Lohnabrechnung

Betriebliche Krankenversicherung in der Lohnabrechnung: So wird die bKV abgerechnet

Für Lohnbüros und HR ist die bKV schnell eingerichtet: eine eigene Lohnart, ein Nettoabzug, fertig. Hier steht, wie die vier Steuerwege in der Gehaltsabrechnung aussehen, was ins Lohnkonto gehört und welche Sonderfälle Sie kennen sollten. Allgemeine Regeln mit Fundstelle, keine Steuerberatung im Einzelfall.

Redaktion bKV-Kosten.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Wie wird die betriebliche Krankenversicherung in der Lohnabrechnung abgerechnet?
  2. Variante Sachbezug: die bKV Schritt für Schritt abrechnen
  3. Pauschalierung in der Lohnabrechnung: § 37b und § 40 EStG
  4. Nettolohnversteuerung: Hochrechnung auf brutto
  5. Was sich auf der Gehaltsabrechnung ändert
  6. Lohnarten in DATEV und anderen Programmen
  7. Sonderfälle: Eintritt, Austritt, Elternzeit, Minijob
  8. Checkliste für Lohnbüro und HR
  9. Alle Ratgeber zur bKV in der Lohnabrechnung
Das Wichtigste in Kürze
  • Als steuerfreier Sachbezug steht der bKV-Beitrag als eigene Lohnart im Gesamtbrutto, wird im Netto wieder abgezogen und ändert den Auszahlungsbetrag nicht (Musterabrechnung der Hallesche).
  • Damit die bKV beitragsfrei bleibt, muss sie mit der Entgeltabrechnung des jeweiligen Monats lohnsteuerfrei belassen werden (§ 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV).
  • Sachbezüge sind im Lohnkonto einzeln zu bezeichnen, mit Abgabezeitraum und Wert (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 LStDV); für Sachbezüge innerhalb der 50-€-Grenze soll das Finanzamt eine Aufzeichnungserleichterung zulassen (§ 4 Abs. 3 Satz 2 LStDV).
  • Über 50 € wird pauschal abgerechnet: § 37b EStG mit 30 % plus Soli in der Lohnsteuer-Anmeldung (sozialversicherungspflichtig) oder § 40 Abs. 1 EStG bei jährlicher Zahlung (sozialversicherungsfrei).
  • Bei der Nettolohnversteuerung wird der Beitrag hochgerechnet – aus 22,90 € netto werden bei 3.500 € brutto, Steuerklasse I, rund 41,51 € brutto (eigene Berechnung 2026).

In der Lohnabrechnung wird die betriebliche Krankenversicherung meist als steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug erfasst: Der Monatsbeitrag erscheint als eigene Lohnart im Gesamtbrutto und wird im Netto wieder abgezogen, der Auszahlungsbetrag bleibt gleich (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 1 SvEV). Über 50 € im Monat wird pauschal nach § 37b oder § 40 EStG oder als Nettolohn abgerechnet. Stand: Oktober 2026 – keine Steuerberatung im Einzelfall.

Wie wird die betriebliche Krankenversicherung in der Lohnabrechnung abgerechnet?

Das hängt vom Steuerweg ab, den Sie wählen. Die Hallesche hat alle vier Varianten in einer Musterabrechnung mit DATEV-Probeabrechnungen durchgespielt (Januar 2020). Daraus lässt sich ablesen, mit welchen Kennzeichen die bKV-Lohnart jeweils angelegt wird:

Abrechnungsvarianten der bKV nach Hallesche, Beratungsblatt BGR 237 (01/2022) und Musterabrechnung (DATEV-Probeabrechnungen, Januar 2020); Kennzeichen beschreibend, Lohnart-Nummern je nach Programm und Mandant. Keine Steuerberatung im Einzelfall.
SteuerwegLohnsteuer-KennzeichenSV-KennzeichenNettoabzugZahlweise
Sachbezug bis 50 €steuerfreibeitragsfreija, in Höhe des Beitragsmonatlich
Pauschal § 40 Abs. 1 EStGpauschal (Satz vom Finanzamt)beitragsfreijajährlich, ggf. halb-/vierteljährlich
Pauschal § 37b EStGpauschal 30 %beitragspflichtigjabeliebig
Nettolohnlaufender Bezug, hochgerechnetbeitragspflichtigja, Nettobetragbeliebig

