Inhalt (9 Abschnitte)
- Ist die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei?
- Fünf Bedingungen für die steuerfreie bKV
- Freigrenze statt Freibetrag: warum ein Cent alles ändert
- Was bei der bKV genau steuerfrei ist
- Steuerfrei heißt auch beitragsfrei – mit einer Bedingung
- So viel ist die Steuerfreiheit wert: bKV gegen Gehaltserhöhung
- Wenn die 50 € nicht reichen: steuerlich saubere Wege
- Typische Irrtümer zur steuerfreien bKV
- Sonderfälle: Minijob, Teilzeit und andere Steuerbefreiungen
- Die betriebliche Krankenversicherung ist steuerfrei, wenn sie als Sachbezug gewährt wird und alle Sachbezüge des Monats nach Abzug von Zuzahlungen höchstens 50 € ergeben (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
- Die 50 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag: Bei 50,01 € ist der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.
- Innerhalb der Grenze ist die bKV auch beitragsfrei, wenn sie zusätzlich zum Lohn gewährt und im jeweiligen Monat lohnsteuerfrei abgerechnet wird (§ 1 SvEV).
- Die Leistungen aus der bKV sind für Ihre Mitarbeitenden immer steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG); Ihre Beiträge sind Betriebsausgaben.
- Für 50 € netto per Gehaltserhöhung müssten Sie bei 3.500 € brutto rund 111 € aufwenden – die steuerfreie bKV kostet 50 € (eigene Berechnung 2027).
Die betriebliche Krankenversicherung ist steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie als Sachbezug gewährt und alle Sachbezüge des Monats nach Abzug von Zuzahlungen höchstens 50 € ergeben (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG; BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 6). Dann fallen auch keine Sozialabgaben an (§ 1 SvEV), und die späteren Leistungen sind ebenfalls steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG). Stand: Oktober 2026 – allgemeine Regel, keine Steuerberatung im Einzelfall.
Ist die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei?
Ja – und das ist der wichtigste Grund, warum immer mehr Arbeitgeber auf die bKV setzen. Ende 2025 boten 60.600 Unternehmen eine betriebliche Kranken- oder Pflegeversicherung an, 16 % mehr als ein Jahr zuvor; über 2,8 Mio. Beschäftigte waren abgesichert (PKV-Verband, Stand 31.12.2025).
Steuerfrei heißt bei der bKV konkret: Der Beitrag, den Sie für Ihre Mitarbeitenden zahlen, wird nicht als Arbeitslohn versteuert, solange er als Sachbezug in die monatliche Freigrenze passt. Die Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG: Sachbezüge „bleiben außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen“. Dass die bKV ein solcher Sachbezug ist, hat das Bundesfinanzministerium klargestellt – vorausgesetzt, der Arbeitgeber schließt ab und zahlt die Beiträge (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 6). Die Einzelheiten dazu stehen im Ratgeber bKV als Sachbezug.
Fünf Bedingungen für die steuerfreie bKV
Damit die bKV steuer- und beitragsfrei bleibt, müssen diese Punkte zusammenkommen. Fehlt einer, kippt meist der ganze Vorteil:
1. Sachbezug statt Geld
Ihr Unternehmen ist Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge an den Versicherer. Ein Zuschuss zu einer privaten Police ist Barlohn (BMF Rn. 18).
2. Kein Anspruch auf Auszahlung
Ihre Mitarbeitenden können nur Versicherungsschutz verlangen. Ein Wahlrecht auf Geld beseitigt den Sachbezug (BMF Rn. 5).
3. Höchstens 50 € im Monat – alles zusammen
bKV-Beitrag plus Tankkarte, Guthabenkarte und andere Sachbezüge, minus Zuzahlung: maximal 50,00 €.
4. Monatliche Zahlung
Die Freigrenze gilt je Kalendermonat. Die Hallesche nennt für die Variante Sachbezug deshalb die monatliche Zahlweise (Beratungsblatt 01/2022).
5. Zusätzlich zum Lohn, im Monat abgerechnet
Für die Beitragsfreiheit muss die bKV zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt und mit der Entgeltabrechnung des Monats lohnsteuerfrei belassen werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 SvEV).
Ob Punkt 3 in Ihrem Betrieb erfüllt ist, prüfen Sie in einer Minute mit dem 50-Euro-Check.
