Inhalt (8 Abschnitte)
- Elternzeit, Mutterschutz, Krankengeld: was „entgeltfreie Zeiten“ sind
- So regeln die Anbieter die bKV in der Elternzeit
- Wenn der Vertrag keine Freistellung vorsieht: drei Wege
- Steuer und Sozialversicherung in der Elternzeit
- Teilzeit in der Elternzeit: die bKV läuft normal weiter
- Warum eine gute Elternzeit-Regel ein Recruiting-Argument ist
- Checkliste: bKV und Elternzeit richtig regeln
- Privat versicherte Beschäftigte in der Elternzeit
- Was mit der bKV in Elternzeit passiert, regeln Gruppenvertrag und Versorgungsordnung – eine einheitliche gesetzliche Regel gibt es nicht.
- SIGNAL IDUNA: Für Mitarbeitende in Eltern- oder Pflegezeit oder längerer Arbeitsunfähigkeit zahlen Sie keine Beiträge, die versicherten Leistungen bleiben bestehen (abgerufen 18.10.2026).
- Allianz bietet die Option „Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten“, R+V eine Beitragsfreistellung für Unternehmen ab 10 Mitarbeitenden; bei der Continentale sind volle Leistungen in entgeltfreien Zeiten optional wählbar.
- Ohne solche Klausel ruht die Zusage typischerweise: Die Muster-Versorgungsordnung der Hallesche sieht vor, dass dann kein Schutz besteht, die Beschäftigten aber selbst weiterzahlen können.
- Elternzeit kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes dauern (§ 15 Abs. 2 BEEG); wer in Elternzeit in Teilzeit arbeitet (bis 32 Wochenstunden), erhält Gehalt – dann läuft die bKV normal weiter.
Ob die betriebliche Krankenversicherung in der Elternzeit weiterläuft, regelt der Gruppenvertrag: SIGNAL IDUNA stellt Beiträge in Eltern- und Pflegezeit frei und leistet trotzdem weiter, Allianz, R+V (ab 10 Mitarbeitenden) und Continentale bieten ähnliche Optionen. Ohne eine solche Klausel ruht die Zusage meist, und die Beschäftigten können die Beiträge selbst weiterzahlen (Versichererangaben, Stand Oktober 2026).
Elternzeit, Mutterschutz, Krankengeld: was „entgeltfreie Zeiten“ sind
In der bKV ist von „entgeltfreien Zeiten“ die Rede, wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht, Sie aber kein oder kein volles Gehalt zahlen. Die wichtigsten Fälle:
| Situation | Rechtslage | Gehalt vom Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Elternzeit | Anspruch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes (§ 15 Abs. 2 BEEG) | nein |
| Elternzeit mit Teilzeit | bis 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt (§ 15 Abs. 4 BEEG) | ja, für die Teilzeit |
| Mutterschutz | Schutzfrist sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, in bestimmten Fällen zwölf (§ 3 MuSchG) | Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG) |
| Längere Arbeitsunfähigkeit | Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von sechs Wochen (§ 3 Abs. 1 EntgFG), danach Krankengeld der Kasse | nach sechs Wochen nein |
| Pflegezeit, unbezahlter Urlaub | Arbeitsverhältnis ruht | nein |
Für die bKV ist entscheidend, ob Ihr Gruppenvertrag diese Zeiten berücksichtigt – und wie. Genau hier unterscheiden sich die Anbieter deutlich.
So regeln die Anbieter die bKV in der Elternzeit
Wir haben die Websites der großen bKV-Anbieter ausgewertet. Vier von ihnen nennen ausdrücklich eine Regelung für entgeltfreie Zeiten:
| Anbieter | Regelung laut Anbieter |
|---|---|
| SIGNAL IDUNA | „Für Mitarbeitende, die längerfristig arbeitsunfähig sind oder sich in Eltern- / Pflegezeit befinden, zahlen Sie keine Beiträge. Trotzdem erhalten sie in diesen Zeiten die versicherten Leistungen.“ |
| Allianz | Option „Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten“: „Sie müssen während der entgeltfreien Zeiten keine Beiträge zahlen.“ |
| R+V | Beitragsfreistellung in entgeltfreien Zeiten – für Unternehmen ab 10 Mitarbeitenden |
| Continentale | „Volle Leistungen auch in entgeltfreien Zeiten (wie beispielsweise einer längeren AU oder Elternzeit) optional wählbar“ |
| Hallesche (Muster) | Zusage ruht, kein Schutz; Beschäftigte können die Beiträge selbst weiterzahlen; nach der Rückkehr lebt die bKV automatisch wieder auf |
Für Sie als Arbeitgeber ist eine Beitragsfreistellung mit fortlaufenden Leistungen die eleganteste Lösung: kein Verwaltungsaufwand, keine Lücke im Schutz, keine Kosten in dieser Zeit. Fragen Sie im Angebot genau nach, ob die Leistungen während der Freistellung weiterlaufen und welche Zeiten erfasst sind. Diese und weitere Kriterien listet der Ratgeber bKV-Vergleich.
