Lohnabrechnung

Betriebliche Krankenversicherung in der Lohnabrechnung: Beispiel mit allen Varianten

Nichts erklärt die bKV-Abrechnung so gut wie eine durchgerechnete Gehaltsabrechnung. Hier sehen Sie dieselbe Mitarbeiterin viermal: ohne bKV, mit bKV als Sachbezug, pauschal nach § 37b und als Nettolohn – mit allen Zeilen und den Kosten für Sie. Beispielrechnung, keine Steuerberatung im Einzelfall.

Redaktion bKV-Kosten.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Das Beispiel: Ausgangsdaten
  2. Lohnabrechnung mit bKV im Vergleich: vier Varianten
  3. Variante Sachbezug: Zeile für Zeile erklärt
  4. Variante § 37b: was sich ändert
  5. Variante § 40 Abs. 1: jährliche Zahlung
  6. Variante Nettolohn: Hochrechnung auf brutto
  7. Was bei der Mitarbeiterin ankommt
  8. Hochgerechnet aufs Team
  9. So prüfen Sie Ihre eigene Abrechnung
Das Wichtigste in Kürze
  • Beispiel 2026: 3.500 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %, bKV-Beitrag 22,90 € im Monat (600-€-Budget, Allianz).
  • Als Sachbezug steigt nur das Gesamtbrutto auf 3.522,90 €; Steuer- und SV-Brutto bleiben bei 3.500 €, die Auszahlung bei rund 2.333,25 € – Ihre Mehrkosten: 22,90 €.
  • Pauschal nach § 37b fallen 6,87 € Pauschsteuer, 0,37 € Soli und Sozialabgaben an: Ihre Mehrkosten 34,98 €, die Auszahlung sinkt um 4,98 €.
  • Als Nettolohn wird der Beitrag auf 41,51 € brutto hochgerechnet: Ihre Mehrkosten 50,29 €, die Auszahlung bleibt gleich.
  • Für 20 Mitarbeitende kostet die bKV als Sachbezug 5.496 € im Jahr, als Nettolohn rund 12.070 € (eigene Berechnung).

Ein Beispiel für die betriebliche Krankenversicherung in der Lohnabrechnung: Bei 3.500 € brutto (Steuerklasse I, 2026) und 22,90 € bKV-Beitrag steigt als Sachbezug nur das Gesamtbrutto auf 3.522,90 €; der Beitrag wird im Netto wieder abgezogen, die Auszahlung bleibt gleich, Ihre Mehrkosten betragen 22,90 € (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 1 SvEV). Pauschal nach § 37b EStG kostet dieselbe bKV rund 34,98 €, als Nettolohn rund 50,29 €. Stand: Oktober 2026 – Beispielrechnung, keine Steuerberatung im Einzelfall.

Das Beispiel: Ausgangsdaten

Die Musterabrechnung der Hallesche aus DATEV-Probeabrechnungen (Januar 2020) zeigt, wie die bKV in den vier Varianten auf der Abrechnung erscheint. Wir haben dasselbe Prinzip mit Werten für 2026 nachgerechnet:

  • Mitarbeiterin: 3.500 € Monatsgehalt, Steuerklasse I, kinderlos, keine Kirchensteuer.
  • Sozialversicherung 2026: durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %; Arbeitnehmeranteil 21,75 % (Rente 9,3 %, Arbeitslosen 1,3 %, Kranken 8,75 %, Pflege 2,4 %), Arbeitgeberanteil 21,15 % (Pflege 1,8 %); ohne Umlagen und ohne Sachsen-Besonderheit.
  • Lohnsteuer: Näherung nach Tarif § 32a EStG 2026 mit Vorsorgepauschale, wie im bKV-oder-Gehaltserhöhung-Rechner; Abweichungen von wenigen Cent zur echten Abrechnung sind möglich.
  • bKV: 22,90 € im Monat – das ist der Beitrag für ein 600-€-Gesundheitsbudget bei Allianz (MeineGesundheit, Stand Januar 2026, abgerufen 18.10.2026).

