Steuer

Betriebliche Krankenversicherung: Steuer und Sozialversicherung

Die bKV ist steuerlich eines der effizientesten Benefits – wenn sie richtig aufgesetzt ist. Hier stehen die Regeln mit Paragraf, BMF-Randnummer und Rechenbeispiel. Allgemeine Regeln, keine Steuerberatung im Einzelfall.

Redaktion bKV-Kosten.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 12 Min. Lesezeit
Inhalt (13 Abschnitte)
  1. Sachbezug oder Barlohn: die Grundfrage bei der bKV-Steuer
  2. Die 50-Euro-Freigrenze: was sie bedeutet und was nicht
  3. Sozialversicherung: wann die bKV beitragsfrei ist
  4. Über 50 €: die Pauschalierung nach § 37b und § 40 EStG
  5. So erscheint die bKV in der Lohnabrechnung
  6. Was die bKV-Steuer für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet
  7. bKV-Steuer im Rechenbeispiel: Sachbezug gegen Gehaltserhöhung
  8. Abgrenzung: Gesundheitsförderung, Guthabenkarten, Aufmerksamkeiten
  9. Sonderfälle: Minijob, Teilzeit, entgeltfreie Zeiten, mehrere Arbeitgeber
  10. Checkliste: die bKV steuerlich sauber aufsetzen
  11. Sechs Irrtümer zur bKV-Steuer
  12. Die Rechtsgrundlagen der bKV-Steuer im Überblick
  13. Weitere Seiten zu Steuer, Sozialversicherung und Lohn
Das Wichtigste in Kürze
  • Schließt der Arbeitgeber eine Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung ab und zahlt die Beiträge, ist der Versicherungsschutz Sachbezug (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 6; BFH VI R 13/16).
  • Bis 50 € im Kalendermonat bleibt der Sachbezug lohnsteuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) und ist kein Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV).
  • Die 50 € sind eine Freigrenze für alle Sachbezüge zusammen – 1 Cent darüber macht den ganzen Betrag pflichtig.
  • Über 50 € kann der Arbeitgeber nach § 37b EStG mit 30 % (sozialversicherungspflichtig) oder nach § 40 Abs. 1 EStG bis 1.000 € im Jahr (sozialversicherungsfrei) pauschal versteuern.
  • Ein Zuschuss zu einer Police, die der Mitarbeiter selbst abschließt, ist Barlohn (BMF Rn. 18) – keine Freigrenze.

Für die Steuer der betrieblichen Krankenversicherung gilt: Schließt der Arbeitgeber ab und zahlt die Beiträge, ist der Versicherungsschutz Sachbezug (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 6) und bleibt bis insgesamt 50 € im Kalendermonat lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 1 SvEV). Darüber ist eine Pauschalierung nach § 37b oder § 40 EStG möglich (Stand Oktober 2026, keine Steuerberatung im Einzelfall).

Sachbezug oder Barlohn: die Grundfrage bei der bKV-Steuer

Ob die bKV steuerfrei sein kann, entscheidet sich an einer einzigen Frage: Bekommt der Mitarbeiter Versicherungsschutz – oder Geld? Der Bundesfinanzhof hat das 2018 in zwei Urteilen geklärt, und das Bundesfinanzministerium hat die Grundsätze im BMF-Schreiben vom 15.03.2022 (IV C 5 - S 2334/19/10007 :007) zusammengefasst:

Sachbezug – Freigrenze möglich

  • Der Arbeitgeber schließt die Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung ab und zahlt die Beiträge (BMF Rn. 6; BFH, Urteil vom 07.06.2018, VI R 13/16).
  • Der Mitarbeiter kann vom Arbeitgeber nur Versicherungsschutz verlangen, kein Geld (Rn. 5).

Barlohn – keine Freigrenze

  • Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, und der Mitarbeiter schließt selbst ab – auch dann, wenn ihm der Versicherer vorgegeben wird (Rn. 18; BFH, Urteil vom 04.07.2018, VI R 16/17).
  • Der Mitarbeiter kann statt des Schutzes eine Geldzahlung verlangen (Rn. 5).

