt der Partner-Experte vorab per anonymer Risikovoranfrage – ohne dass ein Antrag gestellt wird.
  • Rahmenverträge über Verbände: Die ARAG öffnet ihren Kollektiv-Rahmenvertrag auch Verbänden und Vereinen, die DKV bietet Gruppenverträge über berufsständische Organisationen an. Ob Ihr Branchen- oder Berufsverband einen solchen Rahmen hat, lohnt sich zu prüfen.
  • bKV als Einstieg: Schon ab drei Mitarbeitenden ist eine betriebliche Krankenversicherung als Zusatzschutz möglich – Details unter bKV ab wie vielen Mitarbeitern.

Welche Versicherer welche Gruppenlösungen anbieten, zeigt die Übersicht bKV-Anbieter. Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst mit Gehältern über der Grenze gelten eigene Besonderheiten – siehe bKV im öffentlichen Dienst.

Die Vorteile eines PKV-Gruppenvertrags

Für Ihre Mitarbeitenden

  • Ohne Wartezeiten: Bei der ARAG gilt sofort voller Versicherungsschutz, außer in der Pflege-Pflichtversicherung und der ARAG FörderPflege.
  • Leichterer Zugang: vereinfachte oder entfallende Risikoprüfung je nach Rahmenvertrag – bei der ARAG per Quotenregelung „auch bei kleineren und mittleren Firmen möglich“.
  • Partner absichern: Mitversichert werden können bei der ARAG Ehe- oder Lebenspartner der versicherten Mitarbeitenden.
  • Gruppenkonditionen: Die ARAG wirbt mit „weniger Beitrag für überdurchschnittliche Leistungen“.

Für Sie als Arbeitgeber

  • Starkes Recruiting-Argument: Mit privater Krankenversicherung zu Gruppenkonditionen heben Sie sich im Wettbewerb um Fachkräfte sichtbar ab.
  • Planbare Kosten: Ihr Zuschuss ist gesetzlich auf die Hälfte des Beitrags begrenzt, 2026 höchstens 613,22 € im Monat.
  • Steuerfreier Zuschuss: Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 62 EStG).
  • Kombinierbar: bKV für alle, PKV-Gruppenvertrag für Fachkräfte über der Grenze.

Warum die private Krankenversicherung für Gutverdiener so attraktiv ist

Der Gruppenvertrag öffnet die Tür – überzeugen muss die PKV selbst. Für Mitarbeitende über der Versicherungspflichtgrenze spricht viel dafür:

  • Leistungen vertraglich zugesichert: Der Versicherer kann die Krankheitskosten-Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG), und der Gesetzgeber kann den vertraglichen Leistungsumfang nicht per Gesetz kürzen. In der GKV steigen ab 2027 die Zuzahlungen um 50 %, und der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 % (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228).
  • Schneller zum Facharzt: 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte nur zu 35 % (Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, Nov./Dez. 2025, N = 3.970). Gesetzlich Versicherte warteten 2024 im Schnitt 42 Tage auf einen Facharzttermin (Antwort der Bundesregierung, berichtet von AOK-Gesundheitspolitik am 04.02.2026).
  • Beitrag unabhängig vom Gehalt: In der GKV zahlen Gutverdiener 2027 als Arbeitnehmeranteil rund 670 bis 750 € im Monat (eigene Berechnung nach Kabinettsbeschluss, je nach Zusatzbeitrag und Kinderstatus). Der PKV-Beitrag richtet sich nach Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand – nicht nach dem Einkommen.
  • Wählbarer Leistungsumfang: Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer, hochwertiger Zahnersatz, Heilpraktiker oder Auslandsschutz – je nach Tarif.
  • Vorsorge fürs Alter eingebaut: Die PKV bildet Alterungsrückstellungen, Ende 2025 insgesamt 355,4 Mrd. € (PKV-Verband); der gesetzliche 10-%-Zuschlag dämpft die Beiträge ab 65 (§§ 149, 150 VAG).

