Inhalt (9 Abschnitte)
- Warum bKV-Beiträge steigen können
- Was die Anbieter für 2027 angekündigt haben
- Zuerst prüfen: Bleibt die bKV im 50-€-Topf?
- Checkliste: Was Sie nach dem Anpassungsschreiben tun
- Ihre vier Optionen bei einer bKV-Beitragserhöhung
- bKV wechseln: so geht es ohne Nachteile für das Team
- Beitragsstabilität schon beim Abschluss mitdenken
- Die Erhöhung im Team kommunizieren
- bKV und PKV: zwei verschiedene Arten der Beitragsanpassung
- Erhöht der Versicherer den bKV-Beitrag, können Sie ihn akzeptieren, Budget oder Bausteine anpassen, nachverhandeln lassen oder den Anbieter wechseln.
- Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG).
- Wichtig ist der 50-€-Topf: Steigt die Summe aller Sachbezüge durch die Erhöhung über 50 € im Monat, wird der gesamte Sachbezug steuer- und beitragspflichtig (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
- Für 2027 kündigt die Allianz bei einzelnen Branchen abweichende Beiträge an; die LKH beschreibt ihre Beiträge als stabil bis 01.01.2028, die Gothaer viele bKV-Tarife ohne Anpassung bis mindestens 31.12.2027.
- Beim Wechsel verzichten die geprüften Anbieter im neuen Gruppenvertrag auf Gesundheitsfragen; Allianz und LKH leisten auch für laufende Behandlungen.
Erhöht der Versicherer den Beitrag Ihrer bKV, haben Sie als Arbeitgeber vier Wege: den Beitrag akzeptieren, Budget oder Bausteine anpassen, nachverhandeln lassen oder den Anbieter wechseln. Bei einer Erhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG). Prüfen Sie zuerst, ob die Summe Ihrer Sachbezüge weiter unter 50 € im Monat bleibt (Stand Oktober 2026).
Warum bKV-Beiträge steigen können
Auch die betriebliche Krankenversicherung ist eine Versicherung, deren Beiträge auf Annahmen beruhen: wie viele Mitarbeitende welche Leistungen in Anspruch nehmen und was diese Leistungen kosten. Wenn Behandlungen teurer werden oder ein Gesundheitsbudget stärker genutzt wird als kalkuliert, kann der Versicherer den Beitrag anpassen – sofern der Gruppenvertrag bzw. die Tarifbedingungen eine Anpassungsklausel vorsehen. Für Sie als Arbeitgeber ist das kein Grund zur Unruhe, sondern ein normaler Vorgang, auf den Sie gut reagieren können.
Wichtig zu wissen: Eine Beitragsanpassung ändert nichts daran, dass die bKV eines der effizientesten Benefits bleibt. Für 50 € netto per Gehaltserhöhung müssten Sie bei einer Beispielperson mit 3.500 € brutto (Steuerklasse I, kinderlos, 2027) rund 111 € aufwenden; die bKV kommt bis 50 € ohne Abzüge an (eigene Berechnung, Tarif 2026, Beitragsbemessungsgrenzen 2027 laut Kabinettsbeschluss). Ihre Zahlen rechnet der bKV-oder-Gehaltserhöhung-Rechner.
Was die Anbieter für 2027 angekündigt haben
Die Versicherer gehen unterschiedlich mit dem Thema um. Einige geben Aussagen zur Beitragsentwicklung, andere kündigen Änderungen an:
| Versicherer | Angabe zur Beitragsentwicklung | Was das für Sie heißt |
|---|---|---|
| Allianz | ab 01.01.2027 bei einzelnen Branchen abweichende Beiträge möglich | Beitrag kann von Ihrer Branche abhängen – im Angebot nachfragen |
| Gothaer | viele arbeitgeberfinanzierte bKV-Tarife ohne Beitragsanpassung bis mindestens 31.12.2027 (Neu- und Bestandskunden) | Planbarkeit für das Budget 2027 |
| LKH | Beiträge stabil bis 01.01.2028 | Planbarkeit für das Budget 2027 |
Diese Aussagen sind Angaben der Versicherer zum jeweiligen Stand; maßgeblich sind die Vertragsbedingungen. Alle aktuellen Beiträge finden Sie im Datensatz bKV-Preise 2026.
