Ratgeber

Betriebliche Krankenversicherung für Familienangehörige

Ein Benefit, das die ganze Familie erreicht, bindet stärker als jedes andere. Viele bKV-Anbieter erlauben es Ihren Mitarbeitenden, Partner und Kinder mitzuversichern – oft zu Gruppenkonditionen und teils ohne Gesundheitsprüfung. Hier steht, wie das funktioniert und was Sie als Arbeitgeber dabei beachten.

Redaktion bKV-Kosten.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Warum die Familienoption die bKV noch wertvoller macht
  2. Welche Anbieter Familienangehörige in die betriebliche Krankenversicherung aufnehmen
  3. Wer zahlt den Beitrag für Familienangehörige?
  4. Rechenbeispiel: Ihre Kosten bleiben gleich
  5. Was Ihre Mitarbeitenden zur Familienoption fragen werden
  6. So führen Sie die Familienoption ein
  7. Was passiert mit dem Schutz der Familie beim Jobwechsel?
  8. Familienschutz für Sie als Inhaber
Das Wichtigste in Kürze
  • Viele bKV-Anbieter bieten die Mitversicherung von Familienangehörigen an: Allianz (innerhalb von 12 Monaten ohne Gesundheitsprüfung), SIGNAL IDUNA (Budget-Varianten), R+V und Continentale (Versichererangaben, abgerufen 18.10.2026).
  • Den Beitrag für Angehörige zahlt in der Regel die oder der Beschäftigte selbst – bei SIGNAL IDUNA ausdrücklich so geregelt.
  • Für Sie als Arbeitgeber entstehen dadurch keine Zusatzkosten; zahlt der Mitarbeiter selbst, ist das kein Sachbezug des Arbeitgebers.
  • Übernehmen Sie den Angehörigen-Beitrag, ist die steuerliche Behandlung vorab mit dem Steuerberater zu klären; eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt ist gebührenfrei (§ 42e EStG).
  • Manche Services gelten automatisch für die ganze Familie, etwa der OnTop-Service der LKH mit Gesundheitshotline, Videosprechstunde und Pflege-Lotse.

In der betrieblichen Krankenversicherung können Familienangehörige bei vielen Anbietern mitversichert werden – Partner und Kinder erhalten dann Zusatzschutz zu Gruppenkonditionen. Die Allianz nimmt Angehörige innerhalb von 12 Monaten ohne Gesundheitsprüfung auf, SIGNAL IDUNA bietet ihre Budget-Varianten auch für Angehörige an; den Beitrag zahlt in der Regel die oder der Beschäftigte selbst (Versichererangaben, Stand Oktober 2026).

Warum die Familienoption die bKV noch wertvoller macht

Für viele Beschäftigte ist nicht die eigene Brille die größte Sorge, sondern die Zahnspange des Kindes oder die Zahnrechnung des Partners. Eine bKV, die auch die Familie einschließt, wird deshalb ganz anders wahrgenommen: als Leistung des Arbeitgebers, die zu Hause ankommt. Das stärkt die Bindung – und es ist ein Argument, das in Bewerbungsgesprächen zählt.

Hinzu kommt der Blick auf die gesetzliche Krankenversicherung. Partner und Kinder sind dort oft beitragsfrei familienversichert (§ 10 SGB V) – mit denselben Lücken bei Zahnersatz, Brille oder Heilpraktiker wie die Beschäftigten selbst. Ab 2028 fällt für familienversicherte Ehegatten zudem ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten an, mit Ausnahmen etwa bei Kindern unter 12 Jahren (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228). Ein privater Zusatzschutz über die bKV schließt die Leistungslücken für die ganze Familie.

Für die Familie

Partner und Kinder erhalten Zusatzschutz zu Gruppenkonditionen – oft mit vereinfachter Aufnahme.

Für Sie kostenneutral

Der Angehörigen-Beitrag wird in der Regel von den Beschäftigten getragen. Ihr Budget bleibt unverändert.

Für die Bindung

Ein Benefit, das zu Hause ankommt, wirkt stärker – und macht einen Arbeitgeberwechsel weniger attraktiv.