Praktisch heißt das: Eine bKV als Gruppenvertrag mit dem Unternehmen als Versicherungsnehmer und direkter Beitragszahlung an den Versicherer ist der Weg zum Sachbezug. Ein „Gesundheitszuschuss“ auf das Gehaltskonto ist es nicht.

Die 50-Euro-Freigrenze: was sie bedeutet und was nicht

Seit dem 01.01.2022 lautet die Regel: Sachbezüge „bleiben außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen“ (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG; bis Ende 2021 waren es 44 €). Daraus folgen vier praktische Regeln:

Die 50-€-Freigrenze in der Praxis – allgemeine Regeln nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und BMF-Schreiben vom 15.03.2022; keine Steuerberatung im Einzelfall.
RegelBedeutungBeispiel
Freigrenze, kein FreibetragWird die Grenze überschritten, ist der gesamte Sachbezug pflichtig50,01 € statt 50,00 € → alles steuerpflichtig
„insgesamt“bKV und alle anderen Sachbezüge zählen zusammen22,90 € bKV + 20 € Tankkarte + 10 € Guthabenkarte = 52,90 € → überschritten
„im Kalendermonat“kein Übertrag, kein JahresdurchschnittJahresbeitrag 166,80 € in einer Summe → im Zahlungsmonat überschritten
„nach Anrechnung … gezahlter Entgelte“Zuzahlungen des Mitarbeiters mindern den Vorteil52,90 € Vorteil − 2,90 € Zuzahlung = 50,00 € → frei

Der 50-€-Topf: Beispiel mit bKV, Tankkarte und Guthabenkarte

Euro im Monat – alle Sachbezüge zählen zusammen; schon 1 Cent über 50 € macht den ganzen Betrag steuerpflichtig

bKV-Beitrag (600 € Budget, Allianz)22,90 €Tankkarte20,00 €Guthabenkarte Einkauf10,00 €Summe der Sachbezüge52,90 €Freigrenze50,00 €

§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG („insgesamt 50 Euro im Kalendermonat“); Beitrag Allianz MeineGesundheit 600 (abgerufen 18.10.2026). Beispielrechnung, keine Steuerberatung im Einzelfall.

Für die Zahlweise heißt das: Als Sachbezug wird die bKV monatlich gezahlt – so führt es auch die Hallesche in ihrem Beratungsblatt zur steuerlichen Behandlung der bKV (01/2022). Ob Ihre Sachbezüge in den Topf passen, rechnet der 50-Euro-Check aus.

Sozialversicherung: wann die bKV beitragsfrei ist

Die Sozialversicherung folgt der Lohnsteuer. Lohnsteuerfreie Einnahmen, „die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden“, sind kein Arbeitsentgelt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zuwendung mit der Entgeltabrechnung des jeweiligen Monats lohnsteuerfrei belässt (§ 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV). Damit ist die bKV innerhalb der 50-€-Freigrenze für beide Seiten beitragsfrei – ein wesentlicher Teil ihres Netto-Vorteils.

Wichtig ist das Wort zusätzlich: Wird die bKV durch Umwandlung von Gehalt finanziert, ist sie sozialversicherungsrechtlich nicht „zusätzlich“ – und steuerlich ist die Entgeltumwandlung eine Frage des Einzelfalls. Für zweckgebundene Karten zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen schließt das Gesetz die Freigrenze bei Gehaltsumwandlung ausdrücklich aus (§ 8 Abs. 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStG; BMF Rn. 4). Wir empfehlen deshalb das arbeitgeberfinanzierte Modell zusätzlich zum Lohn – und für jede Abweichung den Steuerberater.

