Steuer

Betriebliche Krankenversicherung per Entgeltumwandlung: Warum Arbeitgeber selbst finanzieren

Aus der Altersvorsorge kennen viele Arbeitgeber die Entgeltumwandlung. Bei der bKV funktioniert sie nicht auf dieselbe Weise – und das ist eine wichtige Weichenstellung. Hier steht, warum, und welche Wege zur Beteiligung Ihrer Mitarbeitenden es gibt. Allgemeine Regeln, keine Steuerberatung im Einzelfall.

Redaktion bKV-Kosten.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Was bedeutet Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Krankenversicherung?
  2. Sozialversicherung: das Merkmal „zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern“
  3. Steuer: was das Gesetz sagt – und was offen ist
  4. Finanzierungsmodelle der bKV im Vergleich
  5. Die Alternative: Zuzahlung statt Umwandlung
  6. Warum sich das arbeitgeberfinanzierte Modell rechnet
  7. Bestehende Modelle umstellen: so gehen Sie vor
Das Wichtigste in Kürze
  • Lohnsteuerfreie Zuwendungen sind nur dann beitragsfrei, wenn sie zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV) – eine bKV aus umgewandeltem Gehalt erfüllt das nicht.
  • Für die betriebliche Altersversorgung lässt die SvEV Entgeltumwandlung ausdrücklich zu (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV) – für die bKV gibt es keine solche Regel.
  • Steuerlich verlangt § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG die Zusätzlichkeit nur für zweckgebundene Guthaben- und Geldkarten; für die bKV ist die Entgeltumwandlung ungeklärt – ein Prüfpunkt für den Steuerberater.
  • Die Pauschalierung nach § 37b Abs. 2 EStG setzt ebenfalls voraus, dass die Zuwendung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird.
  • Empfehlung: bKV arbeitgeberfinanziert zusätzlich zum Lohn; eine Beteiligung der Mitarbeitenden ist als Zuzahlung möglich, die auf den Sachbezug angerechnet wird.

Eine betriebliche Krankenversicherung per Entgeltumwandlung ist steuer- und sozialversicherungsrechtlich riskant: Die Beitragsfreiheit setzt voraus, dass die Zuwendung zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt wird (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV), und für zweckgebundene Guthaben- und Geldkarten schließt das Gesetz die 50-€-Freigrenze bei Gehaltsumwandlung ausdrücklich aus (§ 8 Abs. 2 Satz 11, Abs. 4 EStG; BMF Rn. 4). Arbeitgeber wählen deshalb das arbeitgeberfinanzierte Modell zusätzlich zum Lohn. Stand: Oktober 2026 – die Prüfung im Einzelfall übernimmt Ihr Steuerberater.

Was bedeutet Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Krankenversicherung?

Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seines Bruttolohns, und der Arbeitgeber setzt den Betrag für eine Leistung ein – hier für den bKV-Beitrag. Aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist dieses Modell bekannt und gesetzlich geregelt. Die SvEV verweist dort ausdrücklich auf die Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes und stellt solche Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). 2026 sind das 4.056 € im Jahr (4 % von 101.400 €, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026).

Für die bKV fehlt eine vergleichbare Regel. Hier gelten die allgemeinen Vorschriften für Sachbezüge – und die knüpfen an ein Merkmal an, das bei der Entgeltumwandlung gerade fehlt: „zusätzlich“. Wie bKV und bAV sonst zusammenspielen, zeigt der Ratgeber bKV und bAV.

Sozialversicherung: das Merkmal „zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern“

Dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen sind lohnsteuerfreie Zuwendungen, „die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Wird die bKV aus umgewandeltem Gehalt bezahlt, ist sie nicht zusätzlich, sondern ersetzt einen Teil des Gehalts. Die Folge: Der Betrag bleibt Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV) und ist beitragspflichtig – selbst wenn er lohnsteuerlich frei bliebe.

Der Kontrast zur Altersvorsorge ist deutlich: Bei Nr. 4 und Nr. 9 der SvEV steht ausdrücklich, dass die Befreiung „auch für darin enthaltene Beiträge, die aus einer Entgeltumwandlung … stammen“, gilt. Bei Satz 1 Nr. 1 steht das nicht. Damit ist der beitragsfreie Teil des bKV-Vorteils bei Gehaltsumwandlung verloren – und mit ihm ein wesentlicher Teil des Netto-Effekts. Mehr dazu unter bKV und Sozialversicherung.

Steuer: was das Gesetz sagt – und was offen ist

  • Guthaben- und Geldkarten (§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG): Sie bleiben nur außer Ansatz, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStG). Das BMF stellt klar, dass der Vorteil „insbesondere im Rahmen von Gehaltsverzicht oder -umwandlungen ausgeschlossen“ ist (Rn. 4).
  • bKV als Versicherungsschutz: Für sie nennt § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG das Erfordernis der Zusätzlichkeit nicht. Ob eine Entgeltumwandlung steuerlich trägt, ist nicht ausdrücklich geregelt – ein Prüfpunkt für Ihren Steuerberater.
  • Wahlrecht auf Geld: Kann der Mitarbeiter laufend zwischen Gehalt und Versicherungsschutz wählen, fehlt es schon am Sachbezug (BMF Rn. 5).
  • Pauschalierung nach § 37b: Sie gilt nur für Zuwendungen, die „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden“ (§ 37b Abs. 2 Satz 1 EStG) – bei Gehaltsumwandlung steht dieser Weg also nicht offen.