Welche Anbieter Familienangehörige in die betriebliche Krankenversicherung aufnehmen

Wir haben die Websites der großen Anbieter ausgewertet. Die Regeln für Angehörige sind unterschiedlich – das ist einer der wichtigsten Punkte beim Angebotsvergleich:

Mitversicherung von Familienangehörigen laut Versicherer-Websites, abgerufen 18.10.2026. Kein vollständiger Marktüberblick; Bedingungen je nach Gruppenvertrag.
AnbieterAngehörige laut AnbieterGesundheitsprüfung für AngehörigeBeitrag
AllianzFamilienangehörige in den Tarifen versicherbarkeine, wenn innerhalb von 12 Monaten versichertnicht näher angegeben
SIGNAL IDUNABudget-Varianten auch für Angehörigenicht angegebenzahlt die oder der Beschäftigte
R+V„Mitversicherung von Familienangehörigen möglich“nicht angegebennicht angegeben
ContinentaleMitarbeitende können Angehörige über die Plattform ConCORP anmeldennicht angegebennicht angegeben
LKHOnTop-Service (Gesundheitshotline, Videosprechstunde, Pflege-Lotse) auch für die Familie–Service kostenlos
ARAG Gruppenversicherung (PKV)Ehe- und Lebenspartner, Kindervereinfacht ab Mindestgrößenicht angegeben

Bei der betrieblichen Pflegeversicherung ist die Mitversicherung von Angehörigen ebenfalls verbreitet, dort oft mit vereinfachter Gesundheitsprüfung (Deutsche Handwerks Zeitung, 30.03.2022) – mehr dazu unter Betriebliche Pflegeversicherung. Wie der Gruppenvertrag ohne Gesundheitsprüfung für die Beschäftigten selbst funktioniert, erklärt der Ratgeber Gruppenvertrag ohne Gesundheitsprüfung.

Wer zahlt den Beitrag für Familienangehörige?

Das gängige Modell ist einfach: Sie als Arbeitgeber finanzieren den Schutz Ihrer Beschäftigten, die Beschäftigten finanzieren den Schutz ihrer Angehörigen. SIGNAL IDUNA formuliert es ausdrücklich: Bei den Budget-Varianten für Angehörige „übernimmt Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter die Versicherungsbeiträge“.

Allgemeine Übersicht der Finanzierungsmodelle, Stand Oktober 2026; Steuerregel für den Mitarbeiterschutz nach BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 6, und § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Keine Steuerberatung im Einzelfall.
ModellWer zahltFür Ihr UnternehmenSteuerlich
Schutz der BeschäftigtenArbeitgeberBeitrag je MitarbeiterSachbezug, bis 50 € im Monat steuer- und beitragsfrei
Angehörige, Beitrag durch BeschäftigteBeschäftigte selbstkeine Zusatzkostenkein Vorteil des Arbeitgebers, nichts zu versteuern
Angehörige, Beitrag durch ArbeitgeberArbeitgeberzusätzlicher BeitragEinzelfall – vorab mit dem Steuerberater klären

Wenn Sie überlegen, den Angehörigen-Beitrag selbst zu übernehmen: Der Vorteil fließt dann Ihren Beschäftigten zu, und ob und wie er in den gemeinsamen 50-€-Topf fällt, ist nicht ausdrücklich geregelt. Klären Sie diese Gestaltung vorab mit Ihrem Steuerberater oder per Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt – sie ist gebührenfrei (§ 42e EStG). Die allgemeinen Regeln stehen im Hub bKV und Steuer.

Rechenbeispiel: Ihre Kosten bleiben gleich

Für Ihre Kalkulation zählt nur der Schutz Ihrer Beschäftigten. Ein Beispiel mit 20 Mitarbeitenden und einem Gesundheitsbudget von 600 € im Jahr: Im Mittel der Anbieter kostet das 21,83 € je Mitarbeiter und Monat (Allianz, LKH, ottonova; abgerufen 18.10.2026), für das Team also 436,60 € im Monat oder 5.239,20 € im Jahr. Ob dann drei oder dreißig Angehörige über die Beschäftigten mitversichert werden, ändert an diesem Betrag nichts – die Familienoption erhöht den Wert des Benefits, nicht Ihre Kosten.

