Inhalt (8 Abschnitte)
- Warum Mitarbeiter-Benefits in der Pflege besonders zählen
- Die bKV als Benefit für Pflegekräfte
- Schichtdienst, Teilzeit und Minijob: alle einbeziehen
- Betriebliche Pflegeversicherung: das Benefit mit Branchenbezug
- Welche Benefits Pflegeeinrichtungen kombinieren können
- Kostenbeispiel für eine Pflegeeinrichtung
- So wird das Benefit im Schichtbetrieb bekannt
- Und Ihre eigene Absicherung als Inhaber?
- Die betriebliche Krankenversicherung ist bis 50 € im Monat steuer- und beitragsfrei, wenn der Arbeitgeber abschließt und zahlt (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 1 SvEV) – sie kommt ohne Abzüge bei Pflegekräften an.
- Teilzeitkräfte und Minijobber dürfen ohne sachlichen Grund nicht ausgeschlossen werden (§ 4 Abs. 1 TzBfG); als steuer- und beitragsfreier Sachbezug zählt die bKV bei Minijobs nicht zum Verdienst.
- Über 76 % der Beschäftigten sehen eine betriebliche Pflegeversicherung als wertvolle Zuwendung, 64 % als wichtiger als andere Zusatzleistungen (Civey für den PKV-Verband, Januar 2026).
- Ein Team mit 30 Beschäftigten und 600-€-Gesundheitsbudget kostet im Mittel der Anbieter 654,90 € im Monat oder 7.858,80 € im Jahr (Preise abgerufen 18.10.2026).
- 80 % der Arbeitnehmer ist es wichtig, dass ihr Arbeitgeber etwas für ihre Gesundheit tut (YouGov für die ARAG, August 2023).
Mitarbeiter-Benefits in der Pflege wirken am stärksten, wenn sie ohne Abzüge ankommen und für alle Schichten und Teilzeitkräfte gelten. Die betriebliche Krankenversicherung erfüllt beides: Bis 50 € im Monat ist sie steuer- und beitragsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), und Teilzeitkräfte dürfen ohne sachlichen Grund nicht ausgeschlossen werden (§ 4 TzBfG). Eine betriebliche Pflegeversicherung sehen über 76 % der Beschäftigten als wertvolle Zuwendung (Civey, Januar 2026).
Warum Mitarbeiter-Benefits in der Pflege besonders zählen
Pflegedienste, Pflegeheime und Kliniken konkurrieren um Fachkräfte – mit anderen Einrichtungen, mit Zeitarbeit und mit Berufen außerhalb der Pflege. Wie viel Spielraum es für Gehaltserhöhungen gibt, hängt unter anderem von Tarifbindung, kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen und der Refinanzierung ab. Benefits schaffen zusätzlichen Spielraum: Sie zeigen Wertschätzung, ohne das Gehaltsgefüge zu verschieben.
Der Bedarf ist branchenübergreifend belegt: 80 % der Arbeitnehmer ist es wichtig, dass ihr Arbeitgeber etwas für ihre Gesundheit tut – aber 59 % fühlen sich gar nicht oder kaum dabei unterstützt, gesund zu bleiben (YouGov-Befragung im Auftrag der ARAG, August 2023). Für Beschäftigte, die beruflich für die Gesundheit anderer sorgen, ist ein Gesundheits-Benefit ein besonders glaubwürdiges Signal.
Die bKV als Benefit für Pflegekräfte
Die betriebliche Krankenversicherung passt aus drei Gründen gut zur Pflege. Erstens kommt sie ohne Abzüge an: Schließt der Arbeitgeber ab und zahlt die Beiträge, ist der Versicherungsschutz Sachbezug (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 6) und bleibt bis 50 € im Monat lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Zweitens werden alle aufgenommen: Die geprüften Anbieter verzichten im Gruppenvertrag auf Gesundheitsfragen und meist auf Wartezeiten. Drittens ist der Nutzen im Alltag spürbar – je nach Tarif für Vorsorge, Brille, Zahnreinigung oder Heilpraktiker.
