Ratgeber

Krankenzusatzversicherung über den Arbeitgeber: Sachbezug oder Zuschuss?

Viele Arbeitgeber möchten ihren Beschäftigten eine Krankenzusatzversicherung finanzieren – und viele Beschäftigte fragen danach. Ob daraus ein steuerfreies Benefit wird oder ganz normaler Lohn, entscheidet eine einzige Frage: Wer schließt den Vertrag ab? Hier steht, wie Sie es richtig machen.

Redaktion bKV-Kosten.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Zwei Wege zur Krankenzusatzversicherung über den Arbeitgeber
  2. Was das BMF-Schreiben zur Krankenzusatzversicherung sagt
  3. Rechenbeispiel: Gruppenvertrag oder Zuschuss?
  4. Welche Zusatzleistungen über den Arbeitgeber möglich sind
  5. Abgrenzung: der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Vollversicherung
  6. Über 50 €: wenn die Zusatzversicherung mehr kosten soll
  7. So führen Sie die Krankenzusatzversicherung über den Arbeitgeber richtig ein
  8. Und Ihre eigene Krankenversicherung als Inhaber?
Das Wichtigste in Kürze
  • Schließt der Arbeitgeber die Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung ab und zahlt die Beiträge, ist der Versicherungsschutz Sachbezug (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 6; BFH VI R 13/16).
  • Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss und der Mitarbeiter schließt selbst ab – auch mit Vorgabe des Versicherers –, ist das Geldleistung, also Barlohn (BMF Rn. 18; BFH VI R 16/17).
  • Als Sachbezug bleibt die Zusatzversicherung zusammen mit anderen Sachbezügen bis 50 € im Monat lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 1 SvEV).
  • Ein Zuschuss von 50 € brutto kostet bei 3.500 € Gehalt (Steuerklasse I, kinderlos, 2027) einschließlich Arbeitgeberanteilen rund 61 € und bringt rund 27 € netto (eigene Berechnung).
  • Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss zur privaten Vollversicherung (§ 257 SGB V, 2026 bis 613,22 € im Monat) ist etwas anderes und gilt nicht für Zusatzversicherungen.

Eine Krankenzusatzversicherung über den Arbeitgeber ist steuerlich nur dann ein Sachbezug, wenn das Unternehmen den Vertrag selbst abschließt und die Beiträge zahlt – dann bleibt sie zusammen mit anderen Sachbezügen bis 50 € im Monat steuer- und beitragsfrei (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 6; § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Zahlt der Arbeitgeber dagegen einen Zuschuss zu einer Police, die der Mitarbeiter selbst abschließt, ist das Barlohn (Rn. 18; Stand Oktober 2026).

Zwei Wege zur Krankenzusatzversicherung über den Arbeitgeber

Wer seinem Team eine Zusatzversicherung finanzieren möchte, hat im Kern zwei Möglichkeiten. Sie unterscheiden sich steuerlich grundlegend:

Gruppenvertrag (bKV) – Sachbezug

  • Ihr Unternehmen ist Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge direkt an den Versicherer.
  • Bis 50 € im Monat (mit anderen Sachbezügen) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung, meist ohne Wartezeit.
  • Veröffentlichte Gruppenpreise, unabhängig vom Alter der Beschäftigten.

Zuschuss zur eigenen Police – Barlohn

  • Der Mitarbeiter schließt selbst ab, Sie zahlen Geld dazu – auch mit Vorgabe des Versicherers.
  • Lohnsteuer und Sozialabgaben wie auf jedes Gehalt, keine 50-€-Freigrenze.
  • Gesundheitsprüfung und Wartezeiten des Einzelvertrags gelten.
  • Beitrag meist nach Eintrittsalter gestaffelt.

Die bKV ist damit nichts anderes als die steuerlich richtige Form der Krankenzusatzversicherung über den Arbeitgeber. Wie sie insgesamt funktioniert, erklärt der Pillar-Artikel Betriebliche Krankenversicherung.