Wenn der Vertrag keine Freistellung vorsieht: drei Wege
Zusage ruht
Der Arbeitgeber zahlt keinen Beitrag, der Schutz pausiert. Nach der Rückkehr lebt die bKV wieder auf – im Hallesche-Muster automatisch und ohne Antrag.
Beschäftigte zahlen selbst
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter führt den Vertrag mit eigenen Beiträgen weiter, sofern der Versicherer dafür einen passenden Tarif anbietet.
Arbeitgeber zahlt weiter
Sie übernehmen den Beitrag freiwillig auch in der Elternzeit – ein starkes Signal. Die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen klären Sie vorab.
Welcher Weg gilt, sollten Sie in der Versorgungsordnung festhalten, damit es später keine Missverständnisse gibt. Die Muster-Versorgungsordnung der Hallesche zeigt, wie das aussehen kann: Beiträge fließen nur, solange der Arbeitgeber Bezüge schuldet; der Arbeitgeber kann aber zugunsten der Beschäftigten abweichen.
Steuer und Sozialversicherung in der Elternzeit
Zahlen Sie den bKV-Beitrag in der Elternzeit weiter, ändert sich am Charakter nichts: Der Versicherungsschutz bleibt ein Sachbezug (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 6), und die Freigrenze von 50 € gilt je Kalendermonat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) – unabhängig davon, ob in diesem Monat Gehalt fließt.
Offener ist die Sozialversicherung. Beitragsfrei sind lohnsteuerfreie Zuwendungen, „die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Ob das in Monaten ohne Lohn greift, ist eine Frage des Einzelfalls; auch die Hallesche weist in ihrem Muster ausdrücklich auf die „im Einzelfall entstehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen“ hin. Deshalb gilt: Wenn Sie freiwillig weiterzahlen wollen, sprechen Sie vorher mit Ihrem Steuerberater oder Lohnbüro. Allgemeine Regel, keine Steuerberatung im Einzelfall. Die Grundlagen stehen im Hub bKV und Steuer.
Teilzeit in der Elternzeit: die bKV läuft normal weiter
Viele Eltern arbeiten in der Elternzeit in Teilzeit – erlaubt sind bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt (§ 15 Abs. 4 BEEG). Dann zahlen Sie Gehalt, und die bKV läuft wie bei allen anderen Beschäftigten: Beitrag je Kopf, als Sachbezug bis 50 € im Monat steuer- und beitragsfrei. Weil der Beitrag nicht von den Stunden abhängt, kostet eine Teilzeitkraft Sie dasselbe wie eine Vollzeitkraft – und Teilzeitbeschäftigte dürfen ohne sachlichen Grund nicht schlechter gestellt werden (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Mehr dazu unter bKV und Gleichbehandlung.
Warum eine gute Elternzeit-Regel ein Recruiting-Argument ist
Die bKV kommt bei jüngeren Beschäftigten besonders gut an: In der Civey-Umfrage im Auftrag des PKV-Verbands vom Januar 2026 war die Zustimmung zur bKV bei den 18- bis 29-Jährigen am höchsten; insgesamt hielten rund 45 % die bKV für wichtiger als andere Firmen-Extras. Genau diese Altersgruppe plant häufig Familie. Ein Schutz, der in der Elternzeit nicht abreißt, ist für sie ein konkreter Grund, bei Ihnen zu bleiben – und ein Satz, der in Stellenanzeigen und Bewerbungsgesprächen überzeugt.
Für Ihr Unternehmen ist die Freistellung zugleich die einfachste Lösung: Sie müssen in der Elternzeit nichts abrechnen und nichts nachhalten, und nach der Rückkehr ist alles wie vorher. Was die bKV insgesamt für die Mitarbeiterbindung leistet, beschreibt der Ratgeber bKV und Mitarbeiterbindung.
Checkliste: bKV und Elternzeit richtig regeln
- Im Angebot abfragen: Gibt es eine Beitragsfreistellung in entgeltfreien Zeiten, und laufen die Leistungen dabei weiter?
- Zeiten definieren: Elternzeit, Mutterschutz, Krankengeldbezug, Pflegezeit, Sabbatical – welche sind erfasst?
- Mindestgröße beachten: Bei R+V gilt die Freistellung für Unternehmen ab 10 Mitarbeitenden.
- Versorgungsordnung ergänzen: Was gilt ohne Freistellung – Ruhen, Selbstzahlung oder freiwillige Weiterzahlung?
- Rückkehr regeln: Lebt der Schutz automatisch wieder auf, oder braucht es eine Anmeldung?
- Beschäftigte informieren: Vor Beginn der Elternzeit kurz schriftlich erklären, was mit der bKV passiert.
Diese Punkte klärt ein spezialisierter bKV-Experte aus unserem Partnernetzwerk direkt mit den Versicherern. Wie die bKV beim endgültigen Ausscheiden weitergeführt werden kann, erklärt der Ratgeber bKV kündigen oder fortführen; wie Familienmitglieder in die bKV kommen, steht unter bKV für Familienangehörige.
