Ratgeber

Betriebliche Krankenversicherung Pflicht? Annehmen oder ablehnen

„Muss ich das?“ – diese Frage stellen sich Arbeitgeber vor der Einführung und Mitarbeitende danach. Die Antwort ist in beiden Fällen dieselbe: Die bKV ist grundsätzlich freiwillig. Damit sie trotzdem reibungslos läuft und steuerfrei bleibt, kommt es auf ein paar klare Regeln an.

Redaktion bKV-Kosten.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Ist die betriebliche Krankenversicherung für Arbeitgeber Pflicht?
  2. Wenn Sie die bKV einführen: wer dazugehören muss
  3. Müssen Mitarbeitende die bKV annehmen?
  4. Warum „Geld statt bKV“ keine gute Idee ist
  5. Warum kaum jemand die bKV ablehnt
  6. Was Sie in der Versorgungsordnung regeln sollten
  7. Und Ihre eigene Absicherung als Inhaber?
Das Wichtigste in Kürze
  • Für Arbeitgeber ist die bKV grundsätzlich eine freiwillige Leistung; verpflichtend kann sie durch Tarifvertrag werden – wie die arbeitgeberfinanzierte Pflegezusatzversicherung CareFlex Chemie (seit 01.07.2021).
  • Anders als bei der betrieblichen Altersversorgung (§ 1a BetrAVG) haben Beschäftigte keinen gesetzlichen Anspruch auf eine bKV.
  • Ob und wie Mitarbeitende ablehnen können, regelt die Versorgungsordnung; im Muster der Hallesche gilt die Zusage als angenommen, wenn nicht binnen zwei Monaten widersprochen wird.
  • Geld statt bKV darf es nicht geben: Kann der Arbeitnehmer statt der Sache Geld verlangen, liegt kein Sachbezug vor (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 5) – die Steuerfreiheit bis 50 € entfiele.
  • Für Mitarbeitende kostet die arbeitgeberfinanzierte bKV nichts, und für jeden Vierten ist sie wertvoller als eine Gehaltserhöhung (Civey/PKV-Verband, Januar 2026).

Eine betriebliche Krankenversicherung ist für Arbeitgeber grundsätzlich keine Pflicht, sondern eine freiwillige Leistung – verpflichtend kann sie durch einen Tarifvertrag werden, wie bei der Pflegezusatzversicherung CareFlex Chemie. Mitarbeitende können die bKV je nach Versorgungsordnung ablehnen, aber nicht stattdessen Geld verlangen: Sonst läge kein steuerfreier Sachbezug mehr vor (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 5; Stand Oktober 2026).

Ist die betriebliche Krankenversicherung für Arbeitgeber Pflicht?

Nein – die bKV ist eine freiwillige Leistung. Auch der PKV-Verband unterscheidet zwischen tarifvertraglich vereinbarten und freiwilligen Arbeitgeberbeiträgen, und die Muster-Versorgungsordnung der Hallesche bezeichnet die Beitragszahlung als „freiwillige soziale Leistung ohne Rechtsanspruch auf dauerhafte Bezahlung“. Sie entscheiden also selbst, ob Sie eine bKV einführen, mit welchem Budget und mit welchen Leistungen.

Verpflichtend werden kann eine bKV auf drei Wegen:

  • Tarifvertrag: Das bekannteste Beispiel ist CareFlex Chemie – eine arbeitgeberfinanzierte tarifliche Pflegezusatzversicherung, die die Tarifpartner der Chemiebranche vereinbart haben und die seit dem 01.07.2021 läuft (PKV-Verband).
  • Betriebsvereinbarung: Haben Sie mit dem Betriebsrat eine bKV vereinbart, bindet diese Vereinbarung beide Seiten nach ihren Regeln.
  • Individuelle Zusage: Was Sie im Arbeitsvertrag oder in der Versorgungsordnung zusagen, müssen Sie einhalten. Die Hallesche empfiehlt deshalb einen Freiwilligkeitsvorbehalt, damit aus wiederholter Zahlung kein Anspruch aus betrieblicher Übung entsteht.