Was das BMF-Schreiben zur Krankenzusatzversicherung sagt

Der Bundesfinanzhof hat 2018 in zwei Urteilen geklärt, wann Versicherungsschutz Sachlohn und wann er Barlohn ist (BFH, Urteile vom 07.06.2018, VI R 13/16, und vom 04.07.2018, VI R 16/17). Das Bundesfinanzministerium hat die Grundsätze im Schreiben vom 15.03.2022 (IV C 5 - S 2334/19/10007 :007) zusammengefasst:

Abgrenzung nach BMF-Schreiben vom 15.03.2022 (Randnummern in Klammern); allgemeine Regeln, keine Steuerberatung im Einzelfall.
GestaltungEinordnung50-€-Freigrenze
Arbeitgeber schließt Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung ab und zahlt die BeiträgeSachbezug (Rn. 6)ja
Arbeitgeber zahlt dem Mitarbeiter Geld, der Mitarbeiter schließt selbst ab – auch mit Vorgabe des VersicherersGeldleistung (Rn. 18)nein
Mitarbeiter kann statt des Versicherungsschutzes Geld verlangenkein Sachbezug (Rn. 5)nein
Mitarbeiter zahlt zunächst selbst, Arbeitgeber erstattet die Kosten nachträglichGeldleistung in Form einer nachträglichen Kostenerstattung (Rn. 3)nein

Die Konsequenz ist klar: Ein „Gesundheitszuschuss“ aufs Gehaltskonto oder die Erstattung einer selbst bezahlten Zahnzusatz-Prämie ist kein steuerfreier Sachbezug. Steuerfrei wird es nur, wenn Ihr Unternehmen selbst Versicherungsnehmer ist. Die Details zum Sachbezug vertieft der Ratgeber bKV als Sachbezug.

Rechenbeispiel: Gruppenvertrag oder Zuschuss?

Wie groß der Unterschied ist, zeigt eine Beispielperson mit 3.500 € brutto im Monat (Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, 2027). Von jedem zusätzlichen Euro Bruttogehalt bleiben ihr nach Sozialabgaben und Lohnsteuer rund 55 Cent; Sie zahlen auf jeden Euro rund 21 % Arbeitgeberanteile obendrauf (eigene Berechnung nach Tarif 2026 und Beitragsbemessungsgrenzen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026):

Eigene Beispielrechnung (Rechenweg wie im bKV-oder-Gehaltserhöhung-Rechner): 3.500 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %, 2027; Umlagen nicht eingerechnet; gerundet. Keine Steuerberatung im Einzelfall.
WegIhre Kosten pro MonatWert beim Mitarbeiter
bKV im Gruppenvertrag, Beitrag 50 €50 €50 € Versicherungsschutz, steuerfrei
Zuschuss von 50 € bruttorund 61 €rund 27 € netto
Zuschuss, damit 50 € netto ankommenrund 111 €50 € netto

50 € bKV oder Gehaltserhöhung: Ihre Kosten und das Netto beim Mitarbeiter

Euro pro Monat – Beispiel: 3.500 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %, 2027

0 €50 €100 €150 €bKV-Beitrag 50 €Gehaltserhöhung bei gleichen KostenGehaltserhöhung für gleiches Netto
Ihre Kosten als ArbeitgeberNetto beim Mitarbeiter

Eigene Berechnung (Rechenweg: bKV-oder-Gehaltserhöhung-Rechner): Lohnsteuer nach Tarif § 32a EStG 2026 mit Vorsorgepauschale, Sozialabgaben mit Beitragsbemessungsgrenzen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend), Pflege kinderlos 4,5 % (Entwurf); Umlagen nicht eingerechnet. bKV bis 50 € als Sachbezug steuer- und beitragsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 1 SvEV). Keine Steuerberatung im Einzelfall.

Für denselben Wert beim Mitarbeiter zahlen Sie mit dem Zuschuss also mehr als das Doppelte. Ihre eigenen Zahlen – mit Steuerklasse, Kindern und Kirchensteuer – rechnet der bKV-oder-Gehaltserhöhung-Rechner.

Welche Zusatzleistungen über den Arbeitgeber möglich sind

Im Gruppenvertrag stehen Ihnen dieselben Leistungsbereiche offen wie in der privaten Zusatzversicherung – als Budget oder als Baustein. Das BMF-Schreiben nennt ausdrücklich Kranken-, Krankentagegeld- und Pflegeversicherungsschutz (Rn. 6).