Freigrenze statt Freibetrag: warum ein Cent alles ändert
Viele suchen nach einem „bKV-Freibetrag“. Den gibt es nicht. Die 50 € sind eine Freigrenze – und das macht einen großen Unterschied. Bei einem Freibetrag wäre nur der Teil über 50 € steuerpflichtig. Bei einer Freigrenze wird der gesamte Sachbezug steuerpflichtig, sobald die Grenze überschritten ist. Die Fachpresse formuliert es so: Die Vorteile dürfen die 50 € „auch nicht um einen Cent übersteigen“ (iww, Gummels, 04.04.2022).
| Sachbezüge im Monat | Summe | Ergebnis |
|---|---|---|
| bKV 22,90 € (600-€-Budget, Allianz) | 22,90 € | steuerfrei, 27,10 € Rest im Topf |
| bKV 22,90 € + Tankkarte 20 € | 42,90 € | steuerfrei, 7,10 € Rest |
| bKV 25 € + Guthabenkarte 15 € + Tankkarte 10 € | 50,00 € | steuerfrei, Topf genau voll |
| bKV 22,90 € + Tankkarte 20 € + Guthabenkarte 10 € | 52,90 € | überschritten – alle 52,90 € steuerpflichtig |
| wie vorher, Mitarbeiter zahlt 2,90 € zu | 50,00 € | steuerfrei (Zuzahlung wird angerechnet) |
Ein Detail entlastet: Sachbezüge, die Sie nach § 37b oder § 40 EStG pauschal versteuern, bleiben bei der Prüfung der Freigrenze außer Ansatz (R 8.1 Abs. 3 Satz 1 LStR). Wer die bKV pauschaliert, hält den Topf damit für andere Benefits frei.
Was bei der bKV genau steuerfrei ist
Für Ihre Mitarbeitenden
- Der Beitrag als Sachbezug bis 50 € im Monat: keine Lohnsteuer, kein Soli, keine Kirchensteuer.
- Keine Sozialabgaben auf den Beitrag (§ 1 SvEV).
- Alle Erstattungen aus der bKV steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG) – keine nachgelagerte Besteuerung.
Für Sie als Arbeitgeber
- Beiträge sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG; Hallesche, Beratungsblatt 01/2022).
- Keine Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung innerhalb der Freigrenze.
- Keine Versicherungsteuer auf Krankenversicherungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b VersStG).
Das heißt im Ergebnis: Jeder Euro, den Sie innerhalb der Freigrenze in die bKV stecken, kommt ohne Abzüge beim Mitarbeiter an – als Versicherungsschutz für Zahn, Vorsorge, Brille, Heilpraktiker oder Krankenhaus, je nach Tarif.
Steuerfrei heißt auch beitragsfrei – mit einer Bedingung
In der Sozialversicherung gilt: Lohnsteuerfreie Einnahmen, „die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden“, sind kein Arbeitsentgelt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Das Wort „zusätzlich“ ist der Knackpunkt. Wird die bKV aus umgewandeltem Gehalt finanziert, ist sie sozialversicherungsrechtlich nicht zusätzlich – und die Beitragsfreiheit steht in Frage. Mehr dazu im Ratgeber bKV per Entgeltumwandlung. Die zweite Bedingung ist formal: Sie müssen den Sachbezug mit der Entgeltabrechnung des jeweiligen Abrechnungszeitraums lohnsteuerfrei belassen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV). Die Details zu allen Varianten stehen unter bKV und Sozialversicherung.
So viel ist die Steuerfreiheit wert: bKV gegen Gehaltserhöhung
Der Netto-Vorteil wird erst im Vergleich sichtbar. Beispielperson: 3.500 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %, Jahr 2027 (Tarif 2026, Beitragsbemessungsgrenzen laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend):
50 € bKV oder Gehaltserhöhung: Ihre Kosten und das Netto beim Mitarbeiter
Euro pro Monat – Beispiel: 3.500 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %, 2027
Eigene Berechnung (Rechenweg: bKV-oder-Gehaltserhöhung-Rechner): Lohnsteuer nach Tarif § 32a EStG 2026 mit Vorsorgepauschale, Sozialabgaben mit Beitragsbemessungsgrenzen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend), Pflege kinderlos 4,5 % (Entwurf); Umlagen nicht eingerechnet. bKV bis 50 € als Sachbezug steuer- und beitragsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 1 SvEV). Keine Steuerberatung im Einzelfall.