Zuerst prüfen: Bleibt die bKV im 50-€-Topf?
Die wichtigste Frage nach einer Beitragserhöhung ist steuerlich. Schließen Sie als Arbeitgeber ab und zahlen die Beiträge, ist der Versicherungsschutz Sachbezug (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 6). Er bleibt steuer- und beitragsfrei, solange alle Sachbezüge zusammen 50 € im Kalendermonat nicht übersteigen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG; § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Die 50 € sind eine Freigrenze: Schon ein Cent darüber macht den gesamten Betrag pflichtig.
| Sachbezug je Monat | vorher | nach Erhöhung |
|---|---|---|
| bKV (600-€-Budget) | 22,90 € | 25,90 € |
| Tankkarte | 20,00 € | 20,00 € |
| Guthabenkarte | 5,00 € | 5,00 € |
| Summe | 47,90 € – frei | 50,90 € – überschritten |
Im Beispiel wird nach der Erhöhung der gesamte Sachbezug von 50,90 € steuer- und beitragspflichtig, obwohl die bKV nur um 3 € teurer wurde. Lösungen gibt es mehrere:
- Andere Sachbezüge anpassen: Tank- oder Guthabenkarte um den Überhang reduzieren.
- Zuzahlung des Mitarbeiters: Sachbezüge werden nach Anrechnung der vom Arbeitnehmer gezahlten Entgelte bewertet (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) – ein Prüfpunkt für Ihren Steuerberater.
- Budgetstufe wechseln: eine niedrigere Stufe oder einen günstigeren Anbieter wählen.
- Pauschal versteuern: nach § 37b EStG mit 30 % (sozialversicherungspflichtig) oder nach § 40 Abs. 1 EStG bis 1.000 € je Mitarbeiter und Jahr (sozialversicherungsfrei, jährliche Zahlung).
Ob Ihr Topf nach der Erhöhung noch passt, rechnet der 50-Euro-Check in Sekunden. Die Wege über 50 € erklärt die Seite bKV über 50 Euro: Pauschalversteuerung. Allgemeine Regel, keine Steuerberatung im Einzelfall.
Checkliste: Was Sie nach dem Anpassungsschreiben tun
Die Frist von zwei Monaten nach § 205 Abs. 4 VVG ist knapp, wenn Sie Vergleichsangebote einholen wollen. Gehen Sie deshalb strukturiert vor:
- Datum notieren: Wann ist die Änderungsmitteilung zugegangen, und ab wann soll der neue Beitrag gelten?
- Neuen Beitrag je Kopf ermitteln: Wie hoch ist die Erhöhung in Euro je Mitarbeiter und Monat – und für das ganze Team im Jahr?
- Topf prüfen: Bleibt die Summe aller Sachbezüge je Mitarbeiter unter 50 €?
- Leistungen vergleichen: Ändert sich neben dem Beitrag auch der Leistungsumfang? Eine Leistungsminderung löst nach § 205 Abs. 4 VVG ebenfalls ein Kündigungsrecht aus.
- Vergleichsangebote anfordern: frühzeitig, damit vor Fristablauf eine Entscheidung möglich ist – auf Wunsch über einen Partner-Experten.
- Entscheiden und dokumentieren: Weiterführen, anpassen oder wechseln; Versorgungsordnung und Lohnabrechnung entsprechend aktualisieren.
Ihre vier Optionen bei einer bKV-Beitragserhöhung
1. Akzeptieren und weiterführen
Passt der neue Beitrag ins Budget und in den 50-€-Topf, ist das oft der einfachste Weg. Für Ihre Mitarbeitenden ändert sich nichts.
2. Budget oder Bausteine anpassen
Eine niedrigere Budgetstufe oder der Verzicht auf einen Baustein kann den Beitrag stabil halten – ob das im laufenden Vertrag geht, regelt der Gruppenvertrag.
