bKV Bedeutung: Lexikon der betrieblichen Krankenversicherung A–Z

Von „Anrufungsauskunft“ bis „Zuschuss“: die wichtigsten Begriffe rund um die betriebliche Krankenversicherung – kurz erklärt, mit Paragraf und Stand Oktober 2026. bKV steht hier für betriebliche Krankenversicherung. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Anrufungsauskunft
Verbindliche Auskunft des Betriebsstättenfinanzamts zu lohnsteuerlichen Fragen, etwa zur Behandlung der bKV; sie ist gebührenfrei (§ 42e EStG). Gibt Arbeitgebern Rechtssicherheit vor der Einführung. Mehr dazu →
Arbeitgeberzuschuss zur PKV
Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfreier Beschäftigter – die Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € im Monat (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI). Nicht zu verwechseln mit der bKV, die der Arbeitgeber selbst abschließt. Mehr dazu →
Aufmerksamkeiten
Sachzuwendungen zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit bis 60 € je Anlass nach den Lohnsteuer-Richtlinien (R 19.6 LStR). Sie zählen nicht in den 50-€-Topf der Sachbezüge. Mehr dazu →
Barlohn
Arbeitslohn in Geld. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zu einer Krankenversicherung, die der Mitarbeiter selbst abschließt, ist das Barlohn – die 50-€-Freigrenze gilt dann nicht (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 18). Mehr dazu →
Bausteintarif
bKV-Tarif mit festen Leistungsbausteinen, etwa Zahn, Krankenhaus oder Vorsorge. Beispiele: Allianz RundumZahn 70 für 18,10 €, Krankenhaus für 21,07 € je Mitarbeiter und Monat (Stand Januar 2026). Mehr dazu →
Beitragsbemessungsgrenze
Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden – in der Kranken- und Pflegeversicherung 2026 5.812,50 € im Monat, 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 6.375 € (Bundesrat ausstehend). Darüber steigt auch die Belastung einer Gehaltserhöhung durch KV-Beiträge nicht mehr. Mehr dazu →
Betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Private Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber als Gruppenvertrag für seine Beschäftigten abschließt und bezahlt. Ende 2025 hatten über 2,8 Mio. Beschäftigte in 60.600 Unternehmen eine bKV (PKV-Verband). Mehr dazu →
Betriebliche Pflegeversicherung
Pflegezusatzversicherung über den Arbeitgeber, meist als eigener Vertrag. Ende 2025 hatten 450.000 Beschäftigte eine betriebliche Pflegeversicherung (PKV-Verband); über 76 % sehen sie als wertvolle Zuwendung (Civey, Januar 2026). Mehr dazu →
Betriebsausgabe
Aufwand, der den Gewinn des Unternehmens mindert. Arbeitgeberfinanzierte bKV-Beiträge und gegebenenfalls übernommene Pauschalsteuern sind Betriebsausgaben (Hallesche, Beratungsblatt 01/2022). Mehr dazu →
Budgettarif
bKV-Tarif mit einem festen Gesundheitsbudget je Mitarbeiter und Jahr, meist 300 bis 1.500 €, frei einsetzbar für vereinbarte Leistungen. 600 € kosten 18,90 bis 22,90 € je Mitarbeiter und Monat (Allianz, LKH, ottonova; Stand 18.10.2026). Mehr dazu →
CareFlex Chemie
Tarifliche betriebliche Pflegezusatzversicherung der Chemiebranche, gestartet am 01.07.2021; sie erreichte in den ersten vier Monaten 430.000 Beschäftigte und zahlt z. B. 1.000 € monatlich bei stationärer Pflege ab Pflegegrad 2 (PKV-Verband). Mehr dazu →
Entgeltumwandlung
Finanzierung einer Leistung durch Verzicht auf Gehalt. Für die bKV heikel: Die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung setzt voraus, dass die Leistung zusätzlich zum Lohn gewährt wird (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV); steuerlich ist der Einzelfall zu prüfen. Mehr dazu →
Fortführung (Weiterversicherung)
Recht ausscheidender Mitarbeitender, den bKV-Schutz privat mit eigenen Beiträgen weiterzuführen – bei SIGNAL IDUNA binnen zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung, ebenso bei Allianz und R+V möglich (Versichererangaben, Oktober 2026). Mehr dazu →
Freigrenze