In der Praxis entscheidet oft die Teamgröße mit: Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG setzt eine „größere Zahl von Fällen“ voraus, die ab 20 einbezogenen Arbeitnehmern ohne weitere Prüfung angenommen wird (R 40.1 Abs. 1 LStR). Kleinere Betriebe bleiben deshalb meist beim Sachbezug bis 50 € – mit dem geringsten Aufwand in der Abrechnung. Größere Unternehmen mit großzügigen Budgets nutzen eher die jährliche Pauschalierung.

Der Nettoabzug ist in allen Varianten nötig, weil der Mitarbeiter keinen Geldbetrag erhält – Sie zahlen den Beitrag direkt an den Versicherer. Welcher Weg wann passt, erklären die Ratgeber Ist die bKV steuerfrei? und bKV über 50 €: Pauschalversteuerung.

Variante Sachbezug: die bKV Schritt für Schritt abrechnen

1. Lohnart anlegen

Eigene Lohnart, z. B. „bKV – Sachbezug bis 50 €“: steuerfrei, sozialversicherungsfrei, Bestandteil des Gesamtbruttos.

2. Nettoabzug hinterlegen

Ein Abzug in gleicher Höhe, damit der Betrag nicht ausgezahlt wird. Der Auszahlungsbetrag bleibt unverändert.

3. Jeden Monat erfassen

Die Beitragsfreiheit setzt voraus, dass der Sachbezug mit der Entgeltabrechnung des jeweiligen Abrechnungszeitraums lohnsteuerfrei belassen wird (§ 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV).

4. Topf prüfen

Alle Sachbezüge des Mitarbeiters zusammenrechnen: bKV, Tank- und Guthabenkarten, sonstige. Höchstens 50,00 € im Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

5. Lohnkonto führen

Sachbezüge einzeln bezeichnen, mit Abgabezeitraum und Wert (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 LStDV). Alternative: Das Betriebsstättenfinanzamt soll auf Antrag eine Aufzeichnungserleichterung zulassen, wenn betriebliche Regelungen und Kontrollen die Einhaltung der 50 € sicherstellen (§ 4 Abs. 3 Satz 2 LStDV) – darauf weist auch die Hallesche hin.

Häufige Fehler bei der Abrechnung des Sachbezugs

Nettoabzug vergessen

Dann wird der Beitrag zusätzlich ausgezahlt – und aus dem Sachbezug wird Barlohn. Lohnart und Nettoabzug gehören immer zusammen.

Jahresbeitrag als Sachbezug

Ein jährlich gezahlter Beitrag fließt im Zahlungsmonat zu und übersteigt dort die 50 €. Für den Sachbezug monatlich zahlen und abrechnen.

Andere Sachbezüge übersehen

Tank- oder Guthabenkarten laufen oft über eine andere Lohnart oder einen Dienstleister. Für den Topf zählt die Summe je Mitarbeiter.

Nachträgliche Korrekturen

Die Beitragsfreiheit hängt an der Abrechnung im jeweiligen Monat (§ 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV). Erfassen Sie Ein- und Austritte zeitnah.

Den Topf prüfen Sie für einzelne Mitarbeitende im 50-Euro-Check. Ein durchgerechnetes Beispiel mit allen Zeilen zeigt bKV in der Lohnabrechnung: Beispiel.

Pauschalierung in der Lohnabrechnung: § 37b und § 40 EStG

§ 37b EStG

Die pauschale Einkommensteuer von 30 % „gilt als Lohnsteuer“ und wird in der Lohnsteuer-Anmeldung der Betriebsstätte angemeldet und abgeführt (§ 37b Abs. 4 EStG). Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls pauschale Kirchensteuer. Weil § 37b bei eigenen Mitarbeitenden nicht von der Sozialversicherung befreit, steigt das SV-Brutto um den Beitrag; Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile werden fällig. Sie müssen die Mitarbeitenden über die Steuerübernahme informieren (§ 37b Abs. 3 Satz 3 EStG).