Was der Arbeitgeber zahlt: der Zuschuss zur PKV

Für versicherungsfreie Angestellte, die privat krankenversichert sind, zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Beitrags – begrenzt auf den Betrag, den er bei gesetzlicher Versicherung zahlen würde (§ 257 SGB V, für die Pflegeversicherung § 61 SGB XI). 2026 sind das höchstens 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen, 2027 nach den Werten des Kabinettsbeschlusses rund 667 bis 673 €. Der Zuschuss ist steuerfrei, weil der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist (§ 3 Nr. 62 EStG).

Für Sie als Arbeitgeber ändert sich mit dem Wechsel eines Mitarbeiters in die PKV deshalb wenig: Statt des Arbeitgeberanteils zur GKV zahlen Sie den Zuschuss zur PKV, höchstens in vergleichbarer Höhe. Die Details zu Höhe und Berechnung erklärt das Partnerportal Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2027. Allgemeine Regel, keine Steuerberatung im Einzelfall.

Was Mitarbeitende vor dem Wechsel wissen sollten

Ein guter Partner-Experte bespricht mit jedem Mitarbeiter alle Vor- und Nachteile. Drei Punkte gehören immer dazu – und für jeden gibt es eine Lösung:

Entscheidungswichtige Punkte vor dem Wechsel in die PKV mit Lösungsweg; Rechtsgrundlagen VVG, VAG, SGB V, Stand Oktober 2026.
PrüfpunktWas dahinterstecktLösung
GesundheitsprüfungIm Einzelvertrag prüft der Versicherer den Gesundheitszustand.Gruppenvertrag mit vereinfachter oder entfallender Prüfung; sonst anonyme Risikovoranfrage durch den Partner-Experten.
Eigener Beitrag je PersonIn der PKV zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag.Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit bei Anmeldung binnen zwei Monaten nach der Geburt (§ 198 VVG); Partner über den Gruppenvertrag.
BeitragsentwicklungAuch PKV-Beiträge können steigen.Alterungsrückstellungen, 10-%-Zuschlag ab 65, Tarifwechsel beim eigenen Versicherer (§ 204 VVG).
Rückkehr in die GKVAb 55 ist die Rückkehr meist ausgeschlossen.Entscheidung bewusst treffen und den Tarif langfristig wählen – mit Beratung.

So führen Sie einen PKV-Gruppenvertrag ein

Personenkreis klären

Wie viele Mitarbeitende liegen über der Versicherungspflichtgrenze? Sollen auch Zusatztarife für alle angeboten werden?

Rahmenvertrag anfragen

Ein spezialisierter Partner-Experte prüft, welche Versicherer Gruppenverträge für Ihre Größe anbieten, und holt Konditionen ein.

Mitarbeitende informieren

Jeder entscheidet selbst, ob er wechselt. Der Experte berät individuell, mit allen Vor- und Nachteilen.

Zuschuss und Lohnabrechnung

Ab dem Wechsel zahlen Sie den steuerfreien Zuschuss statt des GKV-Arbeitgeberanteils.

PKV-Gruppenvertrag und bKV kombinieren

Viele Unternehmen haben gemischte Teams: Fachkräfte über der Grenze und Beschäftigte darunter. Dann lassen sich beide Modelle verbinden. Die bKV erhalten alle – als arbeitgeberfinanzierten Zusatzschutz, bis 50 € im Monat steuer- und beitragsfrei. Wer über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann zusätzlich über den PKV-Gruppenvertrag in die private Vollversicherung wechseln. Auch privat Versicherte profitieren von der bKV: Die Allianz nimmt in ihre bKV gesetzlich und privat Versicherte auf – mehr dazu unter bKV für Privatversicherte.

Bilden Sie Gruppen nur nach sachlichen Kriterien und halten Sie die Regeln schriftlich fest; das ist ein Prüfpunkt für Ihre Rechtsberatung. Als Inhaber oder Geschäftsführer sollten Sie Ihre eigene Absicherung gleich mitdenken – die Optionen erklärt die Seite bKV und PKV für Geschäftsführer.