3. Nachverhandeln lassen
Ein spezialisierter bKV-Experte aus unserem Partnernetzwerk kann mit dem bisherigen Versicherer über Konditionen sprechen – mit Vergleichsangeboten im Rücken.
4. Anbieter wechseln
Vergleichsangebote einholen und – bei besserem Preis-Leistungs-Verhältnis – den Vertrag fristgerecht kündigen und nahtlos wechseln.
bKV wechseln: so geht es ohne Nachteile für das Team
Ein Anbieterwechsel ist in der bKV einfacher, als viele Arbeitgeber denken – vor allem, weil die geprüften Anbieter im Gruppenvertrag auf Gesundheitsfragen verzichten. Achten Sie auf diese Punkte:
- Fristen prüfen: Neben den vertraglichen Kündigungsfristen gibt § 205 Abs. 4 VVG bei einer Erhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel ein Kündigungsrecht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung – mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erhöhung. Für Krankenversicherungen mit mehr als einem Jahr Dauer sieht § 205 Abs. 1 VVG zudem die Kündigung zum Ende eines Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist vor, vorbehaltlich einer vereinbarten Vertragsdauer.
- Nahtlos anschließen: Erst das neue Angebot annehmen, dann kündigen – so entsteht keine Lücke.
- Laufende Behandlungen: Allianz und LKH leisten nach eigenen Angaben auch für laufende und angeratene Behandlungen; fragen Sie beim neuen Anbieter gezielt danach.
- Budget im Wechseljahr: Wie wird das Budget im ersten Jahr berechnet? Bei ottonova steht das volle Jahresbudget auch bei unterjährigem Beginn zur Verfügung.
- Versorgungsordnung und Betriebsrat: Ändern sich Leistungen oder Personenkreis, passen Sie die Versorgungsordnung an; bei der Verteilung bestimmt ein Betriebsrat mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).
Welche Kriterien beim Vergleich zählen, zeigt die Seite bKV-Vergleich; den Ablauf bis zum neuen Vertrag erklärt bKV-Angebot einholen.
Beitragsstabilität schon beim Abschluss mitdenken
Am einfachsten lässt sich eine Beitragserhöhung verkraften, wenn Sie sie bei der Einführung schon mitdenken. Drei Punkte helfen:
Aussagen zur Beitragsentwicklung erfragen
Manche Anbieter geben Aussagen zur Beitragsentwicklung für einen Zeitraum, etwa die LKH (stabil bis 01.01.2028) oder die Gothaer (viele bKV-Tarife bis mindestens 31.12.2027). Fragen Sie im Angebot danach.
Puffer im 50-€-Topf lassen
Wählen Sie die Budgetstufe so, dass zwischen der Summe aller Sachbezüge und den 50 € ein Puffer bleibt. Dann führt eine kleine Erhöhung nicht gleich zur Steuerpflicht.
Branche einpreisen
Die Allianz kündigt ab 2027 branchenabhängige Beiträge an. Klären Sie im Angebot, ob und wie Ihre Branche den Beitrag beeinflusst.
Die Erhöhung im Team kommunizieren
Zahlen Sie als Arbeitgeber den höheren Beitrag weiter, merken Ihre Mitarbeitenden davon nichts – eine Information ist trotzdem sinnvoll, weil sie zeigt, dass Ihnen das Benefit etwas wert ist. Wechseln Sie den Anbieter, sollten Sie früh informieren: neue App, neue Abrechnung, gegebenenfalls andere Leistungen. Ein kurzer Kick-off und eine schriftliche Übersicht verhindern Unsicherheit. Hinweise für eine wirksame Kommunikation finden Sie unter bKV und Mitarbeiterbindung.
bKV und PKV: zwei verschiedene Arten der Beitragsanpassung
Die Beitragserhöhung in der bKV ist nicht mit der Beitragsanpassung in der privaten Krankenvollversicherung zu verwechseln. In der Vollversicherung kann der Versicherer den Vertrag nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG); Beiträge darf er nur anpassen, wenn sich eine Rechnungsgrundlage nicht nur vorübergehend verändert hat und ein unabhängiger Treuhänder zugestimmt hat (§ 203 Abs. 2 VVG). Privatversicherte können außerdem in einen anderen Tarif ihres Versicherers wechseln und behalten dabei ihre Alterungsrückstellung (§ 204 VVG).