Die Hallesche führt die Zusätzlichkeitsmerkmale des § 8 Abs. 4 EStG auf ihrer Steuerinfoseite ausdrücklich als Voraussetzungen für den bKV-Sachbezug auf – ein weiterer Grund, auf Gehaltsumwandlung zu verzichten. Was „zusätzlich“ steuerlich bedeutet, regelt § 8 Abs. 4 EStG: Die Leistung wird nicht auf den Lohn angerechnet, der Lohn wird nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt, sie ersetzt keine bereits vereinbarte künftige Lohnerhöhung, und bei Wegfall der Leistung steigt der Lohn nicht.

Finanzierungsmodelle der bKV im Vergleich

Einordnung nach § 8 EStG, § 37b EStG und § 1 SvEV, Stand Oktober 2026; allgemeine Regel, keine Steuerberatung im Einzelfall.
ModellLohnsteuerSozialversicherungBewertung
Arbeitgeberfinanziert zusätzlich zum Lohnfrei bis 50 € im Monatfreiempfohlen
Arbeitgeberfinanziert mit Zuzahlung des MitarbeitersZuzahlung mindert den Vorteilfrei, wenn Arbeitgeberanteil zusätzlichgut möglich, Zustimmung nötig
Entgeltumwandlungungeklärt – Prüfpunktpflichtig (nicht zusätzlich)nicht empfohlen
Ersatz für eine vereinbarte Gehaltserhöhungnicht zusätzlich (§ 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG)pflichtignicht empfohlen
Mitarbeiter zahlt eigenen Beitrag, z. B. für Angehörigekein Sachbezug des Arbeitgeberskein Thema beim Arbeitgeberals Ergänzung möglich

Die letzte Zeile ist in der Praxis wichtig: Manche Anbieter erlauben es, Angehörige mitzuversichern, wobei den Beitrag der Mitarbeiter zahlt – bei SIGNAL IDUNA etwa in Budget-Varianten (Versichererangabe, Oktober 2026). Das ist keine Entgeltumwandlung, sondern ein privater Vertrag zu Gruppenkonditionen. Mehr dazu im Ratgeber bKV für Familienangehörige.

Die Alternative: Zuzahlung statt Umwandlung

Möchten Sie Ihre Mitarbeitenden beteiligen, etwa für eine höhere Budgetstufe, ist die Zuzahlung der saubere Weg. Steuerlich wird sie angerechnet: Maßgeblich ist der Vorteil „nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte“ (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Beispiel: Sie zahlen ein 600-€-Budget für 22,90 €, der Mitarbeiter wünscht das 900-€-Budget für 32,90 € und zahlt die Differenz von 10 € selbst. Der anzurechnende Vorteil bleibt 22,90 € (Allianz-Preise, abgerufen 18.10.2026).

Arbeitsrechtlich gilt: Ist der Mitarbeiter an der Beitragszahlung unmittelbar oder mittelbar beteiligt, braucht es seine ausdrückliche Zustimmung (Hinweis in der Muster-Versorgungsordnung der Hallesche, BGR 412). Bei rein arbeitgeberfinanzierter bKV sieht das Muster dagegen eine Widerspruchslösung vor. Mit Betriebsrat kommt die Mitbestimmung hinzu – siehe bKV und Betriebsrat.

Warum sich das arbeitgeberfinanzierte Modell rechnet

Das arbeitgeberfinanzierte Modell ist nicht nur rechtlich sicherer, sondern auch das stärkste Signal an Ihr Team. Jeder Euro kommt ohne Abzüge an. Eine Gehaltserhöhung mit gleichem Netto-Effekt kostet dagegen ein Vielfaches: Für 50 € netto bei 3.500 € brutto (Steuerklasse I, kinderlos, 2027) wären es rund 111 € einschließlich Arbeitgeberanteilen (eigene Berechnung, Tarif 2026, Bemessungsgrenzen laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026). Für jeden Vierten ist die bKV laut einer Civey-Umfrage im Auftrag des PKV-Verbands (Januar 2026) wertvoller als eine Gehaltserhöhung. Ihre eigene Rechnung liefert der bKV-oder-Gehaltserhöhung-Rechner.

Bestehende Modelle umstellen: so gehen Sie vor

Bestand prüfen

Gibt es Vereinbarungen, nach denen Gehalt zugunsten der bKV reduziert wurde oder eine zugesagte Erhöhung ersetzt wird?