§ 40 Abs. 1 EStG

Hier wird der jährlich gezahlte Beitrag als sonstiger Bezug im Zahlungsmonat abgerechnet – mit dem Pauschsteuersatz, den das Betriebsstättenfinanzamt auf Antrag zulässt. Sozialabgaben fallen nicht an (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV). Im Lohnkonto werden die pauschal besteuerten Bezüge und die darauf entfallende Lohnsteuer aufgezeichnet (§ 4 Abs. 2 Nr. 8 LStDV). Achten Sie auf die Grenze von 1.000 € sonstiger Bezüge je Mitarbeiter und Jahr (§ 40 Abs. 1 Satz 3 EStG).

Nettolohnversteuerung: Hochrechnung auf brutto

Bei der vierten Variante wird der bKV-Beitrag als Nettobetrag behandelt und individuell auf einen Bruttobetrag hochgerechnet – mit allen Lohnsteuermerkmalen des Mitarbeiters (Hallesche, Beratungsblatt 01/2022). Beispiel 2026: 3.500 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %. Damit ein bKV-Beitrag von 22,90 € netto „ankommt“, sind rund 41,51 € brutto nötig; Ihre Kosten mit Arbeitgeberanteilen betragen rund 50,29 € im Monat (eigene Berechnung, Näherung des Lohnsteuertarifs 2026). Der Sachbezug kostet Sie dagegen genau 22,90 €.

Was sich auf der Gehaltsabrechnung ändert

Eigene Beispielrechnung, Stand 19.10.2026: 3.500 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %, bKV-Beitrag 22,90 € (600-€-Budget, Allianz); Sozialabgaben 2026, Umlagen nicht eingerechnet. Keine Steuerberatung im Einzelfall.
WegGesamtbruttoSteuer-BruttoSV-BruttoAuszahlungIhre Mehrkosten
Sachbezug+ 22,90 €unverändertunverändertunverändert22,90 €
§ 37b EStG+ 22,90 €unverändert (pauschal)+ 22,90 €− 4,98 € (AN-Anteil)34,98 €
§ 40 Abs. 1 EStG+ 274,80 € im Zahlungsmonatunverändert (pauschal)unverändertunverändert274,80 € + Pauschsteuer im Jahr
Nettolohn+ 41,51 €+ 41,51 €+ 41,51 €unverändert50,29 €

Die Mehrkosten bei § 37b setzen sich zusammen aus 22,90 € Beitrag, 6,87 € Pauschsteuer, 0,37 € Soli und 4,84 € Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (ohne pauschale Kirchensteuer). Die Rechnung im Detail steht im Abrechnungsbeispiel.

So erklären Sie die neue Zeile Ihren Mitarbeitenden

Viele Mitarbeitende wundern sich beim ersten Mal über die zusätzliche Zeile im Gesamtbrutto. Eine kurze Erklärung hilft: „Die Zeile zeigt den Beitrag, den das Unternehmen für Ihre betriebliche Krankenversicherung zahlt. Er ist steuer- und beitragsfrei und wird nur zur Information ausgewiesen; deshalb wird er im Netto wieder abgezogen. Ihr Auszahlungsbetrag ändert sich nicht.“ So wird die Abrechnung jeden Monat zur Erinnerung an das Benefit – ein Effekt, den eine Gehaltserhöhung nicht hat.

Lohnarten in DATEV und anderen Programmen

Lohnprogramme bringen eigene Standard-Lohnarten mit; die Nummern unterscheiden sich je nach Programm und Mandant. Die Hallesche beschreibt in einem DATEV-Informationsblatt (03/2023), wie in LODAS eine eigene Lohnart für den bKV-Beitrag angelegt wird. Eine beschreibende Anleitung für DATEV Lohn und Gehalt und LODAS finden Sie unter bKV in DATEV Lohn und Gehalt. Wie die Beiträge in der Finanzbuchhaltung landen – mit den Kontenbezeichnungen aus SKR 03 und SKR 04 –, zeigt bKV buchen.

Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung

Der Beitrag fließt auf zwei Wegen in Ihre Unterlagen: über die Beitragsrechnung des Versicherers und über die Lohnabrechnung. Wichtig ist, dass er nur einmal als Aufwand erfasst wird. In welcher Buchhaltung die Aufwandsbuchung entsteht und wie die Gegenbuchung aus der Lohnabrechnung aussieht, legt Ihr Steuerberater im Kontenplan fest. Gleichen Sie außerdem jeden Monat die Beitragsliste des Versicherers mit den abgerechneten Mitarbeitenden ab – so fallen Ein- und Austritte, Elternzeiten und Namenswechsel sofort auf.

Sonderfälle: Eintritt, Austritt, Elternzeit, Minijob

  • Eintritt: Wann der Schutz beginnt, regelt die Versorgungsordnung. Im Muster der Hallesche erfolgt die Aufnahme zum Monatsersten nach der Probezeit, ohne Antrag und ohne Gesundheitsprüfung (BGR 412). ottonova gewährt bei unterjährigem Beginn das volle Jahresbudget (Versichererangabe).
  • Austritt: Mit dem Arbeitsverhältnis endet die Beitragszahlung. Viele Versicherer erlauben eine private Fortführung ohne Gesundheitsprüfung, SIGNAL IDUNA etwa innerhalb von zwei Monaten. Siehe bKV bei Kündigung und Jobwechsel.
  • Elternzeit und andere entgeltfreie Zeiten: Im Muster ruht die Zusage; zahlt der Arbeitgeber trotzdem weiter, sind die Folgen im Einzelfall zu prüfen, weil kein laufendes Entgelt abgerechnet wird. Siehe bKV in Elternzeit und Mutterschutz.
  • Teilzeit: Für Teilzeitkräfte gilt dieselbe Abrechnung und dieselbe 50-€-Grenze; der bKV-Beitrag wird pro Kopf gezahlt. Arbeitsrechtlich dürfen Teilzeitkräfte ohne sachlichen Grund nicht ausgeschlossen werden (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Siehe bKV und Gleichbehandlung.
  • Privat versicherte Mitarbeitende: Für Lohnsteuer und Sozialversicherung macht es keinen Unterschied, ob jemand gesetzlich oder privat krankenversichert ist – die bKV ist in beiden Fällen Sachbezug. Allianz etwa nimmt beide Gruppen auf (Versichererangabe). Mehr unter bKV für Privatversicherte.
  • Geschäftsführer mit Anstellungsvertrag: Sie beziehen steuerlich Arbeitslohn; ob sie in den Gruppenvertrag aufgenommen werden, regelt der Versicherer. Für die Abrechnung gelten dieselben Regeln, bei beteiligten Gesellschaftern achtet das Finanzamt zusätzlich auf den Fremdvergleich. Siehe bKV für Gesellschafter-Geschäftsführer.
  • Minijob: Der steuer- und beitragsfreie Sachbezug zählt nicht zur Verdienstgrenze von 603 € im Monat (2026). Siehe bKV im Minijob.

Checkliste für Lohnbüro und HR

  • Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung liegt vor: Anspruch nur auf Versicherungsschutz, kein Geldanspruch (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 5).
  • Steuerweg festgelegt: Sachbezug, § 37b, § 40 oder Nettolohn – bei Pauschalierung nach § 40 Antrag beim Finanzamt gestellt.
  • Eigene Lohnart mit den passenden Kennzeichen und ein Nettoabzug angelegt.
  • Andere Sachbezüge je Mitarbeiter erfasst; Summe höchstens 50 € im Monat.
  • Beitragsliste des Versicherers monatlich mit der Abrechnung abgeglichen (Ein- und Austritte).
  • Lohnkonto: Sachbezug einzeln bezeichnet, pauschal besteuerte Bezüge gesondert aufgezeichnet.
  • Bei Unsicherheit: Steuerberater oder gebührenfreie Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt (§ 42e EStG).

Alle Ratgeber zur bKV in der Lohnabrechnung

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Häufige Fragen

Wie wird die bKV in der Lohnabrechnung erfasst?