Sind Sie als Inhaber selbst privat versichert und haben einen Anpassungsbrief erhalten, erklärt das Partnerportal was bei einer PKV-Beitragserhöhung zu tun ist. Ihre Optionen als Inhaber zeigt die Seite bKV und PKV für Geschäftsführer; Ihren bKV-Kostenkorridor mit aktuellen Marktpreisen liefert der kostenlose bKV-Angebots-Check.
Häufige Fragen
Darf der Versicherer die bKV-Beiträge erhöhen?
Ja, wenn der Gruppenvertrag bzw. die Tarifbedingungen eine Anpassungsklausel vorsehen. Wie und wann angepasst werden darf, regelt der Vertrag. Sie erhalten eine Änderungsmitteilung; erhöht der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Zugang kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG).
Kann ich die bKV bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. § 205 Abs. 4 VVG gibt dem Versicherungsnehmer bei einer Prämienerhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel ein Kündigungsrecht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung, mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erhöhung. Daneben gelten die ordentlichen Fristen des Vertrags. Klären Sie vor der Kündigung den nahtlosen Anschluss beim neuen Anbieter.
Was passiert, wenn die bKV durch die Erhöhung über 50 € steigt?
Dann ist nicht nur der übersteigende Teil, sondern der gesamte Sachbezug lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, weil die 50 € eine Freigrenze sind (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Auswege sind eine niedrigere Budgetstufe, weniger andere Sachbezüge, eine Zuzahlung des Mitarbeiters oder eine Pauschalierung nach § 37b oder § 40 EStG. Keine Steuerberatung im Einzelfall.
Verlieren Mitarbeitende beim Wechsel des bKV-Anbieters ihren Schutz?
Nicht, wenn der neue Vertrag nahtlos anschließt. Die geprüften Anbieter verzichten im Gruppenvertrag auf Gesundheitsfragen und meist auf Wartezeiten; Allianz und LKH leisten nach eigenen Angaben auch für laufende Behandlungen. Prüfen Sie, wie der neue Anbieter das Budget im ersten Jahr berechnet.
Werden die bKV-Beiträge 2027 steigen?
Das ist je Anbieter unterschiedlich. Die Allianz kündigt ab 01.01.2027 abweichende Beiträge bei einzelnen Branchen an. Die LKH beschreibt ihre Beiträge als stabil bis 01.01.2028; die Gothaer hat für viele arbeitgeberfinanzierte bKV-Tarife angekündigt, die Beiträge bis mindestens 31.12.2027 nicht anzupassen (Stand Oktober 2026).
Quellen
- § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers – abgerufen 18.10.2026
- § 203 VVG – Prämien- und Bedingungsanpassung – abgerufen 18.10.2026
- § 8 EStG – Einnahmen (50-Euro-Freigrenze) – abgerufen 18.10.2026
- § 37b EStG – Pauschalierung bei Sachzuwendungen – abgerufen 18.10.2026
- § 40 EStG – Pauschalierung in besonderen Fällen – abgerufen 18.10.2026
- § 87 BetrVG – Mitbestimmungsrechte – abgerufen 18.10.2026
- Allianz: Betriebliche Krankenversicherung – Stand Januar 2026, abgerufen 18.10.2026
- LKH: LKH-TeamUpgrade – abgerufen 18.10.2026
- Gothaer: Vertriebsinformation Beitragssicherheit für 2027 – Tarife der bKV – August 2026, abgerufen 18.10.2026
- ottonova: CrewCare – abgerufen 18.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der betrieblichen Krankenversicherung (Kosten, Steuer, Sozialversicherung, Einführung) und der Krankenversicherung von Inhabern und Geschäftsführern (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Steuer-, Lohn- und Arbeitsrechtsthemen sind hier nur als allgemeine Regel dargestellt – keine Steuerberatung im Einzelfall; verbindlich entscheiden Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Gerichte. Herausgeber: bKV-Kosten.de. bKV-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.