Der Netto-Effekt ist deutlich: Damit bei einer Beispielperson mit 3.500 € brutto (Steuerklasse I, kinderlos, 2027) 50 € netto ankommen, müsste der Arbeitgeber einschließlich Arbeitgeberanteilen rund 111 € aufwenden; die bKV kostet 50 € (eigene Berechnung). Mit Steuerklasse, Kindern und Kirchensteuer Ihrer Beschäftigten rechnet der bKV-oder-Gehaltserhöhung-Rechner.
50 € bKV oder Gehaltserhöhung: Ihre Kosten und das Netto beim Mitarbeiter
Euro pro Monat – Beispiel: 3.500 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %, 2027
Eigene Berechnung (Rechenweg: bKV-oder-Gehaltserhöhung-Rechner): Lohnsteuer nach Tarif § 32a EStG 2026 mit Vorsorgepauschale, Sozialabgaben mit Beitragsbemessungsgrenzen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend), Pflege kinderlos 4,5 % (Entwurf); Umlagen nicht eingerechnet. bKV bis 50 € als Sachbezug steuer- und beitragsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 1 SvEV). Keine Steuerberatung im Einzelfall.
Welche Tarifarten sich für Pflegeteams anbieten
Welche Lösung passt, hängt von Ihrem Ziel ab – nicht von der Gesundheit einzelner Beschäftigter. Drei Varianten sind in der Praxis naheliegend:
- Gesundheitsbudget: Jede Pflegekraft entscheidet selbst, ob sie das Budget für Brille, Zahnreinigung, Vorsorge oder Heilpraktiker nutzt. Bei Allianz, LKH und ottonova kosten 600 € Jahresbudget 18,90 bis 22,90 € im Monat.
- Absicherung bei Ausfall: Ein Krankentagegeld-Baustein (Allianz 4,05 €) oder ein Krankenhaus-Baustein (Allianz 21,07 €) ergänzt den gesetzlichen Schutz gezielt.
- Vorsorge als Einstieg: Vorsorge-Bausteine gibt es ab 5,08 € (SIGNAL IDUNA) – ein günstiger Start, der sich später erweitern lässt.
Mehr zu den Modellen unter bKV-Budgettarif und bKV-Tarife und Bausteine.
Schichtdienst, Teilzeit und Minijob: alle einbeziehen
In der Pflege arbeiten viele Beschäftigte in Teilzeit oder als Minijobber. Für die bKV ist das kein Hindernis, sondern ein Grund, sauber zu planen:
- Gleichbehandlung: Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen das (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Minijobber sind Teilzeitbeschäftigte (§ 2 Abs. 2 TzBfG).
- Pro-Kopf-Beitrag: Der bKV-Beitrag hängt nicht von den Stunden ab. Eine Teilzeitkraft kostet gleich viel wie eine Vollzeitkraft – und erhält denselben Schutz.
- Minijob-Grenze: Als steuer- und beitragsfreier Sachbezug zählt die bKV bei Minijobs nicht zum Verdienst (Minijob-Grenze 2026: 603 €). Details unter bKV im Minijob.
- Mitbestimmung: Bei der Verteilung bestimmt ein Betriebsrat mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG); bei kirchlichen und öffentlichen Trägern gelten eigene Regeln – siehe bKV im öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Arbeitgebern.
Allgemeine Regeln, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Betriebliche Pflegeversicherung: das Benefit mit Branchenbezug
Wer in der Pflege arbeitet, weiß, was Pflegebedürftigkeit kostet – für Betroffene und Angehörige. Die betriebliche Pflegeversicherung (bPV) ergänzt die Pflegepflichtversicherung um zusätzliche Leistungen im Pflegefall. Ende 2025 hatten 450.000 Beschäftigte in Deutschland eine arbeitgeberfinanzierte bPV (PKV-Verband). Bei Beschäftigten ist sie sehr beliebt: Über 76 % sehen sie als wertvolle Zuwendung, 64 % als wichtiger als andere Zusatzleistungen (Civey für den PKV-Verband, Januar 2026).