Für Ihre Mitarbeitenden ist der Vorteil doppelt: Sie selbst sind ohne eigenen Beitrag versichert, und für ihre Familie nutzen sie den Zugang zu einem Gruppenvertrag, oft mit vereinfachter Aufnahme. Ihre eigenen Zahlen rechnet der bKV-Kostenrechner durch.

Was Ihre Mitarbeitenden zur Familienoption fragen werden

  • Muss ich meine Familie mitversichern? Nein. Die Mitversicherung ist ein freiwilliges Angebot; der eigene Schutz besteht unabhängig davon.
  • Kann ich Angehörige später hinzufügen? Das regelt der Gruppenvertrag. Bei der Allianz entfällt die Gesundheitsprüfung, wenn Angehörige innerhalb von 12 Monaten versichert werden – danach können andere Regeln gelten.
  • Sieht mein Arbeitgeber die Rechnungen meiner Familie? Nein. Rechnungen werden direkt beim Versicherer eingereicht; das Unternehmen erhält keine Gesundheitsdaten.
  • Welche Leistungen bekommt meine Familie? Je nach Anbieter dieselben Tarife wie die Beschäftigten, etwa die Budget-Varianten bei SIGNAL IDUNA. Maßgeblich sind die Tarifbedingungen.

So führen Sie die Familienoption ein

Im Angebot abfragen

Lassen Sie bei jedem Angebot klären: Sind Angehörige versicherbar, mit welcher Frist, mit oder ohne Gesundheitsprüfung, zu welchem Beitrag?

In der Versorgungsordnung regeln

Halten Sie fest, dass die Mitversicherung freiwillig ist und die Beschäftigten den Beitrag tragen – so bleibt Ihr Budget planbar.

Fristen kommunizieren

Bei der Allianz gilt der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung innerhalb von 12 Monaten. Weisen Sie beim Start und bei Neueinstellungen darauf hin.

Neue Familienmitglieder

Fragen Sie, wie Partner nach einer Heirat oder neugeborene Kinder später aufgenommen werden können – die Regeln sind je Anbieter verschieden.

Diese Fragen klärt ein spezialisierter bKV-Experte aus unserem Partnernetzwerk direkt mit den Versicherern – auf Wunsch für mehrere Angebote im Vergleich.

Was passiert mit dem Schutz der Familie beim Jobwechsel?

Der Schutz im Gruppenvertrag ist an das Arbeitsverhältnis gebunden. Endet es, endet auch die Mitgliedschaft der Beschäftigten – und in aller Regel die der mitversicherten Angehörigen über diesen Vertrag. Viele Anbieter erlauben den Beschäftigten aber, den Schutz privat und ohne neue Gesundheitsprüfung fortzuführen; bei SIGNAL IDUNA muss das innerhalb von zwei Monaten nach dem Ausscheiden beantragt werden. Ob Angehörige in diese Fortführung mitgenommen werden können, sollten Sie im Angebot klären. Alles zu Fristen und Beiträgen steht im Ratgeber bKV kündigen oder fortführen.

Familienschutz für Sie als Inhaber

Für Ihre eigene Familie haben Sie als Inhaberin oder Geschäftsführer oft mehr Möglichkeiten. In der privaten Krankenversicherung erhält jede Person einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag – dafür mit Leistungen nach Wahl und vertraglich zugesichert. Neugeborene versichern Sie dort ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit, wenn Sie sie innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt anmelden (§ 198 VVG). Wann sich die PKV für eine Familie rechnet, zeigt der Vergleich der Familienversicherung in GKV und PKV; Ihre Optionen als Inhaber beschreibt der Ratgeber bKV für Gesellschafter-Geschäftsführer.