Über 50 €: die Pauschalierung nach § 37b und § 40 EStG

Möchten Sie mehr als 50 € je Mitarbeiter ausgeben oder ist der Topf schon mit anderen Sachbezügen belegt, gibt es vier Wege. Die Hallesche beschreibt sie in ihrem Beratungsblatt (01/2022) so:

Besteuerungsvarianten der bKV laut Hallesche, Beratungsblatt BGR 237 (01/2022), mit Gesetzesfundstellen; allgemeine Übersicht, keine Steuerberatung im Einzelfall.
VarianteLohnsteuerSozialversicherungZahlweiseGrenze
Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG)freifreimonatlich50 € je Monat, mit anderen Sachbezügen
Pauschal (§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG)Pauschsteuersatz vom Finanzamtfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV)jährlich, ggf. halb-/vierteljährlich1.000 € je Mitarbeiter und Jahr
Pauschal (§ 37b Abs. 2 EStG)30 % plus Soli und ggf. Kirchensteuerpflichtigbeliebig10.000 € je Mitarbeiter und Jahr
Barlohn (Nettolohnversteuerung)individuellpflichtigbeliebigkeine

Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG

Sie setzt „sonstige Bezüge in einer größeren Zahl von Fällen“ voraus und ist ausgeschlossen, soweit ein Mitarbeiter mehr als 1.000 € sonstige Bezüge im Kalenderjahr erhält (§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 EStG). Eine größere Zahl wird ab 20 Arbeitnehmern ohne Prüfung angenommen, darunter im Einzelfall (R 40.1 Abs. 1 LStR, zitiert nach Hallesche). Damit ein sonstiger Bezug vorliegt, wird der Beitrag jährlich gezahlt. Den Pauschsteuersatz beantragen Sie beim Betriebsstättenfinanzamt – mit der Zahl der Arbeitnehmer je Steuerklasse, dem durchschnittlichen Beitrag und den durchschnittlichen Jahresarbeitslöhnen. Sozialversicherungsbeiträge fallen nach Auffassung der Sozialversicherungsträger nicht an (Besprechung vom 20.11.2019, zitiert nach Hallesche).

Pauschalierung nach § 37b EStG

Mit 30 % pauschaler Einkommensteuer können betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Arbeitnehmer versteuert werden, die zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn erbracht werden – bis 10.000 € je Empfänger und Wirtschaftsjahr und einheitlich für alle Sachzuwendungen (§ 37b Abs. 1 und 2 EStG). Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Pauschsteuer (zusammen 31,65 %) und gegebenenfalls pauschale Kirchensteuer. Die Beiträge sind sozialversicherungspflichtig, weil § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV nur Zuwendungen an Arbeitnehmer Dritter freistellt. Beispiel: 22,90 € bKV × 31,65 % = 7,25 € Pauschalsteuer im Monat je Mitarbeiter – zuzüglich Sozialabgaben.

Prüfpunkt für Ihren SteuerberaterDas BMF-Schreiben vom 15.03.2022 erwähnt § 37b Abs. 2 EStG ausdrücklich nur für die Unfallversicherung (Rn. 7). Für die bKV beschreiben Versicherer die Pauschalierung als Variante. Lassen Sie den Weg vor der Umsetzung prüfen oder holen Sie eine Anrufungsauskunft ein (§ 42e EStG).

So erscheint die bKV in der Lohnabrechnung

Wie die bKV abgerechnet wird, hängt vom gewählten Steuerweg ab. Allgemein gilt:

Sachbezug

Der monatliche Beitrag wird als steuer- und beitragsfreier Sachbezug erfasst – und zwar mit der Entgeltabrechnung des jeweiligen Monats (§ 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV). Zusammen mit anderen Sachbezügen darf er 50 € nicht übersteigen.

Pauschal nach § 40

Der jährlich gezahlte Beitrag ist ein sonstiger Bezug; die pauschale Lohnsteuer mit dem vom Finanzamt festgelegten Satz trägt der Arbeitgeber, Sozialabgaben fallen nicht an.

Pauschal nach § 37b

Die pauschale Einkommensteuer von 30 % gilt als Lohnsteuer und wird in der Lohnsteuer-Anmeldung der Betriebsstätte angemeldet (Hallesche, Beratungsblatt 01/2022); der Beitrag ist beitragspflichtig.

Barlohn

Übernimmt der Arbeitgeber auch die Abzüge, wird der Beitrag als Nettolohn individuell auf den Bruttolohn hochgerechnet (Nettolohnversteuerung).

Welche Lohnart Ihr Lohnprogramm dafür vorsieht, klärt Ihr Lohnbüro. Eine ausführliche Beispielabrechnung zeigt bKV in der Lohnabrechnung: Beispiel, den Überblick bietet bKV in der Lohnabrechnung.