Ob bKV, PKV-Gruppenvertrag oder beides: Der kostenlose bKV-Angebots-Check zeigt Kostenkorridor und Tarifart fürs Team und – für Inhaber – Ihre eigenen Optionen in der PKV.

Häufige Fragen

Wie funktioniert ein PKV-Gruppenvertrag?

Ein Arbeitgeber, Verband oder Verein schließt mit einem privaten Krankenversicherer einen Kollektiv-Rahmenvertrag. Die berechtigten Personen – etwa Mitarbeitende über der Versicherungspflichtgrenze – werden zu den Konditionen dieses Rahmens versichert, zum Beispiel mit vereinfachter oder ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten. Die Einzelheiten regelt der jeweilige Rahmenvertrag.

Ab wie vielen Mitarbeitern gibt es einen PKV-Gruppenvertrag?

Das legt der Versicherer fest. Die ARAG verlangt mindestens 20 Personen innerhalb eines Jahres, die DKV bietet Gruppenverträge für Arbeitgeber ab 500 Mitarbeitenden und zusätzlich über berufsständische Organisationen an (Versichererangaben, abgerufen 18.10.2026). Für kleinere Teams prüft ein Partner-Experte Einzellösungen.

Gibt es im PKV-Gruppenvertrag eine Gesundheitsprüfung?

Je nach Rahmenvertrag und Größe vereinfacht oder gar nicht: Die ARAG nennt einen möglichen Verzicht auf die Risikoprüfung durch eine Quotenregelung auch bei kleineren und mittleren Firmen und bei Arbeitgeberfinanzierung eine Antragstellung ohne Risikoprüfung ab 50 aktiven Mitarbeitenden. Wo eine Gesundheitsprüfung nötig ist, klärt ein Partner-Experte die Chancen vorab per anonymer Risikovoranfrage.

Wer kann über den Arbeitgeber in die private Krankenversicherung?

In die private Vollversicherung können Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt – 2026 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 €; für Beschäftigte, die am 31.12.2026 bereits privat versichert sind, gilt 2027 eine Grenze von 80.550 €. Zusatzschutz über einen Gruppenvertrag ist dagegen für alle Beschäftigten möglich, auch für gesetzlich Versicherte.

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV im Gruppenvertrag?

Für versicherungsfreie Angestellte ja: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung, 2026 höchstens 613,22 € im Monat (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI). Der Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 62 EStG). Allgemeine Regel, keine Steuerberatung im Einzelfall.

Ist ein PKV-Gruppenvertrag günstiger als ein Einzelvertrag?

Die ARAG wirbt für ihre Gruppenversicherung mit „weniger Beitrag für überdurchschnittliche Leistungen“; wie groß der Vorteil im Einzelfall ist, hängt von Rahmenvertrag, Tarif und Personenkreis ab. Hinzu kommen Vorteile wie der Verzicht auf Wartezeiten. Konkrete Beiträge rechnet ein spezialisierter Partner-Experte mit Ihnen durch.

Quellen

  1. ARAG: Gruppenversicherung – abgerufen 18.10.2026
  2. ERGO/DKV: Gruppenversicherung – abgerufen 18.10.2026
  3. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit – abgerufen 18.10.2026
  4. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 18.10.2026
  5. § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen (Nr. 62) – abgerufen 18.10.2026
  6. § 206 VVG – Kündigung des Versicherers – abgerufen 18.10.2026
  7. Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026
  8. Patientenvertretung im G-BA: Versichertenbefragung 2025 – Befragung Nov./Dez. 2025
  9. AOK-Gesundheitspolitik: Wartezeiten auf Facharzttermine – 04.02.2026
Redaktion bKV-Kosten.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der betrieblichen Krankenversicherung (Kosten, Steuer, Sozialversicherung, Einführung) und der Krankenversicherung von Inhabern und Geschäftsführern (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Steuer-, Lohn- und Arbeitsrechtsthemen sind hier nur als allgemeine Regel dargestellt – keine Steuerberatung im Einzelfall; verbindlich entscheiden Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Gerichte. Herausgeber: bKV-Kosten.de. bKV-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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