Einige Versicherer setzen zusätzlich auf Angebote für Beschäftigte, die selbst Angehörige pflegen – die Hallesche etwa mit FEELcare zur Unterstützung pflegender Mitarbeitender (abgerufen 18.10.2026). Wie die bPV aufgebaut ist und was sie kostet, erklärt die Seite betriebliche Pflegeversicherung.
Welche Benefits Pflegeeinrichtungen kombinieren können
| Benefit | Steuerliche Regel | Passt besonders, wenn … |
|---|---|---|
| Betriebliche Krankenversicherung | bis 50 € im Monat frei, gemeinsam mit anderen Sachbezügen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) | Gesundheit im Team und Bindung im Vordergrund stehen |
| Betriebliche Pflegeversicherung | arbeitgeberfinanzierter Pflegeversicherungsschutz ist ebenfalls Sachbezug (BMF Rn. 6) | das Team das Thema Pflege aus eigener Erfahrung kennt |
| Gesundheitsförderung | bis 600 € je Beschäftigtem und Jahr steuerfrei für zertifizierte Maßnahmen (§ 3 Nr. 34 EStG) | Rückenkurse oder Stressprävention angeboten werden sollen – außerhalb des 50-€-Topfs |
| Tank- oder Guthabenkarte | bis 50 € im Monat frei, wenn die Voraussetzungen von § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG erfüllt sind und sie zusätzlich zum Lohn gewährt wird | ein schnell spürbares Extra gewünscht ist – teilt sich den Topf mit der bKV |
bKV und Gesundheitsförderung ergänzen sich, weil sie in getrennten Grenzen laufen. Ob neben einer Tank- oder Guthabenkarte noch Platz für die bKV ist, zeigt der 50-Euro-Check.
Kostenbeispiel für eine Pflegeeinrichtung
Ein ambulanter Pflegedienst oder ein Pflegeheim mit 30 Beschäftigten kann mit überschaubaren Beträgen starten. Die Tabelle zeigt zwei Budgetstufen mit den veröffentlichten Preisen von Allianz, LKH und ottonova:
| Budget je Beschäftigtem | Beitrag/Monat | Team/Monat | Team/Jahr |
|---|---|---|---|
| 300 € (günstigster Wert) | 12,50 € | 375,00 € | 4.500,00 € |
| 600 € (Mittel der Anbieter) | 21,83 € | 654,90 € | 7.858,80 € |
Die Beiträge sind Betriebsausgaben. Die Allianz kündigt ab 01.01.2027 bei einzelnen Branchen abweichende Beiträge an – fragen Sie im Angebot gezielt nach Ihrer Branche. Ihr Team rechnet der bKV-Kostenrechner durch.
So wird das Benefit im Schichtbetrieb bekannt
Im Schichtdienst erreicht eine Rundmail nicht alle. Planen Sie die Einführung deshalb so, dass jede Schicht sie mitbekommt: kurze Vorstellung in den Übergaben, ein Aushang im Dienstzimmer, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die App und eine Erinnerung vor Jahresende, wenn das Budget noch nicht genutzt ist. Neue Kolleginnen und Kollegen erfahren beim Onboarding davon – am besten schon im Vorstellungsgespräch. Mehr dazu unter bKV und Mitarbeiterbindung.
Für Praxisinhaber im Gesundheitswesen, etwa Ärztinnen und Ärzte mit eigenem Praxisteam, gibt es eigene Informationen im Partnerportal bKV für das Praxisteam.
Und Ihre eigene Absicherung als Inhaber?
Wer einen Pflegedienst führt, trägt Verantwortung für Team und Pflegebedürftige zugleich. Für Ihre eigene Krankenversicherung haben Sie als Selbstständiger oder nicht abhängig beschäftigter Gesellschafter-Geschäftsführer mehr Möglichkeiten als Ihr Team: Sie können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern – mit vertraglich zugesicherten Leistungen (§ 206 Abs. 1 VVG). In der freiwilligen GKV zahlen Sie 2027 bis rund 1.402,50 € im Monat (kinderlos, mit Krankengeld; eigene Berechnung nach Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026). Mehr dazu unter bKV und PKV für Geschäftsführer; Ihren Kostenkorridor fürs Team liefert der kostenlose bKV-Angebots-Check mit der Branche „Pflege, Gesundheit, Soziales“.