Beispiele für Zusatzleistungen im Gruppenvertrag, Beitrag je Mitarbeiter und Monat laut Versicherer-Websites, abgerufen 18.10.2026 (Allianz Stand Januar 2026). Leistungen je nach Tarif – keine Leistungszusage.
LeistungBeispielBeitrag
Gesundheitsbudget300 bis 1.500 € im Jahr (Allianz, LKH, ottonova)12,50 – 49,90 €
ZahnAllianz RundumZahn 70 / 90 / 10018,10 / 34,90 / 49,90 €
KrankenhausAllianz: Zweibettzimmer, Wahlarzt; SIGNAL IDUNA KlinikPrivat+ (ab 20 MA)21,07 / 24,72 €
VorsorgeSIGNAL IDUNA Vorsorge+ / Allianz Vorsorge5,08 / 7,44 €
NaturheilverfahrenSIGNAL IDUNA Naturheilverfahren+11,22 €
KrankentagegeldAllianz: Ergänzung zum Krankengeld ab der 7. Woche, Tagessatz 5 €4,05 €

Was Ihre Kombination für das ganze Team kostet, rechnet der bKV-Kostenrechner. Für Zahnersatz und Krankenhaus gibt es eigene Leistungsseiten: bKV für Zahnersatz und bKV fürs Krankenhaus.

Abgrenzung: der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Vollversicherung

Häufig verwechselt wird die Krankenzusatzversicherung über den Arbeitgeber mit dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zur PKV. Das sind zwei verschiedene Dinge:

  • Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V: Pflicht des Arbeitgebers für Beschäftigte, die wegen ihres Gehalts versicherungsfrei und privat vollversichert sind. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI). Er gilt nur für die Vollversicherung.
  • bKV: freiwillige Zusatzversicherung für alle Beschäftigten – gesetzlich wie privat versicherte –, die Ihr Unternehmen als Gruppenvertrag abschließt.

Wie hoch der gesetzliche Zuschuss 2027 ausfällt, erklärt der Ratgeber zum PKV-Arbeitgeberzuschuss 2027. Für privat versicherte Beschäftigte lässt sich beides kombinieren – mehr dazu unter bKV für Privatversicherte.

Über 50 €: wenn die Zusatzversicherung mehr kosten soll

Die 50-€-Freigrenze gilt für alle Sachbezüge eines Monats zusammen, und schon ein Cent darüber macht den gesamten Betrag steuerpflichtig. Wer mehr ausgeben möchte, kann die bKV pauschal versteuern: nach § 37b EStG mit 30 % (sozialversicherungspflichtig, bis 10.000 € je Mitarbeiter und Jahr) oder nach § 40 Abs. 1 EStG mit einem Pauschsteuersatz des Finanzamts (sozialversicherungsfrei, bis 1.000 € je Mitarbeiter und Jahr) – so beschreibt es die Hallesche in ihrem Beratungsblatt (01/2022). Die Einzelheiten stehen im Ratgeber bKV über 50 €: Pauschalversteuerung; die Grundregeln im Hub bKV und Steuer. Allgemeine Regel, keine Steuerberatung im Einzelfall.

So führen Sie die Krankenzusatzversicherung über den Arbeitgeber richtig ein

  1. Gruppenvertrag statt Zuschuss: Ihr Unternehmen wird Versicherungsnehmer und zahlt direkt an den Versicherer.
  2. Kein Geld-Wahlrecht: Beschäftigte erhalten Versicherungsschutz, keine Auszahlung (BMF Rn. 5).
  3. Monatlich zahlen: Nur so bleibt der Beitrag im jeweiligen Monat in der Freigrenze.
  4. Topf prüfen: andere Sachbezüge wie Tank- oder Guthabenkarten mitrechnen – mit dem 50-Euro-Check.
  5. Zusätzlich zum Lohn: keine Gehaltsumwandlung – die Beitragsfreiheit setzt Zusätzlichkeit voraus (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV).
  6. Angebote vergleichen: ein spezialisierter bKV-Experte aus unserem Partnernetzwerk holt Angebote mehrerer Versicherer ein.

Und Ihre eigene Krankenversicherung als Inhaber?

Für Ihr Team ist die Zusatzversicherung über den Gruppenvertrag ideal. Für Sie selbst als Inhaber oder Geschäftsführer geht oft mehr: Selbstständige und nicht abhängig beschäftigte Gesellschafter-Geschäftsführer können sich unabhängig vom Einkommen privat vollversichern – mit Leistungen wie Chefarzt, Zweibettzimmer oder hochwertigem Zahnersatz je nach Tarif, vertraglich zugesichert (§ 206 Abs. 1 VVG). Ihre Optionen beschreibt der Ratgeber bKV für Gesellschafter-Geschäftsführer; Kostenkorridor fürs Team und PKV-Check zeigt der kostenlose bKV-Angebots-Check in 60 Sekunden.