Für Teams mit vielen Gutverdienern gibt es außerdem PKV-Gruppenverträge, bei denen Angehörige mitversichert werden können – etwa bei der ARAG ab 20 Personen. Mehr dazu unter PKV-Gruppenvertrag. Ihren Kostenkorridor fürs Team zeigt der kostenlose bKV-Angebots-Check in 60 Sekunden.

Häufige Fragen

Kann ich meine Familie in der betrieblichen Krankenversicherung mitversichern?

Bei vielen Anbietern ja. Die Allianz versichert Familienangehörige innerhalb von 12 Monaten ohne Gesundheitsprüfung in den Tarifen, SIGNAL IDUNA bietet die Budget-Varianten auch für Angehörige an, und bei R+V ist die Mitversicherung von Familienangehörigen möglich (Versichererangaben, abgerufen 18.10.2026). Ob es in Ihrem Gruppenvertrag geht, regelt der Vertrag.

Wer zahlt den Beitrag für Familienangehörige in der bKV?

In der Regel die oder der Beschäftigte selbst. SIGNAL IDUNA schreibt dazu: „In diesem Fall übernimmt Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter die Versicherungsbeiträge.“ Der Vorteil für die Familie liegt in den Gruppenkonditionen und den vereinfachten Aufnahmeregeln.

Brauchen Familienangehörige eine Gesundheitsprüfung?

Das hängt vom Anbieter ab. Bei der Allianz können Angehörige innerhalb von 12 Monaten ohne Gesundheitsprüfung versichert werden; bei Pflegezusatz-Gruppenverträgen ist für Angehörige oft eine vereinfachte Gesundheitsprüfung üblich (Deutsche Handwerks Zeitung, 30.03.2022). Fristen sollten Sie Ihrem Team beim Start klar mitteilen.

Ist der Beitrag für Angehörige steuerfrei?

Zahlt die oder der Beschäftigte den Beitrag selbst, gibt es keinen Arbeitgebervorteil und damit nichts zu versteuern. Übernimmt der Arbeitgeber auch den Beitrag für Angehörige, ist die steuerliche Behandlung eine Frage des Einzelfalls – klären Sie sie vorab mit Ihrem Steuerberater oder per gebührenfreier Anrufungsauskunft (§ 42e EStG). Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Können auch Lebenspartner und Kinder versichert werden?

R+V nennt Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder; auch die ARAG-Gruppenversicherung, mit der Unternehmen ab 20 Personen eine private Voll- oder Zusatzversicherung anbieten, versichert Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder (Versichererangaben, Oktober 2026). Altersgrenzen und Fristen regelt der jeweilige Vertrag.

Quellen

  1. Allianz: Betriebliche Krankenversicherung (Familienangehörige) – abgerufen 18.10.2026
  2. SIGNAL IDUNA: Betriebliche Krankenversicherung (Angehörige) – abgerufen 18.10.2026
  3. R+V: Betriebliche Krankenversicherung – abgerufen 18.10.2026
  4. Continentale: Betriebliche Krankenversicherung (ConCORP) – abgerufen 18.10.2026
  5. LKH: LKH-TeamUpgrade (OnTop-Service) – abgerufen 18.10.2026
  6. ARAG: Gruppenversicherung – abgerufen 18.10.2026
  7. Deutsche Handwerks Zeitung: Betriebliche Pflegezusatzversicherung – 30.03.2022 (Fachpresse)
  8. § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 19.10.2026
  9. § 198 VVG – Kindernachversicherung – abgerufen 19.10.2026
  10. § 42e EStG – Anrufungsauskunft – abgerufen 18.10.2026
  11. BMF-Schreiben vom 15.03.2022 (Kopie Hallesche) – Rn. 6
Redaktion bKV-Kosten.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der betrieblichen Krankenversicherung (Kosten, Steuer, Sozialversicherung, Einführung) und der Krankenversicherung von Inhabern und Geschäftsführern (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Steuer-, Lohn- und Arbeitsrechtsthemen sind hier nur als allgemeine Regel dargestellt – keine Steuerberatung im Einzelfall; verbindlich entscheiden Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Gerichte. Herausgeber: bKV-Kosten.de. bKV-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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