Häufige Fragen
Welche Mitarbeiter-Benefits kommen in der Pflege gut an?
Benefits, die ohne Abzüge ankommen und für alle Schichten gelten – etwa die betriebliche Krankenversicherung mit Gesundheitsbudget oder die betriebliche Pflegeversicherung. Branchenübergreifende Umfragen zeigen den Bedarf: 80 % der Arbeitnehmer ist es wichtig, dass ihr Arbeitgeber etwas für ihre Gesundheit tut (YouGov für die ARAG, 2023); für 45 % ist die bKV wichtiger als andere Firmen-Extras (Civey für den PKV-Verband, 2026).
Lohnt sich eine bKV für einen Pflegedienst?
Für viele ja: Sie ist bis 50 € im Monat steuer- und beitragsfrei, die Beiträge sind Betriebsausgaben, und Gruppenverträge gibt es je nach Versicherer ab 3, 5 oder 10 Beschäftigten. Ein Budgettarif mit 300 € Jahresbudget kostet bei Allianz, LKH und ottonova 12,50 bis 13,90 € je Beschäftigtem und Monat (abgerufen 18.10.2026).
Bekommen auch Teilzeit- und Minijob-Kräfte die bKV?
Sie sollten: Teilzeitbeschäftigte, auch Minijobber, dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden, es sei denn, ein sachlicher Grund rechtfertigt es (§ 4 Abs. 1, § 2 Abs. 2 TzBfG). Da der Beitrag pro Kopf gilt, kostet eine Teilzeitkraft gleich viel wie eine Vollzeitkraft. Allgemeine Regel, keine Rechtsberatung.
Was kostet die bKV für 30 Pflegekräfte?
Mit dem günstigsten 300-€-Budget (12,50 €) 375 € im Monat bzw. 4.500 € im Jahr, mit einem 600-€-Budget im Mittel der Anbieter (21,83 €) 654,90 € im Monat bzw. 7.858,80 € im Jahr (eigene Berechnung, Preise Allianz, LKH, ottonova, abgerufen 18.10.2026). Die Beiträge sind Betriebsausgaben.
Brauchen Pflegeeinrichtungen für die bKV Gesundheitsdaten der Beschäftigten?
Nein. Die geprüften Anbieter verzichten im Gruppenvertrag auf Gesundheitsfragen; für das Angebot reichen Eckdaten wie Teamgröße und Budget. Rechnungen reichen die Beschäftigten direkt beim Versicherer ein – der Arbeitgeber erfährt nichts über einzelne Behandlungen.
Quellen
- PKV-Verband: Betriebliche Krankenversicherung (Civey-Umfrage Januar 2026) – Stand 31.12.2025, abgerufen 18.10.2026
- ARAG: Chancen für Arbeitgeber – Potenziale der bKV (YouGov-Befragung August 2023) – Ausgabe 8/2024
- § 8 EStG – Einnahmen (50-Euro-Freigrenze) – abgerufen 18.10.2026
- § 1 SvEV – kein Arbeitsentgelt – abgerufen 18.10.2026
- § 4 TzBfG – Verbot der Diskriminierung – abgerufen 18.10.2026
- § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen (Nr. 34 Gesundheitsförderung) – abgerufen 18.10.2026
- Hallesche: Betriebliche Krankenversicherung (u. a. FEELcare) – abgerufen 18.10.2026
- Allianz: Betriebliche Krankenversicherung – Stand Januar 2026, abgerufen 18.10.2026
- LKH: LKH-TeamUpgrade – abgerufen 18.10.2026
- ottonova: CrewCare – abgerufen 18.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der betrieblichen Krankenversicherung (Kosten, Steuer, Sozialversicherung, Einführung) und der Krankenversicherung von Inhabern und Geschäftsführern (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Steuer-, Lohn- und Arbeitsrechtsthemen sind hier nur als allgemeine Regel dargestellt – keine Steuerberatung im Einzelfall; verbindlich entscheiden Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Gerichte. Herausgeber: bKV-Kosten.de. bKV-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.