Ein wichtiger Unterschied zur betrieblichen Altersversorgung: Dort kann jeder Arbeitnehmer verlangen, dass ein Teil seines Entgelts für eine Altersversorgung umgewandelt wird (§ 1a Abs. 1 BetrAVG). Einen vergleichbaren gesetzlichen Anspruch auf eine bKV gibt es nicht. Mehr zu den Unterschieden im Ratgeber bKV und bAV. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wenn Sie die bKV einführen: wer dazugehören muss

Freiwillig heißt nicht beliebig. Wenn Sie eine bKV einführen, gelten arbeitsrechtliche Grundsätze für die Verteilung:

  • Gleichbehandlung: Teilzeitbeschäftigte – auch Minijobber – dürfen ohne sachlichen Grund nicht schlechter gestellt werden (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Die Hallesche hält in ihrem Muster den Ausschluss von Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten für nicht zulässig.
  • Sachliche Gruppen: Unterschiede sind nur nach sachlichen Kriterien möglich, etwa eine Aufnahme nach der Probezeit. Details unter bKV und Gleichbehandlung.
  • Betriebsrat: Bei der Verteilung betrieblicher Leistungen hat er mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG); ob und mit welchem Budget Sie eine freiwillige Leistung einführen, entscheiden nach allgemeiner Einordnung Sie. Mehr unter bKV und Betriebsrat.

Müssen Mitarbeitende die bKV annehmen?

Versicherungsrechtlich ist die bKV eine Versicherung auf fremde Person: „Die Krankenversicherung kann auf die Person des Versicherungsnehmers oder eines anderen genommen werden“ (§ 193 Abs. 1 VVG). Ihr Unternehmen ist Versicherungsnehmer, Ihre Beschäftigten sind die versicherten Personen. Wie Annahme und Ablehnung praktisch funktionieren, regelt die Versorgungsordnung. Die Muster-Versorgungsordnung der Hallesche (Stand 24.05.2022) sieht vor:

Regelungen zu Annahme und Ablehnung laut Muster-Versorgungsordnung der Hallesche (BGR 412, Stand 24.05.2022) und BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 5. Versicherer-Muster, keine Rechtsberatung – Ihre Versorgungsordnung kann abweichen.
SituationRegel im MusterFolge
Mitarbeiter reagiert nichtZusage gilt als angenommen, wenn nicht binnen zwei Monaten ausdrücklich widersprochen wirdVersicherungsschutz besteht
Mitarbeiter widersprichtAnspruch auf die bKV erlischtkein Schutz; spätere Aufnahme nur, wenn der Gruppenvertrag es vorsieht
Mitarbeiter möchte nicht teilnehmengesonderte Verzichtserklärungkein Schutz
Mitarbeiter möchte Geld statt bKV„Eine alternative Auszahlung der Arbeitgeberbeiträge als Lohn … ist nicht möglich.“kein Wahlrecht – sonst kein Sachbezug (BMF Rn. 5)
Mitarbeiter trägt Kosten mitausdrückliche Zustimmung erforderlichz. B. bei Sozialabgaben auf den Beitrag

Für die Datenverarbeitung durch Versicherer und betreuenden Makler sieht das Muster zudem eine Einwilligung der Beschäftigten nach DSGVO vor. Gesundheitsdaten erhalten Sie als Arbeitgeber dabei nicht: Rechnungen gehen direkt an den Versicherer.

Warum „Geld statt bKV“ keine gute Idee ist

Gelegentlich fragen Beschäftigte, ob sie den Beitrag nicht einfach mit dem Gehalt ausgezahlt bekommen können. Die Antwort ist eindeutig – und sie schützt das ganze Team: Ein Sachbezug liegt nicht vor, „wenn der Arbeitnehmer anstelle des Sachbezugs auch eine Geldleistung verlangen kann, selbst wenn der Arbeitgeber die Sache zuwendet“ (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 5). Gäbe es ein solches Wahlrecht, wäre die bKV kein steuerfreier Sachbezug mehr, sondern Barlohn – mit Lohnsteuer und Sozialabgaben.

