Buchhaltung

Betriebliche Krankenversicherung buchen: Konten in SKR04 und SKR03 für Sachbezug und Pauschalsteuer

bKV-Beiträge sind Personalaufwand – aber auf welches Konto? Hier stehen die passenden Kontenbezeichnungen mit den Nummern aus dem DATEV-Kontenrahmen 2026 für SKR 04 und SKR 03, dazu Buchungsbeispiele für alle vier Steuerwege. Die Zuordnung im Einzelfall legt Ihr Steuerberater fest.

Redaktion bKV-Kosten.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Betriebliche Krankenversicherung buchen: die Konten in SKR04 und SKR03
  2. Buchungsbeispiele für die vier Steuerwege
  3. Doppelte Aufwandsbuchung vermeiden
  4. Keine Vorsteuer, keine Versicherungsteuer
  5. Betriebsausgabe in voller Höhe
  6. Diese Unterlagen sollten für die Prüfung bereitliegen
  7. Abgrenzung: die eigene Krankenversicherung des Unternehmers
Das Wichtigste in Kürze
  • Die bKV ist Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG); auf die Beiträge fallen weder Umsatz- noch Versicherungsteuer an, eine Vorsteuer gibt es nicht.
  • Für den steuerfreien Sachbezug passt nach der Kontenbezeichnung „Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei“: SKR 04 Konto 6130, SKR 03 Konto 4140 (DATEV-Kontenrahmen 2026).
  • Bei Pauschalierung: „Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig“ (SKR 04: 6060, SKR 03: 4145), Pauschalsteuer auf „Pauschale Steuer für Arbeitnehmer“ (6039 bzw. 4198) oder „Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge“ (6069 bzw. 4149).
  • Gegenkonten: „Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer“ (3730 bzw. 1741) und „Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit“ (3740 bzw. 1742).
  • Wichtig: Der Beitrag darf nur einmal als Aufwand erfasst werden – entweder über die Beitragsrechnung oder über die Lohnbuchungen.

Die betriebliche Krankenversicherung buchen Sie als Personalaufwand – in SKR04 laut DATEV-Kontenrahmen 2026 zum Beispiel auf „Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei“ (6130), bei Pauschalversteuerung auf „Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig“ (6060) mit der Pauschalsteuer auf „Pauschale Steuer für Arbeitnehmer“ (6039); in SKR03 entsprechen dem die Konten 4140, 4145 und 4198. Vorsteuer fällt nicht an. Welches Konto Sie verwenden, legt Ihr Steuerberater fest. Stand: Oktober 2026 – keine Steuerberatung im Einzelfall.

Betriebliche Krankenversicherung buchen: die Konten in SKR04 und SKR03

Der DATEV-Kontenrahmen enthält kein Konto mit dem Namen „bKV“. Er bietet aber Konten, deren Bezeichnung zur steuerlichen Behandlung passt. Die folgende Tabelle nennt nur Kontenbezeichnungen und -nummern, die so im Standardkontenrahmen 2026 stehen; die Spalte „naheliegende Verwendung“ ist unsere Einordnung nach der Bezeichnung.

Kontenbezeichnungen und -nummern laut DATEV-Kontenrahmen SKR 04 (Art.-Nr. 11175) und SKR 03 (Art.-Nr. 11174), jeweils gültig für 2026, abgerufen 19.10.2026; die Zuordnung der bKV ist eine fachliche Entscheidung im Kontenplan des Mandanten – keine Steuerberatung im Einzelfall.
Kontenbezeichnung (DATEV)SKR 04SKR 03Naheliegende Verwendung bei der bKV
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei61304140bKV als steuerfreier Sachbezug
Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer60724152alternative Zuordnung für Sachzuwendungen
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig60604145bKV bei Pauschalierung oder Versteuerung
Pauschale Steuer für Arbeitnehmer60394198Pauschalsteuer nach § 37b EStG
Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge (z. B. Fahrtkostenzuschüsse)60694149Pauschalsteuer nach § 40 EStG (sonstiger Bezug)
Gesetzliche soziale Aufwendungen61104130Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (§ 37b, Nettolohn)
Gehälter60204120hochgerechneter Bruttobetrag bei Nettolohnversteuerung
Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer37301741Gegenkonto für die Pauschalsteuer
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit37401742Gegenkonto für Sozialabgaben
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt37201740Gegenkonto für Nettolöhne
Verrechnete sonstige Sachbezüge ohne Umsatzsteuer49498614Gegenbuchung von Sachbezügen aus der Lohnabrechnung, falls genutzt
Bank18001200Zahlung an den Versicherer

Die Unterscheidung „lohnsteuerfrei“ und „lohnsteuerpflichtig“ ist für Betriebsprüfungen hilfreich: Sie sehen auf einen Blick, welcher Aufwand als steuerfreier Sachbezug behandelt wurde.