Betragsgrenze, bis zu der ein Vorteil steuerfrei bleibt – wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Die 50-€-Grenze für Sachbezüge ist eine Freigrenze, kein Freibetrag (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Mehr dazu →
Geldwerter Vorteil
Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis, der kein Geld ist und grundsätzlich versteuert wird. Die bKV ist ein solcher Vorteil (Sachbezug) – innerhalb der 50-€-Freigrenze bleibt er aber außer Ansatz. Mehr dazu →
Gesellschafter-Geschäftsführer
Geschäftsführer, der zugleich am Kapital der GmbH beteiligt ist. Mit mindestens 50 % oder umfassender Sperrminorität ist er nach der Rechtsprechung in der Regel nicht abhängig beschäftigt (BSG 14.03.2018, B 12 KR 13/17 R) und kann sich unabhängig vom Einkommen privat versichern; verbindlich entscheidet die DRV (§ 7a SGB IV). Mehr dazu →
Gesundheitsbudget
Jährliches Budget je Mitarbeiter in einem bKV-Budgettarif, z. B. 600 €, für Vorsorge, Brille, Zahn oder Heilpraktiker – je nach Tarif. Nicht zu verwechseln mit Bonusprogrammen gesetzlicher Krankenkassen. Mehr dazu →
Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG)
Zertifizierte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken, steuerfrei bis 600 € je Kalenderjahr, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erbracht werden. Läuft außerhalb des 50-€-Topfs und lässt sich mit der bKV kombinieren. Mehr dazu →
Gesundheitsprüfung
Fragen des Versicherers zum Gesundheitszustand vor Vertragsabschluss. In den Gruppenverträgen der geprüften bKV-Anbieter entfällt sie; für die eigene PKV von Inhabern klärt ein Partner-Experte sie vorab per anonymer Risikovoranfrage. Mehr dazu →
Gleichbehandlungsgrundsatz
Arbeitsrechtlicher Grundsatz, nach dem Arbeitgeber Beschäftigte nur aus sachlichen Gründen unterschiedlich behandeln dürfen. Teilzeitkräfte dürfen ohne sachlichen Grund nicht schlechter gestellt werden (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Mehr dazu →
Gruppenvertrag
Versicherungsvertrag, den ein Unternehmen für eine Gruppe von Personen abschließt – Grundlage der bKV. Je nach Versicherer ab 3 (SIGNAL IDUNA), 5 (Allianz, LKH, ottonova, R+V) oder 10 Mitarbeitenden (ARAG, Continentale). Mehr dazu →
Guthabenkarte
Karte, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigt; Sachbezug nur, wenn sie die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllt und zusätzlich zum Lohn gewährt wird (§ 8 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 11 EStG). Teilt sich den 50-€-Topf mit der bKV. Mehr dazu →
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Versicherungspflichtgrenze in der GKV: 2026 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 84.150 € (für am 31.12.2026 Privatversicherte 80.550 €, Bundesrat ausstehend). Darüber können angestellte Geschäftsführer und Mitarbeitende in die PKV. Mehr dazu →
Lohnsteuer-Anmeldung
Monatliche oder vierteljährliche Meldung der Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt. Die Pauschalsteuer nach § 37b EStG für die bKV wird hier angemeldet und abgeführt (Hallesche, Beratungsblatt 01/2022). Mehr dazu →
Minijob
Geringfügige Beschäftigung bis zur Verdienstgrenze von 603 € im Monat (2026). Eine steuer- und beitragsfreie bKV ist kein Arbeitsentgelt (§ 1 SvEV) und zählt nicht zur Grenze; Minijobber dürfen ohne sachlichen Grund nicht ausgeschlossen werden (§ 4 TzBfG). Mehr dazu →
Mitbestimmung (§ 87 BetrVG)
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats u. a. bei „Fragen der betrieblichen Lohngestaltung“ (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) und bei Sozialeinrichtungen (Nr. 8). Für die Verteilung einer bKV regelmäßig relevant – allgemeine Regel, keine Rechtsberatung. Mehr dazu →
Nettolohnversteuerung
Variante, bei der der Arbeitgeber den bKV-Beitrag als Nettolohn behandelt und auf den Bruttolohn hochrechnet; steuer- und sozialversicherungspflichtig, aber ohne Betragsgrenze (Hallesche, Beratungsblatt 01/2022). Mehr dazu →
Pauschalierung nach § 37b EStG