Lohnabrechnung mit bKV im Vergleich: vier Varianten

Eigene Beispielrechnung je Monat, Stand 19.10.2026; Werte gerundet, Lohnsteuer als Näherung, Umlagen und pauschale Kirchensteuer nicht eingerechnet. Keine Steuerberatung im Einzelfall.
PositionOhne bKVSachbezug§ 37b EStGNettolohn
Gehalt3.500,003.500,003.500,003.500,00
bKV-Lohnart–22,90 (frei)22,90 (pauschal)41,51 (pflichtig)
Gesamtbrutto3.500,003.522,903.522,903.541,51
Steuer-Brutto3.500,003.500,003.500,003.541,51
SV-Brutto3.500,003.500,003.522,903.541,51
Lohnsteuer405,50405,50405,50415,08
SV Arbeitnehmer761,25761,25766,23770,28
Netto-Verdienst2.333,252.356,152.351,172.356,15
Nettoabzug bKV–−22,90−22,90−22,90
Auszahlung2.333,252.333,252.328,272.333,25
SV Arbeitgeber740,25740,25745,09749,03
Pauschsteuer + Soli––7,24–
Kosten Arbeitgeber gesamt4.240,254.263,154.275,234.290,54
Mehrkosten durch die bKV–22,9034,9850,29

Alle Beträge in Euro. Die Kosten des Arbeitgebers umfassen Gehalt, bKV-Beitrag beziehungsweise hochgerechneten Nettolohn, Arbeitgeberanteile und Pauschsteuer. Das Ergebnis ist eindeutig: Der Sachbezug liefert denselben Versicherungsschutz zu den geringsten Kosten – und die Mitarbeiterin hat keinen Cent weniger auf dem Konto.

Variante Sachbezug: Zeile für Zeile erklärt

Die bKV erscheint als eigene Lohnart mit 22,90 €, gekennzeichnet als steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie erhöht das Gesamtbrutto auf 3.522,90 €, aber nicht das Steuer- und das SV-Brutto – die bleiben bei 3.500 €. Deshalb ändern sich Lohnsteuer und Sozialabgaben nicht. Weil die Mitarbeiterin keinen Geldbetrag erhält, wird der Beitrag im Netto als Abzug „bKV-Beitrag“ wieder abgezogen. Der Auszahlungsbetrag bleibt bei 2.333,25 €.

Genau so sieht es in der Musterabrechnung der Hallesche aus: eine Lohnart „bKV – Sachbezug < 50 €“ im Brutto und ein gleich hoher Nettoabzug. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiterin keine weiteren Sachbezüge über 27,10 € im Monat erhält – sonst wäre die Freigrenze von 50 € überschritten (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Prüfen können Sie das im 50-Euro-Check.

Variante § 37b: was sich ändert

Bei der Pauschalierung nach § 37b EStG bleibt der Beitrag aus dem individuellen Steuer-Brutto heraus, ist aber sozialversicherungspflichtig. Die Rechnung im Detail:

  • Pauschsteuer: 30 % von 22,90 € = 6,87 €.
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 6,87 € = 0,37 € (Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz, § 4 SolZG). Mit dem kombinierten Satz von 31,65 % gerechnet ergeben sich rund 7,25 €.
  • Sozialversicherung: Arbeitnehmeranteil 21,75 % von 22,90 € = 4,98 €, Arbeitgeberanteil 21,15 % = 4,84 €.
  • Pauschale Kirchensteuer: kommt je nach Bundesland hinzu und ist hier nicht eingerechnet.

Die Pauschsteuer wird in der Lohnsteuer-Anmeldung angemeldet (§ 37b Abs. 4 EStG); die Mitarbeiterin ist über die Steuerübernahme zu informieren (§ 37b Abs. 3 Satz 3 EStG). Ihr Auszahlungsbetrag sinkt um ihren Sozialversicherungsanteil von 4,98 €. Die Hallesche zeigt in ihrer Musterabrechnung auch die Variante, in der der Arbeitgeber diesen Anteil übernimmt – die Übernahme ist dann selbst wieder steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.