Buchungsbeispiele für die vier Steuerwege

Beispiel: 20 Mitarbeitende mit einem bKV-Beitrag von je 22,90 € im Monat (600-€-Budget, Allianz, abgerufen 18.10.2026) – zusammen 458,00 € im Monat. Die Buchungssätze sind vereinfacht und zeigen jeweils SKR 04 (SKR 03 in Klammern).

Sachbezug bis 50 €

Beitragsrechnung: 6130 (4140) Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei, 458,00 € an 1800 (1200) Bank. Keine Pauschalsteuer, keine Sozialabgaben.

Pauschal nach § 37b EStG

Beitrag: 6060 (4145) an 1800 (1200), 458,00 €. Pauschalsteuer 30 % plus Soli je Mitarbeiter (6,87 € + 0,37 €), zusammen 144,80 €: 6039 (4198) an 3730 (1741). Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (je 4,84 €), zusammen 96,80 €: 6110 (4130) an 3740 (1742).

Pauschal nach § 40 Abs. 1 EStG

Jahresbeitrag 22,90 € × 12 × 20 = 5.496,00 €: 6060 (4145) an 1800 (1200). Pauschalsteuer mit dem vom Finanzamt zugelassenen Satz: 6069 (4149) an 3730 (1741). Keine Sozialabgaben.

Nettolohnversteuerung

Der hochgerechnete Bruttobetrag läuft über die Lohnbuchungen (z. B. 6020/4120 Gehälter, Arbeitgeberanteile 6110/4130); der Nettoabzug wird mit der Beitragszahlung an den Versicherer verrechnet.

Pauschalsteuer und Soli: Bei § 37b ergeben 6,87 € + 0,37 € je Mitarbeiter 7,24 €, für 20 Mitarbeitende 144,80 € (pauschale Kirchensteuer nicht eingerechnet). Die Herleitung der Werte zeigt das Abrechnungsbeispiel; die Steuerwege erklärt bKV über 50 €: Pauschalversteuerung.

Doppelte Aufwandsbuchung vermeiden

Bei der bKV laufen zwei Belege zusammen: die Beitragsrechnung des Versicherers in der Finanzbuchhaltung und die Lohnabrechnung, in der der Sachbezug als Lohnart erscheint und im Netto wieder abgezogen wird. Werden beide Belege als Aufwand gebucht, ist der Beitrag doppelt erfasst. Legen Sie mit Ihrem Steuerberater fest, wo die Aufwandsbuchung entsteht – etwa über die Eingangsrechnung – und wie die Lohnbuchungen für den Sachbezug eingestellt sind, zum Beispiel mit einer Gegenbuchung auf ein Verrechnungskonto. Wie Lohnarten und Nettoabzug in DATEV aussehen, beschreibt bKV in DATEV Lohn und Gehalt.

Keine Vorsteuer, keine Versicherungsteuer

Für die Buchung ist das eine Vereinfachung: Versicherungsleistungen sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 10 Buchst. a UStG), und Krankenversicherungen, die der Versorgung der versicherten Person dienen, sind von der Versicherungsteuer ausgenommen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b VersStG). Sie buchen den Beitrag deshalb ohne Steuerschlüssel. Ausnahme: Unfallbausteine sind von der Versicherungsteuer-Befreiung ausgenommen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 VersStG) – achten Sie auf den Ausweis in der Rechnung. Mehr dazu unter bKV und Umsatzsteuer.

Betriebsausgabe in voller Höhe

Betriebsausgaben sind „die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind“ (§ 4 Abs. 4 EStG). Die Hallesche weist darauf hin, dass Arbeitgeber die Beiträge zur bKV und den gegebenenfalls übernommenen Anteil der Steuer sowie Sozialabgaben voll als Betriebsausgaben absetzen können (Beratungsblatt 01/2022). Bei einer GmbH mindert das neben der Körperschaftsteuer auch die Gewerbesteuer. Was die bKV nach Steuern kostet, zeigt der bKV-Kostenrechner mit einer frei wählbaren Steuersatz-Annahme.

Diese Unterlagen sollten für die Prüfung bereitliegen

In einer Lohnsteuer-Außenprüfung oder Betriebsprüfung wird die bKV schnell nachvollziehbar, wenn die Belege zusammenpassen. Bewährt hat sich ein eigener Ordner – digital oder auf Papier – mit diesen Unterlagen:

  • Gruppenvertrag und Versorgungsordnung: zeigen, dass das Unternehmen Versicherungsnehmer ist und die Mitarbeitenden nur Versicherungsschutz verlangen können (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 5 und 6).
  • Beitragsrechnungen und Beitragslisten: belegen den gebuchten Aufwand je Monat und je versicherter Person.
  • Lohnkonto: Sachbezüge einzeln bezeichnet mit Abgabezeitraum und Wert (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 LStDV), pauschal nach § 40 besteuerte Bezüge mit der Pauschsteuer (§ 4 Abs. 2 Nr. 8 LStDV).
  • Bei § 40: der Antrag und die Zulassung des Pauschsteuersatzes durch das Betriebsstättenfinanzamt.
  • Bei § 37b: die Lohnsteuer-Anmeldungen mit der Pauschsteuer und der Nachweis, dass die Mitarbeitenden über die Steuerübernahme informiert wurden (§ 37b Abs. 3 Satz 3 EStG).
  • Falls vorhanden: eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, die Ihre Gestaltung bestätigt.