Für 50 € netto per Gehaltserhöhung bräuchte es rund 91 € brutto mehr – Ihre Kosten mit Arbeitgeberanteilen: rund 111 €. Setzen Sie dieselben 50 € als Gehaltserhöhung ein, kommen nur rund 23 € netto an. Die steuerfreie bKV liefert die vollen 50 €. Hochgerechnet auf ein Team von 20 Mitarbeitenden sind das 12.000 € im Jahr für die bKV gegenüber rund 26.546 € für eine Gehaltserhöhung mit gleichem Netto – ein Unterschied von rund 14.546 € (eigene Berechnung: 110,61 € × 12 × 20). Ihre eigene Rechnung mit Steuerklasse, Kindern und Kirchensteuer: bKV-oder-Gehaltserhöhung-Rechner.
Wenn die 50 € nicht reichen: steuerlich saubere Wege
Ein Budget über 50 € oder ein schon gut gefüllter Topf ist kein Grund, auf die bKV zu verzichten. Es gibt vier Wege:
- Budgetstufe anpassen: Ein 300-€-Budget kostet 12,50 bis 13,90 € im Monat, ein 600-€-Budget 18,90 bis 22,90 € (Allianz, LKH, ottonova; abgerufen 18.10.2026).
- Zuzahlung vereinbaren: Zahlt der Mitarbeiter den Überhang, wird er angerechnet (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
- Pauschal nach § 37b EStG: 30 % pauschale Steuer plus Soli, sozialversicherungspflichtig, bis 10.000 € je Mitarbeiter und Jahr.
- Pauschal nach § 40 Abs. 1 EStG: bei jährlicher Zahlung, Pauschsteuersatz vom Finanzamt, sozialversicherungsfrei, bis 1.000 € je Mitarbeiter und Jahr.
Welche Variante passt, vergleicht der Ratgeber bKV über 50 €: Pauschalversteuerung mit Rechenbeispielen.
Typische Irrtümer zur steuerfreien bKV
„Die ersten 50 € sind immer frei.“
Nein – bei einer Freigrenze wird bei Überschreitung der gesamte Sachbezug steuerpflichtig, nicht nur der Rest.
„Jeder Benefit hat eigene 50 €.“
Nein – die 50 € gelten „insgesamt“ für alle Sachbezüge des Monats (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
„Ungenutzte Euro wandern in den nächsten Monat.“
Nein – die Grenze gilt je Kalendermonat. Ein Übertrag oder Jahresdurchschnitt ist nicht vorgesehen.
„Steuerfrei heißt automatisch beitragsfrei.“
Fast – zusätzlich muss die bKV zusätzlich zum Lohn gewährt und im Monat lohnsteuerfrei abgerechnet werden (§ 1 SvEV).
Wer diese vier Punkte beachtet, hat die wichtigsten Stolpersteine schon aus dem Weg geräumt. Den Rest erledigen eine saubere Versorgungsordnung und eine eigene Lohnart in der Abrechnung – siehe bKV in der Lohnabrechnung.
Sonderfälle: Minijob, Teilzeit und andere Steuerbefreiungen
- Minijob: Ein steuer- und beitragsfreier Sachbezug ist kein Arbeitsentgelt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV) und zählt deshalb nicht zur Verdienstgrenze (2026: 603 € im Monat). Mehr im Ratgeber bKV im Minijob.
- Teilzeit: Es gilt dieselbe 50-€-Grenze wie bei Vollzeit. Arbeitsrechtlich dürfen Teilzeitkräfte ohne sachlichen Grund nicht ausgeschlossen werden (§ 4 Abs. 1 TzBfG).
- Gesundheitsförderung: Zertifizierte Präventionskurse sind nach § 3 Nr. 34 EStG bis 600 € im Jahr steuerfrei – zusätzlich zur bKV und außerhalb des 50-€-Topfs. Siehe Gesundheitsförderung steuerfrei.
- Aufmerksamkeiten: Sachgeschenke zu persönlichen Anlässen bis 60 € sind kein Arbeitslohn (R 19.6 LStR) und gehören nicht in den Topf. Siehe Sachbezug 50 oder 60 Euro?