Variante § 40 Abs. 1: jährliche Zahlung

Bei der Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zahlen Sie den Beitrag jährlich, zum Beispiel im Januar: 22,90 € × 12 = 274,80 €. In diesem Monat steigt das Gesamtbrutto um 274,80 €, Steuer- und SV-Brutto bleiben unverändert. Die pauschale Lohnsteuer berechnet sich mit dem Pauschsteuersatz, den das Betriebsstättenfinanzamt auf Ihren Antrag zulässt; hinzu kommen Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sozialabgaben fallen nicht an (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV), und die Auszahlung bleibt gleich. Voraussetzungen: höchstens 1.000 € sonstige Bezüge je Mitarbeiter und Jahr und eine größere Zahl von Fällen – ab 20 Arbeitnehmern ohne weitere Prüfung (R 40.1 Abs. 1 LStR). Details: bKV über 50 €: Pauschalversteuerung.

Variante Nettolohn: Hochrechnung auf brutto

Hier soll die Mitarbeiterin keinerlei Abzüge tragen. Der Beitrag von 22,90 € wird deshalb als Nettobetrag behandelt und auf einen Bruttobetrag hochgerechnet, der nach Lohnsteuer und Sozialabgaben genau 22,90 € ergibt: 41,51 €. Lohnsteuer (+ 9,58 €) und Arbeitnehmeranteil (+ 9,03 €) steigen, der Netto-Verdienst erhöht sich um 22,90 €, die 22,90 € werden im Netto abgezogen – Auszahlung unverändert. Für Sie kommen 8,78 € Arbeitgeberanteil hinzu. In der Musterabrechnung der Hallesche heißt die entsprechende Zeile „bKV – Nettolohn“.

Was bei der Mitarbeiterin ankommt

Die Abrechnung zeigt die Kosten. Der eigentliche Wert liegt beim Versicherungsschutz: Für 22,90 € im Monat erhält die Mitarbeiterin bei Allianz ein Gesundheitsbudget von 600 € im Jahr, das sie je nach Tarif zum Beispiel für Zahnreinigung, Brille, Vorsorge oder Heilpraktiker einsetzen kann – ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit (Versichererangaben, Oktober 2026). Die Erstattungen sind für sie steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG).

Zum Vergleich: Würden Sie dieselben 22,90 € als Gehaltserhöhung einsetzen, könnten Sie davon nach Arbeitgeberanteilen nur rund 18,90 € brutto zahlen – bei der Mitarbeiterin kämen rund 10,46 € netto an (eigene Berechnung 2026, gleiche Annahmen wie oben). Mit der bKV als Sachbezug erhält sie den vollen Gegenwert von 22,90 € als Schutz. Für jeden Vierten ist die bKV laut einer Civey-Umfrage im Auftrag des PKV-Verbands (Januar 2026) sogar wertvoller als eine Gehaltserhöhung. Ihre eigene Rechnung mit Steuerklasse, Kindern und Kirchensteuer liefert der bKV-oder-Gehaltserhöhung-Rechner.

Hochgerechnet aufs Team

5.496 €
bKV als Sachbezug für 20 Mitarbeitende im Jahr
22,90 € × 12 × 20
8.395 €
dieselbe bKV pauschal nach § 37b EStG
34,98 € × 12 × 20, ohne Kirchensteuer
12.070 €
dieselbe bKV als Nettolohn
50,29 € × 12 × 20, gerundet

Eigene Berechnung auf Basis der Beispielperson; in einem echten Team unterscheiden sich Steuerklassen und Gehälter. Die Kosten fürs ganze Team mit verschiedenen Budgetstufen rechnet der bKV-Kostenrechner.

So prüfen Sie Ihre eigene Abrechnung

  • Steht die bKV als eigene Lohnart mit den richtigen Kennzeichen (steuerfrei/beitragsfrei beim Sachbezug)?
  • Gibt es den gleich hohen Nettoabzug, sodass der Auszahlungsbetrag unverändert bleibt?
  • Bleiben Steuer- und SV-Brutto beim Sachbezug unverändert?
  • Ergeben alle Sachbezüge der Person zusammen höchstens 50 € im Monat?
  • Wird bei § 37b die Pauschsteuer in der Lohnsteuer-Anmeldung erfasst und sind die Sozialabgaben berücksichtigt?