Pauschale Einkommensteuer von 30 % auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn, bis 10.000 € je Empfänger und Jahr; plus Soli (zusammen 31,65 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Arbeitnehmern sozialversicherungspflichtig. Mehr dazu →
Pauschalierung nach § 40 EStG
Pauschale Lohnsteuer auf sonstige Bezüge in einer größeren Zahl von Fällen mit einem vom Finanzamt ermittelten Satz, höchstens 1.000 € je Arbeitnehmer und Jahr (§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 EStG); sozialversicherungsfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV). Setzt bei der bKV jährliche Zahlung voraus. Mehr dazu →
PKV-Gruppenvertrag
Rahmenvertrag, über den ein Unternehmen seinen Beschäftigten private Kranken(voll)versicherung zu Gruppenkonditionen anbietet – bei ARAG ab 20 Personen, bei der DKV für Arbeitgeber ab 500 Mitarbeitenden (Versichererangaben, Oktober 2026). Mehr dazu →
Privatversicherte in der bKV
Auch privat vollversicherte Mitarbeitende können in die bKV aufgenommen werden – die Allianz nennt ihre bKV ausdrücklich für GKV- und PKV-Versicherte abschließbar. Steuerlich gilt dieselbe 50-€-Regel. Mehr dazu →
Sachbezug
Nicht in Geld bestehende Einnahme aus dem Arbeitsverhältnis. Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherungsschutz ist Sachbezug, wenn der Arbeitgeber abschließt und die Beiträge zahlt (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 6; BFH VI R 13/16). Mehr dazu →
Sachbezugsfreigrenze (50 €)
Sachbezüge bleiben steuerfrei, wenn sie nach Anrechnung von Zuzahlungen insgesamt 50 € im Kalendermonat nicht übersteigen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG; bis 2021: 44 €). bKV, Tank- und Guthabenkarten teilen sich die Grenze. Mehr dazu →
Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)
Verordnung, die regelt, was in der Sozialversicherung nicht als Arbeitsentgelt gilt – u. a. lohnsteuerfreie Zuwendungen zusätzlich zum Lohn (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Grundlage der Beitragsfreiheit der bKV bis 50 €. Mehr dazu →
Statusfeststellungsverfahren
Verfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund, das verbindlich klärt, ob jemand abhängig beschäftigt ist (§ 7a SGB IV); bei geschäftsführenden Gesellschaftern beantragt es die Krankenkasse. Entscheidet über Versicherungspflicht und damit über den Weg in die PKV. Mehr dazu →
Versicherungsnehmer
Vertragspartner des Versicherers, der die Beiträge schuldet. In der bKV ist das der Arbeitgeber – Voraussetzung dafür, dass der Schutz für den Mitarbeiter Sachbezug ist. Mehr dazu →
Versicherungsteuer
Steuer auf Versicherungsbeiträge. Krankenversicherungen, die bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit leisten und der Versorgung natürlicher Personen dienen, sind befreit (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b VersStG) – auf bKV-Beiträge fällt sie nicht an. Mehr dazu →
Versorgungsordnung
Schriftliche Regelung des Arbeitgebers, wer welche bKV-Leistungen ab wann erhält. Schafft Transparenz gegenüber dem Team und sichert die Gleichbehandlung; Muster bieten Versicherer an (z. B. Hallesche). Mehr dazu →
Wartezeit
Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem ein Versicherer noch nicht leistet. In den Gruppenverträgen der geprüften bKV-Anbieter entfällt sie meist; ottonova und LKH stellen das volle Jahresbudget auch bei unterjährigem Beginn bereit. Mehr dazu →
Zusatzbeitrag
Kassenindividueller Beitragsanteil in der GKV zusätzlich zum allgemeinen Satz von 14,6 %; durchschnittlich 2,9 % (2026), für 2027 Bekanntgabe bis 01.11.2026. Erhöht die Abzüge auf eine Gehaltserhöhung – nicht aber auf die steuer- und beitragsfreie bKV. Mehr dazu →
Zuschuss (Geldleistung)
Zahlung des Arbeitgebers an den Mitarbeiter, der selbst eine Versicherung abschließt – auch mit Auflage, einen bestimmten Versicherer zu wählen. Steuerlich Barlohn ohne 50-€-Freigrenze (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 18; BFH VI R 16/17). Mehr dazu →

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