Und Barlohn lohnt sich für Ihre Beschäftigten ohnehin weniger: Bei einer Beispielperson mit 3.500 € brutto (Steuerklasse I, kinderlos, 2027) kämen von 50 € Arbeitgeberkosten als Gehalt nur rund 23 € netto an (eigene Berechnung nach Tarif 2026 und Beitragsbemessungsgrenzen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026).

50 € bKV oder Gehaltserhöhung: Ihre Kosten und das Netto beim Mitarbeiter

Euro pro Monat – Beispiel: 3.500 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %, 2027

0 €50 €100 €150 €bKV-Beitrag 50 €Gehaltserhöhung bei gleichen KostenGehaltserhöhung für gleiches Netto
Ihre Kosten als ArbeitgeberNetto beim Mitarbeiter

Eigene Berechnung (Rechenweg: bKV-oder-Gehaltserhöhung-Rechner): Lohnsteuer nach Tarif § 32a EStG 2026 mit Vorsorgepauschale, Sozialabgaben mit Beitragsbemessungsgrenzen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend), Pflege kinderlos 4,5 % (Entwurf); Umlagen nicht eingerechnet. bKV bis 50 € als Sachbezug steuer- und beitragsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 1 SvEV). Keine Steuerberatung im Einzelfall.

Ihre eigenen Zahlen rechnet der bKV-oder-Gehaltserhöhung-Rechner. Allgemeine Regel, keine Steuerberatung im Einzelfall.

Warum kaum jemand die bKV ablehnt

In der Praxis ist die Ablehnung die Ausnahme – und das hat gute Gründe. Die arbeitgeberfinanzierte bKV kostet Ihre Beschäftigten nichts, die Aufnahme erfolgt im Gruppenvertrag ohne Gesundheitsprüfung, und die Erstattungen sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG). In einer Civey-Umfrage im Auftrag des PKV-Verbands vom Januar 2026 hielten rund 45 % die bKV für wichtiger als andere Firmen-Extras; für jeden Vierten ist sie wertvoller als eine Gehaltserhöhung.

Keine Kosten

Den Beitrag zahlt der Arbeitgeber. Bis 50 € im Monat bleibt er für die Beschäftigten steuer- und beitragsfrei.

Keine Gesundheitsfragen

Jede und jeder wird aufgenommen – mehr dazu unter Gruppenvertrag ohne Gesundheitsprüfung.

Spürbare Leistungen

Brille, Zahnersatz, Vorsorge oder Krankenhaus – je nach Tarif, ohne eigenen Beitrag.

Wer bereits privat zusatzversichert ist, verliert durch die bKV nichts; die Leistungen können sich ergänzen. Was die bKV Privatversicherten bringt, steht im Ratgeber bKV für Privatversicherte.

Was Sie in der Versorgungsordnung regeln sollten

  1. Freiwilligkeitsvorbehalt: freiwillige Leistung, kein Anspruch aus betrieblicher Übung, Begrenzung auf die Dauer des Gruppenvertrags.
  2. Annahme und Widerspruch: Frist (im Muster zwei Monate), Form des Widerspruchs, Verzichtserklärung.
  3. Keine Barauszahlung: ausdrücklich festhalten – das sichert den Sachbezug.
  4. Späterer Einstieg: ob und wann eine Nachversicherung möglich ist.
  5. Datenschutz: Einwilligung in die Datenverarbeitung durch den Versicherer.

Die Hallesche weist darauf hin, dass ihr Muster an den eigenen Betrieb angepasst werden muss, und empfiehlt einen rechtlichen Berater. Den kompletten Einführungsfahrplan finden Sie im bKV-Leitfaden für Arbeitgeber 2027, den Sie mit dem bKV-Angebots-Check erhalten.

Und Ihre eigene Absicherung als Inhaber?

Für Ihr Team ist die bKV freiwillig – für Ihre eigene Krankenversicherung haben Sie als Inhaber oft mehr Wahlfreiheit als Ihre Beschäftigten. Selbstständige und nicht abhängig beschäftigte Gesellschafter-Geschäftsführer können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern, mit vertraglich zugesicherten Leistungen (§ 206 Abs. 1 VVG). Ihre Optionen beschreibt der Ratgeber bKV für Gesellschafter-Geschäftsführer.