Abgrenzung: die eigene Krankenversicherung des Unternehmers

Die bKV ist eine Leistung für Arbeitnehmer. Ihre eigene Kranken- oder Zusatzversicherung als Einzelunternehmer oder Selbstständiger ist etwas anderes und wird steuerlich anders behandelt. Wer dazu sucht, wie die eigene Krankenversicherung zu buchen ist, findet die Antwort bei eigene Krankenversicherung als Unternehmer buchen. Wie Inhaber und Geschäftsführer ihr Team und sich selbst absichern, steht im Ratgeber bKV für Gesellschafter-Geschäftsführer.

Den Überblick über die Abrechnung bietet bKV in der Lohnabrechnung. Welche bKV zu welchem Preis für Ihr Team passt, zeigt der kostenlose bKV-Angebots-Check.

Häufige Fragen

Auf welches Konto buche ich die betriebliche Krankenversicherung in SKR04?

Für den steuerfreien Sachbezug bietet sich nach der Kontenbezeichnung „Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei“ an – im DATEV-Kontenrahmen SKR 04 (gültig für 2026) Konto 6130. Bei Pauschalierung oder Versteuerung passt „Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig“ (6060). Welches Konto Sie verwenden, legt Ihr Steuerberater im Kontenplan fest.

Welche Konten gelten für die bKV in SKR03?

Im DATEV-Kontenrahmen SKR 03 (gültig für 2026) heißen die entsprechenden Konten „Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei“ (4140) und „Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig“ (4145); die Pauschalsteuer kann auf „Pauschale Steuer für Arbeitnehmer“ (4198) gebucht werden.

Kann ich bei der bKV Vorsteuer abziehen?

Nein. Versicherungsleistungen sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 10 Buchst. a UStG), auf Krankenversicherungen fällt auch keine Versicherungsteuer an (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b VersStG). Es wird also keine Steuer berechnet, die abgezogen werden könnte (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG).

Ist die bKV als Betriebsausgabe absetzbar?

Ja. Die Beiträge sowie gegebenenfalls übernommene Pauschalsteuern und Sozialabgaben sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG; Hallesche, Beratungsblatt 01/2022). Sie mindern den Gewinn in voller Höhe.

Wie buche ich meine eigene Krankenversicherung als Unternehmer?

Das ist kein Thema der bKV, die für Arbeitnehmer gedacht ist. Für die eigene Kranken- oder Zusatzversicherung von Einzelunternehmern und Selbstständigen gelten andere Regeln; Ihr Steuerberater ordnet sie zu.

Quellen

  1. DATEV-Kontenrahmen SKR 04, gültig für 2026 (Art.-Nr. 11175) – Stand 2026-01-01, abgerufen 19.10.2026
  2. DATEV-Kontenrahmen SKR 03, gültig für 2026 (Art.-Nr. 11174) – Stand 2026-01-01, abgerufen 19.10.2026
  3. § 4 EStG – Gewinnbegriff (Abs. 4: Betriebsausgaben) – abgerufen 19.10.2026
  4. § 4 UStG – Steuerbefreiungen (Nr. 10) – abgerufen 19.10.2026
  5. § 4 VersStG – Ausnahmen von der Besteuerung – abgerufen 19.10.2026
  6. § 37b EStG – Pauschalierung bei Sachzuwendungen (Abs. 4) – abgerufen 19.10.2026
  7. Hallesche: Steuerliche Behandlung der bKV (Beratungsblatt BGR 237) – Stand 01/2022
  8. § 4 LStDV – Lohnkonto – abgerufen 19.10.2026
  9. Allianz: Betriebliche Krankenversicherung (Budgettarif MeineGesundheit) – Stand Januar 2026, abgerufen 18.10.2026
Redaktion bKV-Kosten.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der betrieblichen Krankenversicherung (Kosten, Steuer, Sozialversicherung, Einführung) und der Krankenversicherung von Inhabern und Geschäftsführern (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Steuer-, Lohn- und Arbeitsrechtsthemen sind hier nur als allgemeine Regel dargestellt – keine Steuerberatung im Einzelfall; verbindlich entscheiden Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Gerichte. Herausgeber: bKV-Kosten.de. bKV-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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