Meist als steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug: Der Monatsbeitrag wird als eigene Lohnart im Gesamtbrutto ausgewiesen und im Netto in gleicher Höhe abgezogen, weil der Mitarbeiter keinen Geldbetrag erhält. Steuer- und SV-Brutto bleiben unverändert. Allgemeine Regel, keine Steuerberatung im Einzelfall.

Erhöht die bKV das Bruttogehalt?

Das Gesamtbrutto auf der Abrechnung steigt um den Sachbezug, das steuer- und sozialversicherungspflichtige Brutto nicht – solange die bKV als Sachbezug in der 50-€-Freigrenze bleibt (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 1 SvEV). Bei Pauschalierung nach § 37b steigt das SV-Brutto, bei Nettolohnversteuerung auch das Steuer-Brutto.

Ändert sich durch die bKV der Auszahlungsbetrag?

Beim steuerfreien Sachbezug nicht, und auch bei der Nettolohnversteuerung nicht, weil der Arbeitgeber alle Abzüge trägt. Bei der Pauschalierung nach § 37b EStG sinkt der Auszahlungsbetrag um den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung, sofern der Arbeitgeber ihn nicht übernimmt.

Welche Lohnart brauche ich für die bKV?

Eine eigene Lohnart je Steuerweg, zum Beispiel „bKV – Sachbezug bis 50 €“ mit den Kennzeichen steuerfrei und sozialversicherungsfrei sowie einen Nettoabzug in gleicher Höhe. Welche Standard-Lohnart Ihr Programm dafür vorsieht, steht im Lohnartenverzeichnis des Herstellers – die Nummern unterscheiden sich je nach Programm und Mandant.

Muss die bKV im Lohnkonto aufgezeichnet werden?

Grundsätzlich ja: Sachbezüge sind einzeln zu bezeichnen und mit Abgabezeitraum und Wert zu erfassen (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 LStDV), nach § 40 pauschal besteuerte Bezüge und die Pauschsteuer ebenfalls (§ 4 Abs. 2 Nr. 8 LStDV). Für Sachbezüge innerhalb der 50-€-Freigrenze soll das Betriebsstättenfinanzamt aber zulassen, dass sie nicht aufgezeichnet werden, wenn betriebliche Regelungen und Kontrollen sicherstellen, dass die Grenze nicht überschritten wird (§ 4 Abs. 3 Satz 2 LStDV).

Was gilt bei Eintritt oder Austritt im laufenden Monat?

Das regeln Gruppenvertrag und Versorgungsordnung. Im Muster der Hallesche beginnt der Schutz zum Monatsersten nach der Probezeit; ottonova gewährt bei unterjährigem Beginn das volle Jahresbudget (Versichererangaben). Abgerechnet wird der Beitrag, den Sie für den Monat tatsächlich zahlen.

Quellen

  1. Hallesche: Musterabrechnung bKV (DATEV-Probeabrechnungen, Januar 2020) – abgerufen 19.10.2026
  2. Hallesche: Steuerliche Behandlung der bKV (Beratungsblatt BGR 237) – Stand 01/2022
  3. § 4 LStDV – Lohnkonto – abgerufen 19.10.2026
  4. § 1 SvEV – dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen – abgerufen 19.10.2026
  5. § 8 EStG – Einnahmen (Abs. 2 Satz 11) – abgerufen 19.10.2026
  6. § 37b EStG – Pauschalierung bei Sachzuwendungen (Abs. 4) – abgerufen 19.10.2026
  7. § 40 EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer – abgerufen 19.10.2026
  8. Hallesche: Muster-Versorgungsordnung für die bKV (BGR 412) – Stand 24.05.2022
  9. Hallesche: Steuerinfoseite zur bKV – abgerufen 19.10.2026
Redaktion bKV-Kosten.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der betrieblichen Krankenversicherung (Kosten, Steuer, Sozialversicherung, Einführung) und der Krankenversicherung von Inhabern und Geschäftsführern (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Steuer-, Lohn- und Arbeitsrechtsthemen sind hier nur als allgemeine Regel dargestellt – keine Steuerberatung im Einzelfall; verbindlich entscheiden Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Gerichte. Herausgeber: bKV-Kosten.de. bKV-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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