Häufige Fragen

Ist eine Krankenzusatzversicherung über den Arbeitgeber steuerfrei?

Ja, wenn der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und die Beiträge zahlt: Dann ist der Schutz Sachbezug (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 6) und bleibt zusammen mit anderen Sachbezügen bis 50 € im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 1 SvEV). Die Erstattungen sind für die Beschäftigten ebenfalls steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG). Allgemeine Regel, keine Steuerberatung im Einzelfall.

Kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zu meiner privaten Zusatzversicherung zahlen?

Er kann, aber dann ist der Zuschuss Barlohn – auch wenn er an die Bedingung geknüpft ist, bei einem bestimmten Versicherer abzuschließen (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 18; BFH, Urteil vom 04.07.2018, VI R 16/17). Der Zuschuss wird wie Gehalt versteuert und verbeitragt. Steuerlich günstiger ist ein Gruppenvertrag des Arbeitgebers.

Was ist der Unterschied zwischen bKV und Arbeitgeberzuschuss zur PKV?

Der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V ist eine gesetzliche Pflicht für versicherungsfreie Beschäftigte mit privater Vollversicherung: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung. Die bKV ist dagegen eine freiwillige Zusatzversicherung für alle Beschäftigten, die der Arbeitgeber als Gruppenvertrag abschließt.

Was kostet eine Krankenzusatzversicherung über den Arbeitgeber?

Als Gruppenvertrag kosten Budgettarife je Mitarbeiter und Monat 12,50 bis 13,90 € bei 300 € Jahresbudget und 33,50 bis 49,90 € bei 1.500 € (Allianz, LKH, ottonova); Bausteine kosten etwa 18,10 € (Zahn) oder 21,07 € (Krankenhaus) bei der Allianz – abgerufen 18.10.2026. Für die Beschäftigten ist die arbeitgeberfinanzierte Lösung kostenlos.

Können bestehende private Zusatzversicherungen der Mitarbeitenden steuerfrei bezuschusst werden?

Ein Zuschuss zu einer Police, die der Mitarbeiter selbst abgeschlossen hat und bezahlt, ist Barlohn (BMF Rn. 18). Steuerfrei als Sachbezug wird es nur, wenn das Unternehmen selbst Versicherungsnehmer ist und zahlt. Wie sich bestehende Policies und eine neue bKV sinnvoll ergänzen, klärt ein spezialisierter Experte – die steuerliche Prüfung im Einzelfall übernimmt der Steuerberater.

Quellen

  1. BMF-Schreiben vom 15.03.2022 – Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug (Kopie Hallesche) – IV C 5 - S 2334/19/10007 :007, Rn. 3, 5, 6, 18
  2. § 8 EStG – Einnahmen (50-Euro-Freigrenze) – abgerufen 18.10.2026
  3. § 1 SvEV – kein Arbeitsentgelt – abgerufen 18.10.2026
  4. § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG – steuerfreie Leistungen aus einer Krankenversicherung – abgerufen 18.10.2026
  5. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 18.10.2026
  6. Hallesche: Steuerliche Behandlung der bKV (Beratungsblatt BGR 237) – Stand 01/2022
  7. Allianz: Betriebliche Krankenversicherung – Stand Januar 2026, abgerufen 18.10.2026
  8. LKH: LKH-TeamUpgrade – abgerufen 18.10.2026
  9. ottonova: CrewCare für Arbeitgeber – abgerufen 18.10.2026
  10. SIGNAL IDUNA: Betriebliche Krankenversicherung – abgerufen 18.10.2026
Redaktion bKV-Kosten.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der betrieblichen Krankenversicherung (Kosten, Steuer, Sozialversicherung, Einführung) und der Krankenversicherung von Inhabern und Geschäftsführern (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Steuer-, Lohn- und Arbeitsrechtsthemen sind hier nur als allgemeine Regel dargestellt – keine Steuerberatung im Einzelfall; verbindlich entscheiden Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Gerichte. Herausgeber: bKV-Kosten.de. bKV-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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