Was die bKV-Steuer für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet

Für Sie als Arbeitgeber

  • Beiträge, übernommene Pauschalsteuern und Abgaben sind Betriebsausgaben (Hallesche 01/2022).
  • Keine Versicherungsteuer auf Krankenversicherungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b VersStG).
  • Innerhalb der Freigrenze keine Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
  • Erfassung als Sachbezug in der Lohnabrechnung.

Für Ihre Mitarbeitenden

  • Kein geldwerter Vorteil zu versteuern, solange die Freigrenze hält.
  • Keine Sozialabgaben auf den Beitrag.
  • Leistungen steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG).
  • Bei Minijobs zählt der steuer- und beitragsfreie Sachbezug nicht zum Verdienst (Minijob-Grenze 2026: 603 €).

bKV-Steuer im Rechenbeispiel: Sachbezug gegen Gehaltserhöhung

Was die Steuerfreiheit wert ist, zeigt der Vergleich mit einer Gehaltserhöhung. Beispielperson: 3.500 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %, Jahr 2027 (Tarif 2026, Beitragsbemessungsgrenzen laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026):

Eigene Berechnung mit dem bKV-oder-Gehaltserhöhung-Rechner, Stand 18.10.2026; keine Steuerberatung im Einzelfall.
WegIhre KostenNetto beim Mitarbeiter
bKV 50 € als Sachbezug50,00 €50,00 €
Gehaltserhöhung mit gleichen Kosten (41,27 € brutto)50,00 €22,67 €
Gehaltserhöhung mit gleichem Netto (91,30 € brutto)110,61 €50,00 €

50 € bKV oder Gehaltserhöhung: Ihre Kosten und das Netto beim Mitarbeiter

Euro pro Monat – Beispiel: 3.500 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %, 2027

0 €50 €100 €150 €bKV-Beitrag 50 €Gehaltserhöhung bei gleichen KostenGehaltserhöhung für gleiches Netto
Ihre Kosten als ArbeitgeberNetto beim Mitarbeiter

Eigene Berechnung (Rechenweg: bKV-oder-Gehaltserhöhung-Rechner): Lohnsteuer nach Tarif § 32a EStG 2026 mit Vorsorgepauschale, Sozialabgaben mit Beitragsbemessungsgrenzen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend), Pflege kinderlos 4,5 % (Entwurf); Umlagen nicht eingerechnet. bKV bis 50 € als Sachbezug steuer- und beitragsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 1 SvEV). Keine Steuerberatung im Einzelfall.

Ihre eigene Rechnung mit Steuerklasse, Kindern und Kirchensteuer liefert der bKV-oder-Gehaltserhöhung-Rechner; die Kosten fürs ganze Team der bKV-Kostenrechner.

Abgrenzung: Gesundheitsförderung, Guthabenkarten, Aufmerksamkeiten

Neben der bKV gibt es weitere steuerlich begünstigte Leistungen – manche teilen sich den 50-€-Topf, andere nicht:

  • Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG): zertifizierte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken bis 600 € im Kalenderjahr, zusätzlich zum Lohn – eigene Steuerbefreiung, außerhalb des 50-€-Topfs.
  • Guthaben- und Tankkarten: Sachbezug nur, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen und zusätzlich zum Lohn gewährt werden (§ 8 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 11 EStG; BMF Rn. 3, 4, 9–16) – dann im 50-€-Topf.
  • Prepaid-Kreditkarten ohne Einschränkung: Geldleistung, keine Freigrenze (BMF Rn. 23).
  • Betriebliche Altersversorgung: Für Beiträge an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung ist die 50-€-Freigrenze nicht anwendbar (BMF Rn. 29).
  • Aufmerksamkeiten: Sachzuwendungen zu persönlichen Anlässen bis 60 € nach den Lohnsteuer-Richtlinien (R 19.6 LStR) – nicht Teil der 50-€-Regel.