Neu aufsetzen

bKV als zusätzliche Leistung, ohne Anrechnung auf den Lohn und ohne Wahlrecht auf Geld – dokumentiert in einer Versorgungsordnung.

Rechtssicherheit holen

Steuerberater einbinden oder eine gebührenfreie Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt stellen (§ 42e EStG).

Ein weiterer Vorteil der klaren Linie: Ihre Lohnabrechnung bleibt einfach. Ein arbeitgeberfinanzierter Sachbezug läuft als eigene, steuer- und beitragsfreie Lohnart mit, ohne dass Bruttolöhne umgestellt werden müssen – siehe bKV in der Lohnabrechnung.

Die Grundlagen zum Sachbezug stehen unter bKV als Sachbezug. Welche Budgetstufe für Ihr Team bezahlbar ist, zeigt der kostenlose bKV-Angebots-Check; auf Wunsch holt ein spezialisierter bKV-Experte aus unserem Partnernetzwerk Angebote ein.

Häufige Fragen

Kann die betriebliche Krankenversicherung per Entgeltumwandlung finanziert werden?

Vertraglich ist vieles denkbar, steuer- und sozialversicherungsrechtlich ist es riskant: Die Beitragsfreiheit des Sachbezugs setzt voraus, dass er zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt wird (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Bei Gehaltsumwandlung ist das nicht der Fall. Steuerlich ist die Frage für die bKV nicht ausdrücklich geregelt. Lassen Sie jede Abweichung vom arbeitgeberfinanzierten Modell vom Steuerberater prüfen.

Ist die bKV bei Gehaltsumwandlung sozialversicherungsfrei?

Nach dem Wortlaut der SvEV nicht: Kein Arbeitsentgelt sind lohnsteuerfreie Zuwendungen, „die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Eine Ausnahme für Entgeltumwandlung, wie sie die SvEV für die betriebliche Altersversorgung kennt, gibt es für die bKV nicht.

Darf ich die bKV statt einer Gehaltserhöhung geben?

Statt einer bereits vereinbarten künftigen Gehaltserhöhung nicht, denn dann ist sie nicht zusätzlich (§ 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG). Als neue, zusätzliche Leistung ohne Anrechnung auf den Lohn ja – und dann ist sie oft deutlich effizienter: Für 50 € netto per Gehaltserhöhung müssten Sie bei 3.500 € brutto rund 111 € aufwenden (eigene Berechnung 2027).

Dürfen Mitarbeitende zur bKV etwas zuzahlen?

Ja. Zahlt der Mitarbeiter einen Teil selbst, wird das bei der Freigrenze angerechnet: Maßgeblich ist der Vorteil „nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte“ (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Arbeitsrechtlich ist für eine Beteiligung des Mitarbeiters seine ausdrückliche Zustimmung nötig, wie auch die Muster-Versorgungsordnung der Hallesche hervorhebt.

Was ist der Unterschied zur Entgeltumwandlung in der bAV?

Für die betriebliche Altersversorgung ist die Entgeltumwandlung gesetzlich vorgesehen; die SvEV stellt Beiträge daraus bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung ausdrücklich beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Für die bKV fehlt eine vergleichbare Regel – hier gilt das Merkmal „zusätzlich“.

Quellen

  1. § 1 SvEV – dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (Satz 1 Nr. 1, 4, 9) – abgerufen 19.10.2026
  2. § 8 EStG – Einnahmen (Abs. 2 Satz 11, Abs. 4) – abgerufen 19.10.2026
  3. § 37b EStG – Pauschalierung bei Sachzuwendungen (Abs. 2) – abgerufen 19.10.2026
  4. § 3 EStG – steuerfreie Einnahmen (hier § 3 Nr. 34 und Nr. 63 EStG) – abgerufen 19.10.2026
  5. BMF-Schreiben vom 15.03.2022 – Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug (Kopie Hallesche) – Rn. 4, 5
  6. Hallesche: Muster-Versorgungsordnung für die bKV (BGR 412) – Stand 24.05.2022
  7. § 14 SGB IV – Arbeitsentgelt – abgerufen 19.10.2026
  8. Hallesche: Steuerinfoseite zur bKV – abgerufen 19.10.2026
  9. Allianz: Betriebliche Krankenversicherung (Budgettarif MeineGesundheit) – Stand Januar 2026, abgerufen 18.10.2026
  10. PKV-Verband: Themenseite betriebliche Krankenversicherung (Marktzahlen, Civey-Umfrage Januar 2026) – abgerufen 18.10.2026
Redaktion bKV-Kosten.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der betrieblichen Krankenversicherung (Kosten, Steuer, Sozialversicherung, Einführung) und der Krankenversicherung von Inhabern und Geschäftsführern (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Steuer-, Lohn- und Arbeitsrechtsthemen sind hier nur als allgemeine Regel dargestellt – keine Steuerberatung im Einzelfall; verbindlich entscheiden Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Gerichte. Herausgeber: bKV-Kosten.de. bKV-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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