Den Überblick über alle Abrechnungsfragen bietet bKV in der Lohnabrechnung, die Buchung in SKR 03 und SKR 04 erklärt bKV buchen. Was eine bKV für Ihr Team kostet und was sie im Vergleich zur Gehaltserhöhung bringt, zeigt der kostenlose bKV-Angebots-Check.

Häufige Fragen

Wie sieht die bKV auf der Lohnabrechnung aus?

Als steuerfreier Sachbezug meist in zwei Zeilen: eine Lohnart im Gesamtbrutto, gekennzeichnet als steuer- und sozialversicherungsfrei, und ein gleich hoher Abzug im Netto. Steuer- und SV-Brutto sowie der Auszahlungsbetrag bleiben unverändert. So zeigt es auch die Musterabrechnung der Hallesche. Beispielrechnung, keine Steuerberatung im Einzelfall.

Warum steht die bKV im Gesamtbrutto, wenn sie steuerfrei ist?

Weil sie ein Teil des Arbeitslohns ist, der nur steuer- und beitragsfrei bleibt. Sachbezüge sind im Lohnkonto einzeln zu erfassen (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 LStDV). Der Nettoabzug sorgt dafür, dass der Betrag nicht zusätzlich ausgezahlt wird – der Mitarbeiter erhält ihn als Versicherungsschutz.

Was kostet die bKV den Arbeitgeber in der Abrechnung?

Als Sachbezug genau den Beitrag, im Beispiel 22,90 € im Monat. Pauschal nach § 37b sind es im Beispiel 34,98 € (Beitrag, Pauschsteuer, Soli, Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung), als Nettolohn 50,29 €. Umlagen und pauschale Kirchensteuer sind dabei nicht eingerechnet.

Warum sinkt bei § 37b der Auszahlungsbetrag?

Weil der Beitrag bei § 37b sozialversicherungspflichtig ist und der Arbeitnehmeranteil vom Lohn abgezogen wird – im Beispiel 4,98 € im Monat (21,75 % bei Kinderlosigkeit). Übernimmt der Arbeitgeber auch diesen Anteil, ist die Übernahme selbst wieder steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.

Gilt das Beispiel auch für 2027?

Im Grundsatz ja, die Beträge verschieben sich aber leicht: 2027 steigt nach dem Kabinettsentwurf der Pflegereform der Kinderlosenzuschlag (Pflege kinderlos 4,5 %), und die Beitragsbemessungsgrenzen sollen steigen (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). Der Einkommensteuertarif 2027 ist noch nicht verabschiedet.

Quellen

  1. Hallesche: Musterabrechnung bKV (DATEV-Probeabrechnungen, Januar 2020) – abgerufen 19.10.2026
  2. Hallesche: Steuerliche Behandlung der bKV (Beratungsblatt BGR 237) – Stand 01/2022
  3. § 32a EStG – Einkommensteuertarif – Tarif 2026
  4. § 8 EStG – Einnahmen (Abs. 2 Satz 11) – abgerufen 19.10.2026
  5. § 37b EStG – Pauschalierung bei Sachzuwendungen – abgerufen 19.10.2026
  6. § 40 EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer – abgerufen 19.10.2026
  7. § 1 SvEV – dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen – abgerufen 19.10.2026
  8. § 4 LStDV – Lohnkonto – abgerufen 19.10.2026
  9. Allianz: Betriebliche Krankenversicherung (MeineGesundheit, Beiträge) – Stand Januar 2026, abgerufen 18.10.2026
  10. PKV-Verband: Themenseite betriebliche Krankenversicherung (Marktzahlen, Civey-Umfrage Januar 2026) – abgerufen 18.10.2026
Redaktion bKV-Kosten.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der betrieblichen Krankenversicherung (Kosten, Steuer, Sozialversicherung, Einführung) und der Krankenversicherung von Inhabern und Geschäftsführern (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Steuer-, Lohn- und Arbeitsrechtsthemen sind hier nur als allgemeine Regel dargestellt – keine Steuerberatung im Einzelfall; verbindlich entscheiden Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Gerichte. Herausgeber: bKV-Kosten.de. bKV-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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