Sonderfälle: Minijob, Teilzeit, entgeltfreie Zeiten, mehrere Arbeitgeber

  • Minijob: Ein steuer- und beitragsfreier Sachbezug ist kein Arbeitsentgelt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV) und zählt daher nicht zur Verdienstgrenze (2026: 603 € im Monat).
  • Teilzeit: Steuerlich gilt dieselbe 50-€-Grenze wie bei Vollzeit; arbeitsrechtlich dürfen Teilzeitkräfte ohne sachlichen Grund nicht ausgeschlossen werden (§ 4 Abs. 1 TzBfG).
  • Elternzeit, längere Krankheit: Ob der Schutz in entgeltfreien Zeiten weiterläuft, regelt der Vertrag – die Continentale etwa bietet volle Leistungen in entgeltfreien Zeiten als Option an. Wie der Sachbezug ohne laufende Entgeltabrechnung zu behandeln ist, klären Sie mit Ihrem Lohnbüro.
  • Mehrere Arbeitgeber: Die Freigrenze gilt je Dienstverhältnis; nach Angabe der Hallesche kann sie bei mehreren Arbeitgebern mehrfach genutzt werden.
  • Privatversicherte Mitarbeitende: Für die Steuer spielt es keine Rolle, ob der Mitarbeiter gesetzlich oder privat krankenversichert ist – die bKV ist in beiden Fällen Sachbezug.

Checkliste: die bKV steuerlich sauber aufsetzen

  • Gruppenvertrag mit dem Unternehmen als Versicherungsnehmer – kein Zuschuss auf das Gehaltskonto.
  • Beiträge direkt an den Versicherer zahlen, und zwar monatlich.
  • Arbeitsvertrag bzw. Versorgungsordnung: Anspruch nur auf Versicherungsschutz, nicht auf Geld (BMF Rn. 5).
  • Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewähren – keine Gehaltsumwandlung.
  • Alle Sachbezüge je Mitarbeiter zusammenrechnen: bKV, Tank- und Guthabenkarten, sonstige.
  • Bei mehr als 50 €: Steuerweg wählen (§ 37b oder § 40 EStG) und Sozialversicherungsfolgen einplanen.
  • Lohnabrechnung einrichten und Sachbezug im jeweiligen Monat erfassen.
  • Bei Unsicherheit: Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt (§ 42e EStG) oder Steuerberater.

Sechs Irrtümer zur bKV-Steuer

„Die ersten 50 € sind immer frei.“

Falsch – die 50 € sind eine Freigrenze. Liegt die Summe darüber, wird der gesamte Sachbezug pflichtig, nicht nur der Rest.

„Ein Gesundheitszuschuss ist dasselbe.“

Falsch – zahlt der Arbeitgeber Geld und der Mitarbeiter schließt selbst ab, ist das Barlohn (BMF Rn. 18).

„Ich zahle einmal im Jahr, das spart Aufwand.“

Für den Sachbezug ungünstig – ein Jahresbeitrag fließt im Zahlungsmonat zu und übersteigt dort die Grenze.

„Die Tankkarte zählt extra.“

Falsch – Tank- und Guthabenkarten teilen sich die 50 € mit der bKV, wenn sie als Sachbezug gelten.

„Die Leistungen muss der Mitarbeiter versteuern.“

Falsch – Leistungen aus einer Krankenversicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG).

„Pauschal versteuert ist immer beitragsfrei.“

Nur bei § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV) – bei § 37b EStG fallen für Arbeitnehmer Sozialabgaben an.

Die Rechtsgrundlagen der bKV-Steuer im Überblick

Fundstellen, abgerufen am 18.10.2026 auf gesetze-im-internet.de; BMF-Schreiben vom 15.03.2022 (IV C 5 - S 2334/19/10007 :007).
NormInhalt
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG50-€-Freigrenze für Sachbezüge je Kalendermonat
BMF 15.03.2022, Rn. 5, 6, 18Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber = Sachbezug; Zuschuss = Geldleistung
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2, Satz 2 SvEVBeitragsfreiheit steuerfreier Zuwendungen und nach § 40 pauschalierter sonstiger Bezüge
§ 37b EStGPauschalierung mit 30 % bis 10.000 € je Empfänger und Jahr
§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 EStGPauschalierung sonstiger Bezüge bis 1.000 € je Arbeitnehmer und Jahr
§ 3 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 34 EStGLeistungen der Krankenversicherung steuerfrei; Gesundheitsförderung bis 600 €
§ 4 Abs. 1 Nr. 5 VersStGkeine Versicherungsteuer auf Krankenversicherungen
§ 42e EStGAnrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt

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Häufige Fragen

Wie wird die betriebliche Krankenversicherung versteuert?