Rechtssicherheit für Ihre konkrete Gestaltung gibt eine gebührenfreie Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt (§ 42e EStG) oder Ihr Steuerberater. Was die bKV für Ihr Team kostet und welche Budgetstufe in Ihren Topf passt, zeigt der kostenlose bKV-Angebots-Check – auf Wunsch holt ein spezialisierter bKV-Experte aus unserem Partnernetzwerk Angebote mehrerer Versicherer ein.
Häufige Fragen
Ist die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei?
Ja, bis 50 € im Monat – wenn der Arbeitgeber die Versicherung abschließt, die Beiträge zahlt und die Summe aller Sachbezüge des Monats 50 € nicht übersteigt (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG; BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 6). Darüber ist die bKV steuerpflichtig oder wird pauschal versteuert. Allgemeine Regel, keine Steuerberatung im Einzelfall.
Gibt es für die bKV einen Freibetrag?
Nein. Die 50 € sind eine Freigrenze: Sachbezüge bleiben außer Ansatz, wenn sie insgesamt 50 € im Kalendermonat nicht übersteigen. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der Teil über 50 €.
Sind die Leistungen aus der bKV steuerfrei?
Ja. Leistungen aus einer Krankenversicherung und aus einer Pflegeversicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG). Erstattet die bKV Ihrem Mitarbeiter etwa eine Zahnreinigung oder eine Brille, muss er das nicht versteuern – unabhängig davon, wie der Beitrag behandelt wurde.
Ist die bKV auch sozialversicherungsfrei?
Innerhalb der 50-€-Freigrenze ja, wenn sie zusätzlich zum Lohn gewährt und mit der Entgeltabrechnung des Monats lohnsteuerfrei belassen wird (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 SvEV). Wird sie aus umgewandeltem Gehalt finanziert, fehlt die Voraussetzung „zusätzlich“.
Was passiert, wenn die bKV mehr als 50 € kostet?
Dann ist der Sachbezug nicht mehr steuerfrei. Der Arbeitgeber kann die bKV pauschal versteuern – nach § 37b EStG mit 30 % plus Soli (sozialversicherungspflichtig) oder bei jährlicher Zahlung nach § 40 Abs. 1 EStG bis 1.000 € im Jahr (sozialversicherungsfrei). Alternativ wird eine günstigere Budgetstufe gewählt oder der Mitarbeiter zahlt den Überhang zu.
Quellen
- § 8 EStG – Einnahmen (Abs. 2 Satz 11: Sachbezugsfreigrenze) – abgerufen 19.10.2026
- § 3 EStG – steuerfreie Einnahmen, hier § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG – abgerufen 19.10.2026
- BMF-Schreiben vom 15.03.2022 – Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug (Kopie Hallesche) – IV C 5 - S 2334/19/10007 :007, Rn. 4–6, 18
- § 1 SvEV – dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen – abgerufen 19.10.2026
- Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026: R 8.1 Abs. 3 LStR (Sachbezugsfreigrenze) – abgerufen 19.10.2026
- § 4 VersStG – Ausnahmen von der Besteuerung – abgerufen 19.10.2026
- § 4 EStG – Gewinnbegriff (Abs. 4: Betriebsausgaben) – abgerufen 19.10.2026
- Hallesche: Steuerliche Behandlung der bKV (Beratungsblatt BGR 237) – Stand 01/2022
- iww: bKV als steuerfreier Sachbezug (Gummels) – 04.04.2022, Fachpresse
- PKV-Verband: Themenseite betriebliche Krankenversicherung – Stand 31.12.2025, abgerufen 18.10.2026
- Allianz: Betriebliche Krankenversicherung (Budgettarif MeineGesundheit) – Stand Januar 2026, abgerufen 18.10.2026
- LKH: TeamUpgrade (bKV-Budgettarife) – abgerufen 18.10.2026
- ottonova: CrewCare (bKV-Budgettarif) – abgerufen 18.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der betrieblichen Krankenversicherung (Kosten, Steuer, Sozialversicherung, Einführung) und der Krankenversicherung von Inhabern und Geschäftsführern (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Steuer-, Lohn- und Arbeitsrechtsthemen sind hier nur als allgemeine Regel dargestellt – keine Steuerberatung im Einzelfall; verbindlich entscheiden Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Gerichte. Herausgeber: bKV-Kosten.de. bKV-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.