Privat versicherte Beschäftigte in der Elternzeit
Für Mitarbeitende, die privat krankenversichert sind, stellt sich in der Elternzeit eine zusätzliche Frage zur Vollversicherung – etwa, wenn sie in der Elternzeit eine Teilzeitstelle annehmen. Die Antworten dazu gibt der Ratgeber zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der Elternzeit. Die PKV bietet dabei einen klaren Vorteil für junge Familien: Neugeborene lassen sich ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit nachversichern, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt angemeldet werden (§ 198 VVG).
Und für Sie als Inhaber? Wie Sie Ihr Team mit der bKV absichern und welche Optionen Sie für Ihre eigene Krankenversicherung haben, zeigt der kostenlose bKV-Angebots-Check in 60 Sekunden – ohne Mitarbeiter- und Gesundheitsdaten. Hintergrund für Inhaber: bKV für Gesellschafter-Geschäftsführer.
Häufige Fragen
Läuft die betriebliche Krankenversicherung in der Elternzeit weiter?
Das hängt vom Gruppenvertrag ab. Bei SIGNAL IDUNA zahlen Sie für Mitarbeitende in Elternzeit keine Beiträge, und sie erhalten trotzdem die versicherten Leistungen; Allianz, R+V (ab 10 Mitarbeitenden) und Continentale bieten ähnliche Optionen (Versichererangaben, abgerufen 18.10.2026). Ohne eine solche Klausel ruht die Zusage oft, und die Beschäftigten können die Beiträge selbst weiterzahlen.
Muss der Arbeitgeber in der Elternzeit weiter bKV-Beiträge zahlen?
Das regeln Ihre Versorgungsordnung und der Gruppenvertrag. Die Muster-Versorgungsordnung der Hallesche sieht vor, dass der Arbeitgeber Beiträge nur zahlt, solange er Bezüge schuldet; er kann aber zugunsten der Beschäftigten weiterzahlen. Bequemer ist ein Tarif mit Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Was gilt für die bKV im Mutterschutz?
Im Mutterschutz besteht das Beschäftigungsverhältnis fort; die Schutzfristen umfassen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung (§ 3 MuSchG), und der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG). Ob der Versicherer diese Zeit als entgeltfrei behandelt, regelt der Gruppenvertrag – fragen Sie das bei der Einführung ausdrücklich ab.
Bleibt die bKV in der Elternzeit steuerfrei?
Zahlen Sie den Beitrag in der Elternzeit weiter, bleibt der Versicherungsschutz ein Sachbezug (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 6); die 50-€-Freigrenze gilt je Kalendermonat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Ob die Sozialversicherungsfreiheit in Zeiten ohne Lohn greift, ist eine Frage des Einzelfalls, auf die auch die Hallesche in ihrem Muster hinweist – klären Sie das mit Ihrem Steuerberater.
Was passiert, wenn Mitarbeitende in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Dann erhalten sie Gehalt, und die bKV läuft in aller Regel normal weiter – mit Beitrag und als steuerfreier Sachbezug bis 50 € im Monat. Erlaubt sind in der Elternzeit bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt (§ 15 Abs. 4 BEEG).
Quellen
- SIGNAL IDUNA: Betriebliche Krankenversicherung (Eltern-/Pflegezeit) – abgerufen 18.10.2026
- Allianz: Betriebliche Krankenversicherung (Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten) – abgerufen 18.10.2026
- R+V: Betriebliche Krankenversicherung (Beitragsfreistellung ab 10 Mitarbeitenden) – abgerufen 19.10.2026
- Continentale: Betriebliche Krankenversicherung (entgeltfreie Zeiten) – abgerufen 18.10.2026
- Hallesche: Muster-Versorgungsordnung für die bKV (BGR 412) – Stand 24.05.2022 (Versicherer-Muster)
- § 15 BEEG – Anspruch auf Elternzeit – abgerufen 19.10.2026
- § 3 MuSchG – Schutzfristen vor und nach der Entbindung – abgerufen 19.10.2026
- § 20 MuSchG – Zuschuss zum Mutterschaftsgeld – abgerufen 19.10.2026
- § 3 EntgFG – Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – abgerufen 19.10.2026
- BMF-Schreiben vom 15.03.2022 (Kopie Hallesche) – Rn. 6
- § 1 SvEV – kein Arbeitsentgelt – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Betriebliche Krankenversicherung (Civey-Umfrage Januar 2026) – abgerufen 18.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der betrieblichen Krankenversicherung (Kosten, Steuer, Sozialversicherung, Einführung) und der Krankenversicherung von Inhabern und Geschäftsführern (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Steuer-, Lohn- und Arbeitsrechtsthemen sind hier nur als allgemeine Regel dargestellt – keine Steuerberatung im Einzelfall; verbindlich entscheiden Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Gerichte. Herausgeber: bKV-Kosten.de. bKV-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.