Gar nicht, solange sie als Sachbezug innerhalb der Freigrenze bleibt: Schließt der Arbeitgeber ab und zahlt die Beiträge, ist der Versicherungsschutz Sachbezug (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 6), und Sachbezüge bis insgesamt 50 € im Kalendermonat bleiben außer Ansatz (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Darüber wird pauschal oder individuell versteuert. Allgemeine Regel, keine Steuerberatung im Einzelfall.

Ist die bKV sozialversicherungspflichtig?

Als steuerfreier Sachbezug bis 50 € nicht: Lohnsteuerfreie Zuwendungen, die zusätzlich zum Lohn gewährt werden, sind kein Arbeitsentgelt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Auch bei Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bleibt die bKV beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV), bei Pauschalierung nach § 37b EStG dagegen nicht.

Was passiert, wenn die bKV mehr als 50 € kostet?

Dann entfällt die Freigrenze für alle Sachbezüge des Monats. Der Arbeitgeber kann die bKV pauschal nach § 37b EStG mit 30 % plus Soli versteuern (sozialversicherungspflichtig, bis 10.000 € je Mitarbeiter und Jahr) oder – bei jährlicher Zahlung und einer größeren Zahl von Fällen – nach § 40 Abs. 1 EStG mit einem Pauschsteuersatz, bis 1.000 € je Mitarbeiter und Jahr.

Kann der Arbeitgeber die bKV-Beiträge absetzen?

Ja. Die Beiträge zur bKV sowie gegebenenfalls übernommene Pauschalsteuern und Sozialabgaben sind Betriebsausgaben (Hallesche, Beratungsblatt 01/2022). Versicherungsteuer fällt auf Krankenversicherungen nicht an (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b VersStG).

Muss der Arbeitnehmer bKV-Leistungen versteuern?

Nein. Leistungen aus einer Krankenversicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG) – unabhängig davon, wie der Beitrag versteuert wurde. Es gibt also keine nachgelagerte Besteuerung der Erstattungen.

Wie bekomme ich als Arbeitgeber Rechtssicherheit?

Mit einer Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt nach § 42e EStG – sie ist gebührenfrei. Viele Arbeitgeber klären die Gestaltung zusätzlich mit ihrem Steuerberater oder Lohnbüro.

Quellen

  1. BMF-Schreiben vom 15.03.2022 – Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug (Kopie Hallesche) – IV C 5 - S 2334/19/10007 :007, DOK 2022/0274667
  2. § 8 EStG – Einnahmen – abgerufen 18.10.2026
  3. § 3 EStG – steuerfreie Einnahmen (Nr. 1a, Nr. 34) – abgerufen 18.10.2026
  4. § 37b EStG – Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen – abgerufen 18.10.2026
  5. § 40 EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen – abgerufen 18.10.2026
  6. § 42e EStG – Anrufungsauskunft – abgerufen 18.10.2026
  7. § 1 SvEV – Einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind – abgerufen 18.10.2026
  8. § 4 VersStG – Steuerbefreiungen – abgerufen 18.10.2026
  9. Hallesche: Steuerliche Behandlung der bKV (Beratungsblatt BGR 237) – Stand 01/2022
  10. lohn-info.de: Betriebliche Krankenversicherung – abgerufen 18.10.2026
Redaktion bKV-Kosten.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der betrieblichen Krankenversicherung (Kosten, Steuer, Sozialversicherung, Einführung) und der Krankenversicherung von Inhabern und Geschäftsführern (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Steuer-, Lohn- und Arbeitsrechtsthemen sind hier nur als allgemeine Regel dargestellt – keine Steuerberatung im Einzelfall; verbindlich entscheiden Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Gerichte. Herausgeber: bKV-Kosten.de. bKV-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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