Häufige Fragen

Ist die betriebliche Krankenversicherung Pflicht?

Nein, grundsätzlich nicht. Die bKV ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers; die Muster-Versorgungsordnung der Hallesche nennt sie eine „freiwillige soziale Leistung ohne Rechtsanspruch auf dauerhafte Bezahlung“. Verpflichtend kann sie durch einen Tarifvertrag werden, wie bei CareFlex Chemie in der Chemiebranche. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Kann ich als Mitarbeiter die bKV ablehnen?

In der Regel ja – wie, steht in der Versorgungsordnung Ihres Arbeitgebers. In der Muster-Versorgungsordnung der Hallesche gilt die Zusage als angenommen, wenn der Mitarbeiter nicht binnen zwei Monaten ausdrücklich widerspricht; wer nicht teilnehmen möchte, gibt eine Verzichtserklärung ab. Ein späterer Einstieg ist dann nur möglich, wenn der Gruppenvertrag das vorsieht.

Kann ich statt der bKV das Geld ausgezahlt bekommen?

Nein. Ein Sachbezug liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer anstelle der Sache auch eine Geldleistung verlangen kann (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 5). Ein solches Wahlrecht würde die Steuer- und Beitragsfreiheit der bKV gefährden. Die Muster-Versorgungsordnung der Hallesche schließt die Auszahlung deshalb ausdrücklich aus.

Braucht der Arbeitgeber die Zustimmung der Mitarbeitenden?

Für eine arbeitgeberfinanzierte bKV ohne Kosten für die Beschäftigten arbeiten viele Versorgungsordnungen mit einer Annahme- oder Widerspruchsregel. Sind Beschäftigte unmittelbar oder mittelbar an den Kosten beteiligt, etwa über Sozialabgaben, wäre laut Hallesche-Muster ihre ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Für die Datenverarbeitung durch den Versicherer sieht das Muster eine Einwilligung vor.

Kann ich später doch noch in die bKV aufgenommen werden?

Das hängt vom Gruppenvertrag ab. Laut Muster-Versorgungsordnung der Hallesche ist eine Nachversicherung nach einem Widerspruch nur möglich, wenn der Gruppenvertrag das vorsieht und die dort genannten Fristen eingehalten werden. Fragen Sie vor einem Verzicht nach, ob und wann ein späterer Einstieg ohne Gesundheitsprüfung möglich ist.

Quellen

  1. Hallesche: Muster-Versorgungsordnung für die bKV (BGR 412) – Stand 24.05.2022 (Versicherer-Muster)
  2. BMF-Schreiben vom 15.03.2022 – Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug (Kopie Hallesche) – Rn. 5 und 6
  3. PKV-Verband: Positionen zur bKV (CareFlex Chemie) – abgerufen 18.10.2026
  4. PKV-Verband: Betriebliche Krankenversicherung (Civey-Umfrage) – abgerufen 18.10.2026
  5. § 1a BetrAVG – Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung – abgerufen 19.10.2026
  6. § 193 VVG – Versicherte Person – abgerufen 18.10.2026
  7. § 87 BetrVG – Mitbestimmungsrechte – abgerufen 18.10.2026
  8. § 4 TzBfG – Verbot der Diskriminierung – abgerufen 18.10.2026
  9. § 8 EStG – Einnahmen (50-Euro-Freigrenze) – abgerufen 18.10.2026
  10. § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG – steuerfreie Leistungen aus einer Krankenversicherung – abgerufen 18.10.2026
Redaktion bKV-Kosten.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der betrieblichen Krankenversicherung (Kosten, Steuer, Sozialversicherung, Einführung) und der Krankenversicherung von Inhabern und Geschäftsführern (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Steuer-, Lohn- und Arbeitsrechtsthemen sind hier nur als allgemeine Regel dargestellt – keine Steuerberatung im Einzelfall; verbindlich entscheiden Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Gerichte. Herausgeber: bKV-Kosten.de. bKV-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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